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Wittlage

Anmeldung zur Veranstaltung ist bis zum 23. März telefonisch möglichSoVD Kennenlerntreffen für den Altkreis Wittlage

Verschiedene Menschen stellen ganz unterschiedliche Anforderungen an „ihren“ Verband. Die einen wollen sich mit anderen gemütlich treffen, Informationen und Neuigkeiten austauschen. Die anderen wollen, dass der Verband ihre Interessen sozialpolitisch vertritt. Und wieder andere sehen den SoVD als Dienstleister mit seinem Service- und Beratungsangebot. Diese drei Säulen der Arbeit des SoVD sollen Gesprächspunkte auf einem offenen Kennlerntreffen für im letzten Jahr eingetretene Mitglieder und Interessierte werden.

Ob Reichsbund oder SoVD – ob früher oder heute: Dieser Verband wäre nichts ohne seine Mitglieder der für viele ein Teil „ihrer Nachbarschaft“ geworden ist. Fragen über Strukturen und gesellschaftliche Vorhaben im SoVD sind genau an dieser Stelle richtig platziert und natürlich soll auch Raum für Anregungen und Hinweise sein.

Das Treffen findet am Samstag, 28. März.2020, 10 Uhr in der Gaststätte Leckermühle, in Bohmte, Leckermühle 7 statt. Damit Verpflegung und entsprechende Raumkapazitäten angeboten werden können, bittet der SoVD bis zum 23. März. Um eine telefonische Anmeldung, bei Marianne Zahn (05473 /2068), Gerd Groskurt (o541 /40 82 699) oder über E-Mail m.zahn(at)osnanet.de .

Die Einladung zum Herunterladen

Niederschwellige Hilfe für Frauen in bedrängten Situationen

SoVD will Aktion „Ist Luisa hier? unterstützen.

Ich denke, so der SoVD-Ortsverbandsvorsitzende Herbert Ludzay, das Thema Belästigung von Frauen und Mädchen ist auch hier ein Thema. Deshalb freut es mich besonders, dass dieser Einladung so viele gefolgt sind. Neben den SoVD Kreis-Frauenbeauftragten Hanna Nauber und Karin Werner war auch der Kreisvorsitzende Gerd Groskurt der Einladung nach Bohmte gefolgt. Der SoVD will in weiteren Veranstaltungen auf diese Aktion aufmerksam machen.

In einem ersten Beitrag stellte Katharina Wittenbrink aus der Frauenberatungsstelle Stadt und Landkreis Osnabrück die Idee dieser Kampagne vor. Unterstützende  Aspekte zu dieser Kampagne steuerten Polizeihauptkommissarin Monika Holtkamp und die Gleichstellungsbeauftragte Karin Helm bei.

In einem Vortrag stelle Julia Bruns, Praktikantin der Hochschule Osnabrück, die das Projekt zur Zeit betreut, Eckpunkte und Hintergründe der Kampagne vor. Sexuelle Belästigung, Grabscher oder Verdacht auf K.O.-Tropfen – diese Kampagne soll Frauen beim Feiern genau davor schützen. Wenn sich eine Frau in einer Situation nicht wohl fühlt, kann sie zum Thekenpersonal gehen und einfach fragen: „Ist Luisa da?“. Das ist der Code, den die Mitarbeiter kennen und mit dem die Frauen unauffällig um Hilfe bitten können. Das Personal ruft ihr daraufhin entweder ein Taxi oder bringt sie in einen sicheren Bereich und entschärft so die Situation, ohne dass es großer Erklärungen bedarf.

Um darauf aufmerksam zu machen, werden Plakate und Aufkleber in verschiedenen Bereichen des Lokals angebracht. Das Konzept werde überwiegend positiv aufgenommen, so die Referentin. Das Kneipenpersonal muss natürlich gut informiert und geschult werden. Zusätzliche Hilfe bietet einen Handlungsleitfaden, der wichtige Hinweise enthält. „Die Frage „Ist Luisa da?“ soll nicht geheim sein. Es ist mehr ein Codewort“, sagte Julia Bruns auf viele Fragen in einer intensiven Diskussion der Anwesenden, die aus den unterschiedlichsten Bereichen nicht nur eigene Erlebnisse sondern auch Darstellungen von Töchtern und Enkelinnen in das Gespräch einfließen lassen.

Unbestritten bleibt auch der Hinweis auf Berichte aus konkreten Situationen, nicht nur in Gaststätten selber, sondern auf Heimfahrten mit dem Bus. In einer Problemsituation spielen Angst und Scham eine erhebliche Rolle. Für manche Frauen in solchen Situationen ist es einfacher, mit so einer „Formel“ nach Hilfe zu fragen.

Ist Luisa hier?

SoVD Frauen greifen eine Initiative für Frauen auf.

Der SoVD in der Region Wittlage führt am 1. Februar, 19:00 Uhr in der Gaststätte „Zur Post“ eine Veranstaltung mit diesem Thema durch. Interessierte sind herzlich eingeladen.

Es ist eigentlich eine Frage, die aber in schwierigen Situationen helfen kann, nämlich wenn Frauen sich beim Ausgehen belästigt fühlen.

Über diese bundesweite Hilfe im Rahmen der Prävention informieren in einer Veranstaltung Kriminalbeamte, die DEHOGA Gleichstellungsbeauftragte verschiedener Gemeinden und das Kreises. Referentin des Abends ist Katharina Wittenbrink von der Frauenberatungsstelle Stadt und Landkreis Osnabrück.

Letztlich soll hier in prekären Situation für Frauen Hilfe und Beistand durch Personal und Betreiber von Einrichtungen wie z.B. in Gaststätten angeboten werden. Und zwar in einer Entwicklungsstufe in der es noch keine übermäßigen Eskalationen gegeben hat und sich Situationen noch mit gemeinsamen Einwirken lösen lassen.

Der SoVD will diese Initiative auch in anderen Kreisbereichen vorstellen.

SoVD Kennlerntreffen in Wittlage

Ob Reichsbund oder SoVD – ob früher oder heute: Dieser Verband wäre nichts ohne seine Mitglieder und die vielen Ehrenamtlichen, so der Kreisvorsitzende Gerd Groskurt auf einem Kennlerntreffen für die neuen Mitglieder und Interessierte aus dem Bereich Wittlage. Neben der Geschichte des Sozialverbands stellte Gerd Groskurt die drei Säulen der Arbeit des SoVD vor. Beratung im Büro an der Bremer Straße in Bohmte, die Entwicklung gesellschaftlicher Vorstellungen und natürlich die Treffen und Gespräche im Ortsverband waren seine wichtigsten Punkte.  

Dabei vereint der Sozialverband ganz verschiedene Typen von Menschen und ganz unterschiedliche Ansprüche seiner Mitglieder. Da sind die fachpolitischen Köpfe, die über Gesetze –auch über das Kleingedruckte- brüten, da sind die Kümmerer, die vor Ort ganz praktisch helfen, Hinweise geben und Beratungsgespräche organisieren. Da sind die fleißigen Helfer, die bei den geselligen Veranstaltungen durch ihre Hilfe ein solidarisches Miteinander schaffen.

Verschiedene Menschen stellen verschiedene Anforderungen an „ihren“ Verband, der für viele „ihre Nachbarschaft“ geworden ist. Die einen wollen sich mit anderen gemütlich treffen. Die anderen wollen, dass der Verband ihre Interessen sozialpolitisch vertritt. Und wieder andere sehen den SoVD als Dienstleister mit einem breitem Service- und Beratungsangebot, stellt Gerd Groskurt in der Versammlung fest.

Mit dem Austausch vieler Hinweise und Beispiele endete ein kurzweiliger Gesprächsabend der viel zum Verständnis der Arbeit und Aufgaben im SoVD beitrug. Abschließen wies der Kreisvorsitzende noch auf ein regional geplantes Nachwuchsgespräch am 29. März, 17:30 Uhr in der Gaststätte Thies, in Hasbergen-Gaste hin. Dort sollen die Mitwirkungsmöglichkeiten in den SoVD Gliederungen besprochen werden.

Was macht eigentlich der SoVD?

Über die Beratungstätigkeit hinaus, führt der SoVD in vielen Orten ein vielfältiges Vereinsleben, arbeitet an verschiedenen Themen und nimmt sozialpolitische Interessen  gegenüber Gesellschaft und Politik wahr. Kurz gesagt, im SoVD gibt es ein breites Angebot, vom geselligen Treffen bis zu themenorientierten Vorträgen; von Projekten bis zu Bereisungen, die wir gemeinsam entwickeln und organisieren. Zudem sind in einer immer anonymer werdenden Gesellschaft unsere Ortsverbände und Projektgruppen eine Stelle „guter Nachbarschaft“.

Neue Mitglieder und Interessierte aus dem Wittlager Bereich sind am Donnerstag, 24 Jan. 2019, 17:30 Uhr  zu einem Kennlerntreffen in die Gaststätte Zur Post (Bunselmeyer), Bohmte, Bremer Straße 2, Donnerstag, 24. Januar 2019, 17:30 Uhr herzlich eingeladen. Aus organisatorischen Gründen wäre eine telefonische Anmeldung bei Marianne Zahn (05473/2068) hilfreich.

Neumitgliedergespräch Wittlage

Donnerstag, 24. Januar 2019, 17:30 Uhr

Wittlage, Gaststätte Zur Post, Bohmte, Bremer Str. 2

Unsere Beratung bringt die Menschen auf „Augenhöhe“

SoVD Wittlage präsentiert Ausstellung „100Jahre SoVD“ in Bohmte

Eine starke Gemeinschaft, so der Hunteburger Ortsverbandsvorsitzende Heiner Lahmann und der Kreisvorsitzende Gerd Groskurt in ihren Reden übereinstimmend, die mit rund 9.000 Mitgliedern in Stadt und Landkreis Osnabrück auch in den „Nachbarschaften im Bereich Wittlage eine echte Gemeinschaft mit interessanten Vereinsleben anbietet. Als Reichsbund 1917 gegründet haben wir eine stolze und vorzeigbare Tradition, die allerdings immer wieder auf Anforderungen und ein verändertes Lebensumfeld abgestimmt werden muss, so der Kreisvorsitzende Gerd Groskurt. Tradition heißt nicht Asche aufbewahren, sondern ein Feuer am Leben zu erhalten, so der Kreisvorsitzende wörtlich. Das heißt sich auf Veränderungen einstellen und neue Herausforderungen anzunehmen.

Eine weitere wichtige Säule unserer Arbeit ist die Beratung in unserem Bohmter SoVD-Büro, an der Bremer Str. 37. Beratung ist ein vertrauliches Geschäft und braucht ein hohes Maß an Lebenserfahrung. Wenn persönliche Dinge wie schwere Krankheiten, Behinderung, Trauerfälle in der Familie, Pflegebedürftigkeit etc. auf den Tisch kommen, bedarf es nicht nur kompetenter Qualifikation, sondern auch viel menschlichem Einfühlungsvermögen. „Wir bringen damit die Menschen auf Augenhöhe, zu Behörden und Institutionen“, so der Kreisvorsitzende in seinen Anmerkungen. Aus diesen Gesprächen bekommen wir viele Anregungen die Schwerpunkte unserer Projekte im Kreisvorstand werden, so der SoVD. Über die Arbeit in den Ortsverbänden, die unser Fundament sind und bleiben, entwickeln sich Aufgabenbereiche die wir in Projektgruppen für Mitglieder und Interessierte öffnen wollen.

In einem Grußwort stellte die 1. Gemeinderätin der Gemeinde Bohmte, Tanja Strotmann die wichtige Arbeit des SoVD heraus. Diese umfangreiche Ausstellung stellt nicht nur die Geschichte des SoVD dar, sondern zeigt auch Deutschlands Sozialgeschichte in den letzten 100 Jahren. Und sie zeigt, dass sie an der Seite der Menschen gestanden haben, die Rat, Unterstützung und Informationen brauchen. Sie können stolz auf ihre Arbeit sein, so die 1. Gemeinderätin bei der Ausstellungseröffnung.

SoVD im Bereich Wittlage mit positiver Entwicklung

Die Arbeitsgemeinschaft der Ortsverbände im Bereich des Alt-Kreises Wittlage befindet sich insgesamt auf der Überholspur, so der Kreisvorsitzende Gerd Groskurt in seinem Bericht über die Situation des Sozialverbandes in einer Zusammenkunft der Ortsverbände im Altkreis. Insgesamt hat sich Transparenz, Teamgeist und die Entwicklung neuer Schwerpunkte in der Arbeit des Sozialverbandes ausgezahlt.

Mit dazu beigetragen, so der Kreisvorsitzende Gerd Groskurt, hat erfreulicher Weise auch die erhebliche Steigerung der Bearbeitungsfälle im Bohmter Beratungsbüro an der Bremer Straße 37. Das sich immer mehr Menschen mit  Rentenfragen, bei Problemen mit Hartz IV und Sozialhilfe, bei Gesundheits- und Pflegeproblemen an unsere Beratung wenden, ist die eine Seite der Medaille. Das macht auf der anderen Seite allerdings auch deutlich, dass immer mehr Menschen von Verordnungen, Regelungen, Vorschriften und Gesetzen überfordert fühlen. Die vielen Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten denen wir in den Beratungen immer wieder „hautnah“ begegnen, müssen wir in der Beratungen nicht nur aufarbeiten, sondern auch in der Gesellschaft bündeln und der Landes- und Bundesebene als entsprechende Veränderungsvorschläge zuleiten. Darauf müssen wir unsere Arbeit organisatorisch und inhaltlich ganz besonders intensiv ausrichten.

Insgesamt macht die Entwicklung in unserem Kreisverband Mut, so der stellv. Kreisverbandsvorsitzende Heiner Lahmann. Eine gute Zeit, sich in die „große Famile des Sozialverbandes“ einzubringen. Im Detail besprachen die Verbandsvertreter weitere Aktionen und Projekte die der SoVD in den nächsten Monaten in den Mittelpunkt seiner Arbeit stellen will. Besonders die Gründung einer „offenen Arbeitsgruppe Inklusion“ fand bei den Vertretern großes Interesse.

SoVD im Wittlager Bereich informierte über das Pflegestärkungsgesetz II

Am 22.10.2016 fand der von den SoVD Ortsverbänden aus dem Bereich Wttlage veranstaltete Vortrag des Leiters der Sozialstation Wittlager Land, Arnd Köhler, in Bohmte statt.

Dieser war mit über 120 Mitgliedern und Interessierten außergewöhnlich gut besucht. In seiner Begrüßung sprach der 2. Vorsitzende des Ortsverbandes Herringhausen, Herbert Ludzay auch Heiner Lahmann, Vorsitzender des Ortsvereins Hunteburg, seinen Dank aus, auf dessen Initiative die Veranstaltung zurückging, der krankheitsbedingt die weitere Durchführung den Ortverbänden Bohmte, Herringhausen und Wehrendorf-Bad Essen überlassen musste.

Der Kreisvorsitzende Gerd Groskurt wies im einem kurzen Grußwort insbesondere darauf hin, dass auch und besonders mit den zum 01.01.2017 durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) viele Fragestellungen offen bleiben und dass die eigentliche Probe für die Neuregelungen erst mit der konkreten Einführung und den ersten Bescheiden beurteilt werden kann. Dass hier die Mitglieder des SoVD auch auf die kostenlose Beratung durch den SoVD zurückgreifen können und sollten, da die Vergangenheit gezeigt hat, dass häufig erst nach Widerspruch durch den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen die benötigte Unterstützung erlangt werden kann.

Arnd Köhler begann seine Ausführungen mit dem Hinweis darauf, dass gerade im Altkreis Wittlage durch die Grone-Schule für Altenpflege auch für die nächsten Jahre eine positive Gestaltung der Pflegesituation für die Bürger gewährleistet werden könne, da hier die dringend benötigten Pflegekräfte ausgebildet werden. Außerdem gibt es an der Universität Osnabrück den ersten Lehrstuhl für Pflege.

In einem kurzen historischen Abriss zeigte er auf, dass die früher in den Gemeinden tätige Gemeindeschwester, die auch den Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite stand, die immer größere Vielzahl der Fälle nicht mehr bewältigen konnte. Vor bereits 35 Jahren erteilte dann die Landesregierung den Auftrag zur Gründung von Sozialstationen und im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung eingeführt, zu der es seit 2014 diverse Reformen gegeben hat. Deren größte ist die jetzt vorgenommene Verabschiedung des PSG II, weshalb Herr Köhler seinem Vortrag den Titel gab „Wenn Bewährtes besser wird“. Finanziert werden die Neuerungen durch eine Anhebung der Beiträge zur Pflegepflichtversicherung um 0,3 %.

Für alle Personen, die bereits in einer Pflegestufe eingeordnet sind, gilt der Grundsatz, dass sich durch die Neuordnung keine Schlechterstellung ergeben darf. In den kommenden Wochen werden die Pflegekassen die Betroffenen über die genauen Auswirkungen informieren.

Eine wesentliche Änderung liegt darin, dass die aktuell bestehenden Pflegestufen 0 bis 3 in die neuen Pflegegrade 1 bis 5 überführt werden. Zu unterscheiden sind dabei Pflegebedürftige mit rein körperlichen Einschränkungen und Pflegebedürftige, die zudem eine sog. Eingeschränkte Alltagskompetenz (EAK) haben. Anhand einer Tabelle zeigte Herr Köhler auf, wie die Umstellung erfolgt und welche Auswirkungen die Umstellung bei den ambulanten Leistungen in Euro und Prozent haben wird. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Geldleistungen, die in der Regel an Pflegebedürftige gezahlt werden, die allein von Angehörigen gepflegt werden, und Sachleistungen, die bei Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes erbracht werden.

Sofern von den Möglichkeiten der Tagespflege Gebrauch gemacht wird, stehen dem Pflegebedürftigen nochmals Leistungen in Höhe der Sachleistungen zur Verfügung. Hierdurch können die Kosten der Betreuung in der Tagespflegeeinrichtung, wie auch die Fahrtkosten finanziert werden

Sodann gibt es zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 104 €, über die zum Beispiel bei der Tagespflege die Verpflegungskosten finanziert werden können. In Einzelfällen kann aktuell dieser Betrag bei Vorliegen eines sog. erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfes auf 208 € hochgesetzt werden. Mit der Reform werden in diesem Bereich generell 125 € erbracht. Hier wies der Vortragende besonders darauf hin, dass für Personen, die aktuell die 208  € erhalten aufgrund des Schlechterstellungsverbotes auf jeden Fall beantragt werden sollte, dass der höhere Betrag auch weiterhin gewährt wird.

Auch besteht ein Anspruch auf Erstattung von Pflegehilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind. Hier steht aktuell ein Betrag von 40 € monatlich zu Verfügung. Die Apotheken halten hierfür besondere Formulare zur Verfügung, so dass zum Beispiel Gummihandschuhe oder Desinfektionsmittel bezogen werden können.

Sodann ging Herr Köhler auf die Neuerungen im sog. Begutachtungsverfahren zur Festsetzung des Pflegegrades ein. Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer (hierunter wird ein Zeitraum von voraussichtlich mindestens 6 Monaten verstanden) in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt wird vom MDK, dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung als unabhängiger Gutachterin festgelegt.

Entscheidend ist nun nicht mehr das Erreichen einer bestimmten minutengenauen Pflegedauer, sondern vielmehr der Grad der Selbständigkeit und der verbleibenden Fähigkeiten in den folgenden Bereichen:

  1. Mobilität
  2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Probleme
  4. Selbstversorgung
  5. krankheitsbedingte Anforderungen
  6. Alltag und soziale Kontakte (wobei dieser Punkt nur bei der ambulanten Pflege von Bedeutung ist)

Geprüft wird hier nach einem Punkteschema zu allen 6 genannten Bereichen und zwar wird hier eine Einteilung in vier Fähigkeitsbereiche hinsichtlich der Selbständigkeit vorgenommen, indem geprüft wird, ob eine Verrichtung

  1. selbst
  2. mit ein bisschen Hilfe
  3. mit viel Hilfe
  4. mit vollständiger Hilfe

ausgeführt werden kann. Hierbei werden je nach Grad der Hilfe pro Verrichtung Punkte von 0 bis 3 vergeben.

Bei den psychischen Fragen, die in der neuen Beurteilung einen deutlich höheren Stellenwert haben als in der bisherigen Einstufung, wird nach Häufigkeit von psychischen Beeinträchtigungen gefragt mit der Einteilung

  1. selten
  2. leicht selten, dies sind 1 bis 3 mal die Woche
  3. 2- 3 mal die Woche
  4. täglich.

Neben den Neuerungen für die Pflegebedürftigen gibt es jedoch auch Neuerungen für die Pflegepersonen. Dies betrifft insbesondere den Fall, dass Personen Ihren Arbeitsplatz ganz oder teilweise aufgeben, um einen Angehörigen pflegen zu können.

Während für Pflegepersonen bisher nur dann Beiträge an die Rentenversicherung entrichtet wurden, wenn sie in der Woche mindestens 14 Stunden lang gepflegt haben, sind jetzt nur noch 10 Stunden notwendig, die sich auf mindestens 10 Tage aufteilen müssen. Neben der Pflegetätigkeit darf die Berufstätigkeit dann höchsten noch 30 Stunden in der Woche betragen. Dabei ist es nicht notwendig, dass die Pflegeperson im Haushalt des Pflegebedürftigen wohnt. Es muss allerdings plausibel dargelegt werden, wie die Versorgung sich gestaltet. Macht eine weit entfernt wohnende Angehörige Leistungen geltend, muss also dargelegt werden, dass diese tatsächlich mindestens 2 Tage in der Woche vor Ort ist, um die Leistungen zu erbringen.

Auch die Ansprüche auf eine Pflegeberatung wurden erweitert. Jetzt bekommen auch Personen eine Pflegeberatung, für die Sachleistungen bei Einsatz eines Pflegedienstes erbracht werden. Auch gibt es Pflegekurse für zuhause. Wenn eine akute Pflegesituation eines Angehörigen eintritt, zahlt die Pflegekasse dem Arbeitgeber eines Angehörigen den Verdienstausfall für bis zu 10 Tage aus, damit dieser die Erstversorgung sicherstellen kann.

Auch besteht jetzt ein Anspruch gegenüber dem Arbeitsamt, wenn jemand für die Pflege aus dem Beruf ausscheidet und dann einen Wiedereinstieg plant. Herr Köhler wies auch noch auf die Möglichkeiten der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege hin, für die im Jahr je 1.612 € zur Verfügung stehen und die geltend gemacht werden können, wenn die privaten Pflegepersonen verhindert sind. Sei es durch eigene Krankheit oder durch Urlaub. Er betonte insofern besonders, dass nicht nur die Versorgung des Pflegebedürftigen, sondern auch die Gesunderhaltung der Pflegepersonen von großer Wichtigkeit ist, so dass sich Betroffene nicht scheuen sollten, diese Leistungen auch in Anspruch zu nehmen.

Zum Abschluss wurde sowohl von Herrn Köhler als auch von Herrn Groskurt in seinem Dank an den Vortragenden herausgestellt, dass Betroffene sich mit Fragen immer sowohl an den Pflegedienst als auch an den SoVD wenden können, um sicherzustellen, dass auch tatsächlich die gegebenen Möglichkeiten ausgenutzt werden. Auch wurde darauf hingewiesen, dass Pflegebedürftige beim Besuch des MDK nicht aus falsch verstandenem Schamgefühl angeben sollten, dass sie viele der geprüften Verrichtungen noch selbständig ausüben können, obwohl dies im Alltag gar nicht der Fall ist. Die Dienste wollen Betroffenen helfen, können dies aber nur dann tun, wenn offen mit den bestehenden Einschränkungen umgegangen wird.

Nach sehr informativen 2 Stunden überreichte die Vorsitzende des Ortsverbandes Wehrendorf – Bad Essen Margret Rüsse, Herrn Köhler ein süßes Dankeschön und im Anschluss hatten die Besucher noch Gelegenheit, mit konkreten Einzelfragen an Herrn Köhler und Herrn Groskurt heranzutreten, wovon reger Gebrauch gemacht wurde.

Informationsveranstaltung: „Von der Pflegestufe zum Pflegegrad“

Zum 01.01.2017 finden grundlegende Änderungen in der Pflegeversicherung statt. Dies sind unter anderem:

  • Statt der aktuellen Einteilung in drei Pflegestufen wird zukünftig eine Einteilung in 5 Pflegegrade vorgenommen.
  • Es wird ein neues Begutachtungsverfahren für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit eingeführt.
  • Die Absicherung von ehrenamtlichen Pflegepersonen (zum Beispiel Angehörigen) wird verbessert.
  • Änderungen in den Angeboten zur Unterstützung im Alltag werden vorgenommen..

Doch was heißt das für Betroffene, ihre Angehörigen und Personen, die in Zukunft pflegebe­dürftig werden?

Wir konnten Herrn Arnd Köhler, Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Sozialsta­tion Wittlager Land gGmbH, dafür gewinnen, allen Mitgliedern der SoVD-Ortsverbände aus dem Altkreis Wittlage, ihren Familien und auch allen interessierten Nichtmitgliedern ei­nen ersten Überblick über die Neuerungen zu verschaffen.

Wir laden ein zur Informationsveranstaltung
am 22.10.2016 um 15:00 Uhr
im Gasthof „Zur Post“ – Bunselmeyer in Bohmte

Um Anmeldung bis zum 13.10.2016 wird gebeten.

Rufen Sie hierzu bitte eine der beiden folgenden Telefonnummern an:
05471/9513775 oder
05472/4870.

Im Anschluss an den Vortrag steht Herr Köhler für Ihre Fragen zur Verfügung.

Für einen Unkostenbeitrag von 5 € wird ein Kaffeegedeck angeboten.

Die SoVD-Ortsverbände Bohmte, Hunteburg, Stirpe-Ölingen und Wehrendorf-Bad Essen freuen sich auf eine rege Beteiligung aus dem gesamten Altkreis Wittlage.

„Soziales Netz“ ist Grundlage guter Nachbarschaft“

SoVD-Ortsverbände im Wittlager Bereich machen ihre Schwerpunkte zur Kommunalwahl deutlich

Mit einem symbolischen „Sozialen Netz“ weisen die Ortsverbände des Sozialverbands Deutschland (SoVD) auf Ihre Scherpunkte zur Kommunalwahl am 11. September dieses Jahres hin. Wir wollen, dass in unserer Nachbarschaft Kommunen offen und solidarisch sind. Unsere Heimat soll ein Ort sein, der alle Menschen gesellschaftlich einbindet und zusammenführt. Der neue Entwicklungen und Perspektiven eröffnet aber auch Hilfen, Geborgenheit und Teilhabe organisiert.

Als gesellschaftspolitischer aber überparteilicher Verband fühlen wir uns einer solidarischen Gesellschaft verpflichtet. Das ist seit unserer Gründung 1917 -als Reichsbund- unser „Markenkern“. Daraus ergeben sich aus unserer Sicht wichtige vor Ort zu lösende Aufgaben. In einer immer internationaler und globaler werdenden Welt kommt der örtlichen „Vernetzung“ in verlässlichen und überschaubaren Strukturen immer größere Bedeutung zu, so der SoVD bei der Aktion.

In den nächsten Tagen werden sich die Kandidatinnen und Kandidaten aller politischen Strömungen für die Städte und Gemeinden öffentlich präsentieren. Das sehen wir mit Hochachtung, so der SoVD-Kreisvorsitzende Gerd Groskurt. Besorgniserregend ist die immer geringer werdende Wahlbeteiligung, gerade wenn es um die Dinge vor unserer Haustür geht. Denn ein Gemeinwesen für das sich kaum noch jemand interessiert verliert nach und nach auch seinen inneren Zusammenhalt. Es wird in letzter Zeit viel über direkte Mitwirkungsmöglichkeiten gesprochen. Die simpelste Form der Mitwirkung, der Bürgerbeteiligung also, ist es, von seinem Wahlrecht am 11. September Gebrauch zu machen. Wir würden uns eine faire Auseinandersetzung, viele interessante Vorschläge und spannende Auseinandersetzungen in der Sache wünschen.