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2020

Jeder Fünfte nicht mehr zugehörigSoVD: Einsamkeit hat eine SoVD Studie besonders betont

Wie ein Brennglas hat die Corona-Pandemie grundlegende Systemfehler und langjährige Fehlentwicklungen im jetzigen Sozialsystem aufgezeigt und zugleich bestehende Probleme verschärft. So hätten etwa Besuchsverbote und Ausgangsbeschränkungen in stationären Einrichtungen die Ausgrenzung verstärkt.  Sozial isoliert oder ausgeschlossen fühlten  sich Menschen nicht mehr wohl. Besonders fühlen sich auch die Alleinerziehenden in dieser Gesellschaft nicht mehr wohl.

Bereits vor der Corona-Pandemie waren in Deutschland mehr als vier Millionen Menschen meist oder oft sehr einsam.  Außerdem gelte es endlich die Scharmgrenze zu durchbrechen und das Thema Einsamkeit in die Wirklichkeit zu holen. Die Coronapandemie verstärkt das Einsamkeitsgefühl besonders auch bei Jugendlichen und jüngeren Erwachsenen. Sie leiden besonders unter der Kontaktbeschränkung.

Geschlossene Schulen, Kitas oder geschlossen Schwimmbäder Bibliotheken, Vereinsheime oder Sportstadien erhöhen das Einsamkeitsgefühl. Gerade in den ländlichen Räumen gibt es oft keinen barrierefreien öffentlichen Verkehrsanbindungen. Weil nachweislich besonders junge Menschen während der Corona-Krise unter der Einsamkeit litten, müssen auch sie gezielte Aufmerksamkeit und Unterstützung erhalten.

Mit seinen konkreten Forderungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere auch für Alleinerziehende, dem Ausbau von Prävention sowie dem Vorantreiben der Digitalisierung wird sich der SoVD an die Politik wenden.

Corona und Einsamkeit

•             Während der Pandemie haben Einsamkeitsgefühle im Vergleich zu früher erheblich zugenommen.

•             Rund ein Drittel glauben, dass sich soziale Unterschiede vergrößern.

•             Junge Erwachsene leiden während der Pandemie überdurchschnittlich an häufiger Einsamkeit.

•             Über die Hälfte der Stadtbewohner/innen klagen über Einsamkeit, in den ländlichen Raumen sind es überraschend nur 41 Prozent

Nachruf Irmgard Wessel

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

wir haben die traurige Pflicht Ihnen mitteilen zu müssen, dass die langjährige 1. Kreisvorsitzende des Kreisverbandes Osnabrücker-Land,

Frau Irmgard Wessel

am 19.12.2020 im Alter von 83 Jahren verstorben ist.

Frau Wessel gehörte seit dem Jahr 1989 dem Ortsverband Wüste an. In der Zeit von 1992 bis 2016 übte sie die Funktion der 1. Ortsverbandsvorsitzenden aus. Im Jahr 1994 übernahm sie die Funktion der 2. Kreisvorsitzenden und im Jahr 1998 die Funktion der 1. Kreisvorsitzenden des Kreisverbandes Osnabrücker-Land, die sie im 2014 abgab. Sie wurde zur Ehrenvorsitzenden des Kreisverbandes ernannt. In der Zeit von 2003 bis 2015 war sie Mitglied des Landesvorstandes.

Wir werden sie in Erinnerung behalten.

Marianne Stönner (Melle) schreibt Brief an den Rat des DBSV Bundesverbandes

Ab dem 27. Dezember soll in Deutschland gegen Corona geimpft werden. Wir werden dabei zuerst denjenigen einen Schutz anbieten, die ihn auch besonders benötigen, so Gesundheitsminister Jens Spahn in einer Pressekonferenz.

Vor diesem Hintergrund reagierten eingeordnete  Verbände mit Unverständnis auf die Corona-Impfverordnung. Die Sozialverbände fordern, taubblinde, blinde und stark sehbehinderte Menschen bevorzugt zu impfen, weil für diese Gruppen ein besonders hohes Risiko besteht, sich mit dem Virus anzustecken und dieses weiterzutragen.

Je weniger man sieht, umso mehr ist man auf Assistenz und Berührung angewiesen und umso schwieriger wird es, den nötigen Sicherheitsabstand zu wahren, erläutert DBSV-Präsident Klaus Hahn. Wir stellen nicht in Frage, dass zunächst Menschen geimpft werden, die ein besonderes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben oder wichtige Aufgaben bei der medizinischen und pflegerischen Versorgung übernehmen. Aber wie kann es sein, dass ein taubblinder Mensch, der zur Kommunikation Berührung benötigt, erst ganz zum Schluss mit der breiten Masse geimpft werden soll?

Taubblinde Menschen sind in besonderem Maß ansteckungsgefährdet, weil ihre Kommunikation mit engem körperlichem Kontakt verbunden ist. Beim Lermen werden Worte durch bestimmte Berührungen der Handinnenfläche und der Finger buchstabiert. Auch beim Abtasten von Gebärden müssen die Hände der Assistenzperson berührt werden. Wir gehen davon aus, dass behinderte Menschen in großes Beispiel diesem Grundsatz folgen, können. Das gibt die SoVD-Bevollmächtigte, Marianne Stönner aus Melle zu Protokoll.

SoVD fordert: Impfzentren müssen umfassend barrierefrei sein

Die Einrichtung der Corona-Impf-Zentren läuft auf Hochtouren. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) im Bereich Osnabrück-Land fordert, dass dabei die im Impf-Konzept  geforderte Barrierefreiheit im der Konzeption auch tatsächlich umgesetzt wird – und zwar nicht nur im baulichen Bereich, sondern vor allem bei den Informationen rund um das Thema Corona-Impfung.

„Alle Menschen benötigen problemlosen Zugang und die gleichen Informationen. Der SoVD fordert: Impf-Zentren müssen umfassend barrierefrei sein. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Osnabrück-Land fordert, dass dabei die im Impf-Konzept anvisierte Barrierefreiheit auch tatsächlich umgesetzt wird – und zwar nicht nur im baulichen Bereich.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Osnabrück fordert dazu auf, dass dabei die im Impf-Konzept anvisierte Barrierefreiheit auch tatsächlich umgesetzt wird – und zwar nicht nur im baulichen Bereich, sondern vor allem bei den Informationen und um das Thema Corona-Impfung. „Im Konzept der Landesregierung zur Ausstattung der Impf-Zentren ist zwar der Punkt Barrierefreiheit erwähnt, allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass die Barriere-Armut ausreichend sei“. Alle Menschen benötigen einen problemlosen Zugang und die gleichen Informationen, sei es durch Informationen oder weitere Problemmöglichkeiten.

Pflegende Angehörige bei Impfungen nicht vergessen

Die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut hat eine Reihenfolge für die Corona-Impfungen vorgestellt. Während Menschen über 80 Jahren, Heimbewohner, Pflegekräfte und andere Risikogruppen mit sehr hoher Priorität geimpft werden sollen, sind pflegende Angehörige nicht explizit in dem Entwurf erwähnt. Das kritisiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) im Landesverband Niedersachsen und fordert die Landesregierung auf, sich für die Aufnahme in der Impfreihenfolge einzusetzen.

„Angehörige leisten einen wichtigen Beitrag, wenn es um die Versorgung von Pflegebedürftigen in ihrem eigenen Zuhause geht. Sie kümmern sich Tag und Nacht um das Familienmitglied, oft über die eigene Belastungsgrenze hinaus“, erläutert Hanna Nauber, Mitglied im Regionalverband Osnabrücker Land. Ihre Aufgaben seien mit denen von Pflegepersonal in stationären Einrichtungen oder von ambulanten Diensten durchaus vergleichbar.

In einer nachgeordneten Stufe sind zwar Vorerkrankte mit erhöhtem Risiko und ihre engsten Angehörigen erwähnt, aus Sicht des SoVD sollten pflegende Angehörige in dem Impfplan jedoch deutliche Erwähnung finden.

„Außerdem müssten sie die gleiche Priorität beim Impfen erhalten wie das Pflegepersonal – also eine sehr hohe“. Es ist jetzt wichtig, die Niedersächsische Landesregierung dafür stark zu machen, damit die Rechtsverordnung entsprechend formuliert wird“, fordert Hanna Nauber in einem Schreiben an den Landesverband.

Belastung im Auge behalten

Für diejenigen Unternehmen, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, soll sie verdoppelt werden. Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, schwerbehinderte Menschen einzustellen. Tun sie dies nicht oder nicht in ausreichendem Umfang, zahlen sie eine Ausgleichsabgabe. In Deutschland gibt es mehr als 40.000 Betriebe, die keinen schwerbehinderten Menschen angestellt haben.

Eine der wichtigsten Säulen des Schwerbehindertenrechts sei die Beschäftigungspflicht für Unternehmen, so Hubertus Heil. Doch es gebe nach wie vor Unternehmen, "die sich wegducken vor ihrer Verantwortung oder die Potenziale von Menschen mit Behinderungen für ihr Unternehmen noch nicht erkannt haben".

„Dass die Politik jetzt Schluss macht mit rechtsunverbindlichen Apellen und endlich einer langjährigen Forderung des DBR und auch des DBSV nach einer Erhöhung der Ausgleichsabgabe nachkommt, ist absolut richtig“, sagt DBSV-Präsident Klaus Hahn und ergänzt: „Wir werden die konkrete Umsetzung genau im Blick behalten und begleiten."

Freiwilliges Engagement: Ganz nah am Menschen

Fast jeder zweite Niedersachse engagiert sich ehrenamtlich – mehr als 10.000 davon bei uns im SoVD in Niedersachsen. Ihre Arbeit ist das Fundament unseres Verbandes, ihr Einsatz und ihr Engagement prägen den gesamten SoVD. Sie kümmern sich um unsere Mitglieder vor Ort, sind Ansprechpartner für Sorgen und Nöte und machen unsere politischen Anliegen greifbar. Deshalb freuen wir uns über jeden, der sich für unseren Verband stark macht und unsere Ziele unterstützt.

Wie kann ich mich einbringen?

Die Möglichkeiten, sich im SoVD zu engagieren, sind so vielfältig wie der Verband selbst. Egal, welches Talent oder welche Idee Sie haben, gemeinsam mit Ihnen finden wir für Sie eine passende Aufgabe, die Ihnen Spaß macht und mit der Sie anderen helfen können.

Das gilt auch für den zeitlichen Rahmen Ihres Engagements: Sie können uns spontan und zeitlich begrenzt bei bestimmten Projekten unterstützen oder den Verband aktiv mitgestalten, indem Sie ein Amt übernehmen und einen Orts- oder Kreisverband leiten. Wichtig ist: Jeder noch so kleine Einsatz sorgt für mehr Gerechtigkeit in der Gesellschaft und hilft Menschen, denen es nicht gut geht.

Helfen Sie uns bei unseren zahlreichen Projekten und Aktionen vor Ort, bei denen wir uns für bessere Pflege oder die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern starkmachen. Kommen Sie zu uns in unser Vorstandsteam: In unseren Orts- und Kreisverbänden brauchen wir immer Menschen, die Spaß am Organisieren haben und dem SoVD eine Stimme geben wollen.

Darüber hinaus gibt es für Sie zahlreiche weitere Möglichkeiten, Ihre Fähigkeiten bei uns einzubringen. Fragen sie gerne einmal nach.

Diese Unterlagen sollten Sie in unsere Beratung mitbringen!

Natürlich spielt es eine Rolle, mit welchem Problem Sie zum Sozialverband kommen. Die folgenden Informationen benötigen wir jedoch in den meisten Fällen, so dass Sie diese Unterlagen in jedem Fall mitbringen sollten.

Versicherungsnummer

Egal, ob wir einen Antrag für Sie aufnehmen sollen oder wenn es um einen Widerspruch geht: Die Versicherungsnummer macht es uns leichter, Ihnen zu helfen und beschleunigt das komplette Verfahren. Führen Sie also in jedem Fall ein offizielles Schreiben von Kranken- oder Rentenversicherung – je nachdem, um was es geht – mit sich. So stellen wir sicher, dass wir direkt weitermachen können.

Anschrift ihrer Ärzte

In den allermeisten Fällen kommen unsere Mitglieder in die Sozialberatung, nachdem sie krank geworden sind. Und krank bedeutet hier nicht, dass ein grippaler Infekt vorliegt. Aber wer wirklich ernsthaft erkrankt, bekommt nicht selten auch finanzielle Probleme. Etwa wenn die Krankenkasse das Krankengeld nicht mehr zahlen will. Oder falls die Erkrankung so schwer ist, dass eine Erwerbsminderungsrente als letzter Ausweg angesehen wird.

In all diesen Situationen geht es am Ende immer um Ihren Gesundheitszustand. Oder genauer formuliert: Es geht um Ihre gesundheitliche Verfassung, wie sie von Ihren Ärzten dokumentiert wurde. Von daher benötigen wir für Anträge, Widersprüche und auch etwaige Klagen am Sozialgericht so gut wie immer die Kontaktdaten Ihres Hausarztes (und/oder Ihrer Fachärzte). Denn sämtliche Sozialleistungsträger – und auch das Versorgungsamt, wenn es um den Schwerbehindertenausweis geht – lassen sich im Zweifelsfall ausschließlich von einem medizinischen Befundbericht überzeugen. Und den kann nur Ihr Arzt schreiben.

Befund- oder Entlassungsberichte

Wenn Ihnen ein solcher Bericht bereits vorliegt, kann das die ganze Sache enorm beschleunigen. eine Reha absolviert haben, ist das für die Kolleginnen und Kollegen in unserer Beratungsstelle ebenfalls von großem Interesse. Denn hier gibt es normalerweise immer einen sogenannten „Entlassungsbericht„. In diesem wird unter anderem ausgeführt, wie Ihre gesundheitliche Situation aktuell und für die nahe Zukunft eingeschätzt wird. Auch mit Blick auf Ihren Arbeitsplatz bzw. den erlernten Beruf.

Renteninformation

Dreht sich Ihr Anliegen um eine Rente – also beispielsweise die EM-Rente oder eine vorgezogene Altersrente – dann benötigen wir für eine fundierte Beratung unbedingt Ihre Renteninformation. Die bekommen Sie automatisch einmal im Jahr per Post. Neben Informationen über Ihre zukünftige Altersrente finden Sie dort auch Angaben zur Erwerbsminderungsrente. Ohne diese Fakten fällt es schwer, eine Entscheidung zu treffen. Bei der Frage „Rente beantragen oder nicht?“ muss klar sein, mit was für einer Rentenhöhe Sie zu rechnen hätten.

Sie spielen mit dem Gedanken, vor der Regelaltersgrenze eine Rente zu beziehen? Ab dem 55. Geburtstag schickt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Diese ist noch ein wenig detaillierter als die Renteninformation und enthält unter anderem Angaben zu Ihren Versicherungsjahren. Auch diese Infos brauchen wir, wenn wir mit Ihnen gemeinsam eine Strategie aufstellen wollen. Denn bei der vorgezogenen Altersrente spielen neben Ihrem Geburtsjahr vor allem diese Wartezeiten eine wichtige Rolle.

Sie haben sich nicht verlesen. Bevor Sie Kontakt zu uns aufnehmen, sollten Sie sich zumindest ansatzweise darüber im Klaren sein, was Sie sozialrechtlich erreichen wollen. Bei Fragen, in denen es um die Existenz geht – zum Beispiel bei der Einstellung des Krankengeldes – gibt es nicht viel zu überlegen. In anderen Situationen aber schon. Sie glauben gar nicht, wie oft wir in unseren Beratungsstellen Mitglieder erleben, die unbedingt einen höheren Grad der Behinderung (GdB) durchsetzen wollen – nur um dann im Anschluss an das Verfahren die Frage zu stellen, was sie denn nun damit anfangen können.

Oma oder Opa erzähl doch mal Brief an die Oma / den Opa

"Oma, oder Opa erzähl mal!" enthält alle die Fragen, die man der Großmutter oder dem Großvater immer schon mal stellen wollte: Mit welchen Spielsachen hast du als Kind gespielt? Wie sah ein normaler Schultag für dich aus? Was sind deine Erinnerungen an deine Großeltern? Wer war deine erste Liebe? Wie hast du Oma kennen gelernt? Welche fünf Dinge sind dir in deinem Leben am wichtigsten? Was würdest du in deinem Leben anders machen, wenn du noch mal die Chance dazu bekämest? - und viele, viele weitere Fragen.

Ausgefüllt wird das Buch zu einer wertvollen Erinnerungsalbum für die ganze Familie, das der Großvater oder die Großmutter der/dem Schenkenden zurückgeben kann. So werden alle seine Erinnerungen für alle Zeit bewahrt.

Bald wurde klar, dass es vielen Menschen genau so ging wie ihr: Sie wollten gerne die Erzählungen und Erinnerungen ihrer Liebsten bewahren. Es war neues Buchkonzept – ein Buch mit Fragen, das man verschenkt, um es später ausgefüllt wieder zurückzuerhalten. Die uns helfen, schöne Momente zu erleben, sie mit anderen zu teilen und sie für immer aufzubewahren.

Klar ist, dieses Buch ist im Internet zu kaufen oder man kann auch gemeinsame Seiten anfertigen.

Beratung per Telefon, Mail und Chat kann verstärkt genutzt werdenTrotz Shutdown: SoVD-Beratungszentrum bleibt geöffnet

Das Beratungszentrum des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) in Osnabrück und seine Außenstellen in Bohmte, Bersenbrück und Melle bleiben auch während des Shutdowns für Ratsuchende geöffnet. Die Beraterinnen und Berater stehen weiterhin bei Fragen rund um die Themen Rente, Pflege, Behinderung, Gesundheit, Hartz IV und Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht zur Verfügung – in persönlichen Gesprächen, per Telefon, Mail und Chat.

Um allerdings die Kontakte im Sinne der Corona-Bekämpfung soweit wie möglich einzuschränken, empfiehlt der Verband die verstärkte Nutzung der Telefonberatung. „Auch auf diesem Wege können wir Anträge stellen, Widerspruch einlegen oder Klage einreichen, ohne dass unsere Mitglieder dafür extra ins Beratungszentrum kommen müssen. Uns ist wichtig, dass wir Menschen, die Hilfe benötigen, auch in diesen schwierigen Zeiten zur Seite stehen“, betont Carsten Elmer aus dem SoVD-Beratungszentrum Osnabrück.

Mitglieder, die Beratungsbedarf haben, können sich direkt an das Beratungszentrum wenden (0541 350540, info.osnbrueck@sovd-nds.de).

SoVD-Kreis tagt am 19. August

Unter strengen Hygieneregeln tag der SoVD in der Region Osnabrück Stadt und Land am Mittwoch den 19 August mit seinem geschäftsführenden Vorstand.

Nach verschiedenen Telefonkonferenzen kommen wir zwar nur aus dem Gefrierfach in den Kühlschrank, aber es wird dringlich sich mal wieder (wenn auch mit Abstand) gegenüber zu sitzen, merkt der Kreisvorsitzende Gerd Groskurt an.

Neben organisatorischen Fragen plant der SoVD eine Aktion zum Antikriegstag an mehreren Stellen in der Region. Dazu müssen wir die Logistik klären und verschiedene Entwürfe besprechen.

Erhöhte Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen in der parlamentarischen BeratungSoVD: Notwendige Steuergerechtigkeit nach 45 Jahren

Das Bundeskabinett hat eine Erhöhung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen im Einkommensteuerrecht beschlossen. Der SoVD in der Region Osnabrück Stadt und Land begrüßt diesen lange überfälligen Schritt.

Die Beträge sind seit 45 Jahren nicht mehr angepasst worden. Deswegen freuen wir uns sehr, dass das Bundesministerium der Finanzen diesen Schritt nun eingeleitet hat. Ich kann mich an gar keine SoVD-Landes- oder Bundesverbandstagung erinnern, so der SoVD Kreisvorsitzende Gerd Groskurt, auf der dieses wichtige behinderten- und arbeitsmarktpolitisches Signal nicht eingefordert wurde, die zudem auch eine Frage der Steuergerechtigkeit ist.

Viele Menschen mit Behinderungen gehen arbeiten und zahlen entsprechend Einkommensteuer, haben aber oftmals behinderungsbedingt höhere Aufwendungen. Durch Steuererleichterungen werden diese abgemildert. Dies ist ein konkreter Schritt hin zu dem Ziel, mehr Menschen mit Behinderungen auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen. Der regionale SoVD hat auf Einladung der Inklusionsbeauftragten Marianne Stönner, vor einiger Zeit noch einen Aktionsstand vor dem Osnabrücker Bahnhof mit Anwesenheit von Adolf Bauer zu diesem Thema durchgeführt.

Das neue Gesetz sieht vor, die Pauschbeträge in den einzelnen GdB-Stufen (GdB = Grad der Behinderung) zu verdoppeln. Bei einem GdB von 100 sind das zum Beispiel 2840 Euro statt bisher 1420 Euro Pauschbetrag, für blinde Menschen sowie Menschen, die rechtlich als „hilflos“ eingestuft sind, erhöht sich der Pauschbetrag auf 7400 Euro. Zudem soll ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt werden.

Von der Anpassung der Pauschbeträge profitieren alle Menschen mit Behinderungen, die Einkommensteuer zahlen - dazu zählen unter anderem auch Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie ihre Ehe- und Lebenspartner. Darüber hinaus soll der Pflege-Pauschbetrag deutlich erhöht und ein Pflege-Pauschbetrag für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 eingeführt werden.

Nach einer Stellungnahme durch den Bundesrat geht der Gesetzesvorschlag jetzt in das parlamentarische Verfahren. Die SoVD Sprecherin Marianne Stönner hofft jedenfalls auf eine gerechte und zeitnahe Beschlussfassung.

Wer hat Anspruch und wie wird die Leistung berechnet?SoVD beantwortet Fragen zur Grundrente

Nach jahrelanger Diskussion kommt nun endlich die Grundrente. Davon sollen vor allem diejenigen profitieren, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit aufweisen können und gleichzeitig durchschnittlich wenig verdient haben. Zum 1. Januar 2021 soll sie rund 1,3 Millionen Menschen zugutekommen, die ihr Leben lang gearbeitet haben und trotzdem nur eine geringe Rente erhalten. Die Grundrente muss zwar nicht beantragt werden, trotzdem haben die Betroffenen zahlreiche Fragen zu der neuen Leistung.

Das Problem an der Grundrente: Das Berechnungsverfahren ist relativ kompliziert. In unseren Beratungen nehmen dazu Fragen einen immer größer werdenden Raum ein. Unsicherheiten, ob man überhaupt  zu dem Kreis der Bezieher gehört. Hoffnungen und Vermutungen über die Höhe stehen im Mittelpunkt des Fragenkatalogs. Die Grundrente werde zwar automatisch ausgezahlt, ein Antrag müsse nicht gestellt werden, stellt der SoVD klar, aber es gibt immer wieder Fragen, inwiefern davon andere Leistungen wie etwa Wohngeld oder Grundsicherung betroffen sein könnten. Für Laien sei es daher schwierig, sich einen Überblick zu verschaffen. Im Zweifelsfall sollte man deshalb immer einen Fachmann fragen, rät der SoVD.

Ratsuchende können sich dafür direkt an den SoVD in Osnabrück wenden (0541 / 350 540) oder die E-Mail Adresse: info.osnabrueck(at)sovd-nds.de. anschreiben. Entweder wird von dort Kontakt aufgenommen oder eines der drei weiteren Beratungsbüros in Bersenbrück, Bohmte oder Melle meldet sich.

SoVD: Planungen helfen zu einem guten StartAus dem Gefrierfach raus

Nicht nur die Vorgaben der Niedersächsischen Landesregierung, sondern auch die Vorgaben des SoVD Landesverbandes geben einen engen Rahmen vor, in dem die Verbandsarbeit im SoVD weitergeführt werden kann. In einem ersten Treffen, das nur in kleinem Kreis mit dem geschäftsführenden Kreisvorstand und entsprechenden Abstandsregeln und anderen Auflagen durchgeführt werden konnte, besprach der SoVD in der Region Osnabrück Stadt und Land weitere Schritte seiner Arbeit. Grundlage der vorgelegten Schritte waren drei regionale Telefonkonferenzen mit den Ortsverbandsvorsitzenden.

In einem ersten Schritt vereinbarten die Ortsverbände mit dem Kreisvorstand, einen Mitgliederbrief an alle 9.000 Mitglieder zu versenden. Damit sollen die Einschränkungen und die Perspektiven der weiteren Verbandsarbeit allen Mitgliedern deutlich gemacht werden. Viele warten auf ein paar Zeilen, die die Hintergründe und Aussichten der weiteren Verbandsarbeit erklären, so der Kreisvorsitzende Gerd Groskurt.

Zusätzlich hat der SoVD eine 36-seitige Broschüre in Auftrag gegeben, die die Arbeit des Kreisverbandes und der Ortsverbände in ca. 100 Bildern mit einer entsprechenden Beschreibung über die Jahre 2015 bis Anfang 2020 darstellt. Ein Blick in Aktionen, Aufgaben und Initiativen der regionalen SoVDs, der als Beilage bei Ehrungen und zur Information für Interessierte gedacht ist.

Mit dem Brief an die Mitglieder will der SoVD auch eine Initiative zur Verbesserung der Kommunikation erreichen. In vielen Ortsverbänden besteht der Wunsch, einen direkteren und informativeren Austausch einzurichten. Dazu wurde ein Brief entwickelt, der einen Kontakt über E-Mail aufbaut. Unsere Unterstützungskampagne für eine Petition an den Deutschen Bundestag, die eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Bezahlung von Pflege- und Betreuungspersonal fordert, hat deutlich gemacht, dass wir den Weg, unsere Mitglieder zu erreichen – soweit das geht – deutlich direkter gestalten müssen.

Als weiteres Ziel plant der SoVD, auf den „Antikriegstag“ am 1. September mit einer besonderen Aktion an sechs Stellen in Stadt und Landkreis aufmerksam zu machen. Gerade unser 100-jähriges Jubiläum im letzten Jahr hat noch einmal deutlich gemacht, dass über alle Ansichten und Strömungen hinweg die Formel „Nie wieder Krieg“ die zentrale Klammer der Mitwirkung im damaligen Reichsbund und heutigen SoVD war. Die diesjährige Aktion soll sich um das Motto: „Frieden ist mehr als die Abwesenheit von Krieg“ spannen. Damit schaffen wir einen breiteren Rahmen, den wir aufgreifen können.

Neues Angebot: SoVD berät jetzt auch per Chat

Ab sofort berät der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen auch per Chat. Bislang beantwortet Niedersachsens größter Sozialverband Fragen rund um Rente, Pflege, Gesundheit, Behinderung, Hartz IV und Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht in persönlichen Gesprächen, über WhatsApp oder per Telefon und E-Mail. Dieses Angebot wird jetzt um eine Chat-Möglichkeit ergänzt.

Sie möchten wissen, wann sie genau in Rente gehen können oder ob sie vielleicht Anspruch auf Wohngeld haben? Sie sind sich unsicher, ob die Pflegekasse Ihren Pflegegrad richtig berechnet hat oder wissen nicht genau, wie man einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellt? Dann nutzen sie die neue Chat-Beratung des SoVD. Dort beantworten Beraterinnen und Berater schnell und unkompliziert Fragen rund um das Sozialrecht.

Das geht ganz einfach: Klicken Sie auf der SoVD-Internetseite auf das Icon rechts unten mit den Sprechblasen und stellen Sie Ihre Frage. „Mit unserer Chat-Beratung wollen wir einen zusätzlichen Service schaffen, damit Ratsuchende schnell und unkompliziert mit uns in Kontakt treten können, ohne einen persönlichen Termin in einem unserer Beratungszentren machen zu müssen“, erläutert SoVD-Kreisvorsitzende Gerd Groskurt. Dieses Angebot sei besonders in der Corona-Krise wichtig, da es von mobilitätseingeschränkten Personen oder denjenigen, die zu einer Risikogruppe gehören, ohne viel Aufwand in Anspruch genommen werden kann, fügt der SoVD in seiner Mitteilung an.

Natürlich hat die persönliche Beratung bei Themen wie Rente, Pflege, Hartz IV, Behinderung, Gesundheit und Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht einen nicht zu ersetzenden Stellenwert. In rund 60 niedersächsischen Beratungszentren, davon drei im Landkreis und der Zentralstelle in der Stadt Osnabrück  steht den Mitgliedern eine Vertretung gegenüber Politik, Behörden und vor den Sozialgerichten. Recht haben und Recht kriegen sind immer schon zwei verschiedene Dinge gewesen, fügt der SoVD Vorsitzende an und dazu sollte man sich jede mögliche Unterstützung holen.

Ehrenamtliche Hilfe hat zu konstant niedrigen Ansteckungszahlen beigetragenSozialministerin Dr. Carola Reimann dankt Helfern

In einem Schreiben bedankte sich die Niedersächsische Sozialministerin Dr. Carola Reimann für die vielen Initiativen die in der Region Osnabrück  mit Vielfältigkeit und Ausdauer im Rahmen der Corona  Epidemie  großes Engagement gezeigt haben. Dieser Einsatz macht die Stadt Osnabrück zu dem, was sie ist – ein lebenswerter Ort mit einer tollen Gemeinschaft, fasst das Koordinierungsbüro der Stadt seine Sichtweise zusammen. Der SoVD hatte in diesem Angebotsbereich nur die Verpflichtung übernommen, evtl. von in Quarantäne stehenden Menschen mit Hunden deren Gassi-Gänge oder damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben zu übernehmen. Dass das nur in einem Fall wirklich notwendig wurde, hat auch mit dem großen umfassenden Hilfeangebot zu tun, dass in der Lage war, breite und vielfältige Situationen abzudecken. Vergessen bleiben soll aber in diesem Zusammenhang auch nicht, dass viele nachbarschaftliche Angebote ohne weitere Abstimmung einfach so, von „Tür zu Tür“ geregelt und vereinbart wurden.

Vielleicht hat ja der eine oder andere mit dieser Mitwirkung auch Lust auf eine weitere Mitarbeit im ehrenamtlichen Bereich entwickelt. Selbstverständlich ist der SoVD dafür auch eine Adresse, die viele verschiedene Möglichkeiten anbietet. Ansprechperson ist Gerd Groskurt Telefon: 0541 4082699.

Das Schreiben der Ministerin zum Nachlesen.

SoVD: Begutachtung nach Aktenlage kann zu Problemen führenBei Pflegebedürftigkeit: Bescheide genau überprüfen

Wer einen Pflegegrad beantragt, bekommt in der Regel Besuch von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Er stellt fest, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Aufgrund der Corona-Krise wurden die persönlichen Besuche vorläufig bis zum 30. September eingestellt. Derzeit erfolgt eine Begutachtung ausschließlich nach der vorliegenden Aktenlage. Dabei kann es allerdings passieren, dass bestimmte Punkte nicht richtig eingeschätzt und berücksichtigt werden. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in der Region Osnabrück rät deshalb, sich die entsprechenden Bescheide genau anzugucken und steht Ratsuchenden bei den wichtigsten Fragen zur Seite.

Bei seinen bisherigen Begutachtungen überprüfte der MDK, nicht nur ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und  welcher Pflegegrad angemessen ist und damit auch, welche Leistungen dem Betroffenen zustehen.  Diese „Vor-Ort-Termine“ sind vor allem wichtig, wenn es zum Beispiel um die Versorgung mit Hilfsmitteln geht oder geprüft werden muss, ob etwas zur Verbesserung des Wohnumfeldes getan werden kann, erläutert SoVD in einer Stellungnahme. Dass die Fälle derzeit ausschließlich nach Aktenlage beurteilt werden, sei zwar verständlich, führe an einigen Stellen aber auch zu Problemen. Nicht jede Situation kann durch einen Blick in die Unterlagen richtig eingeschätzt werden. Das macht auch einen zunehmenden Nachfrage- und Informationsbedarf in unseren Beratungsbüros in Bersenbrück, Bohmte, Melle und Osnabrück aus.

Wer Zweifel hat, ob der Pflegegrad richtig beurteilt wurde oder ob die Ablehnung eines Antrags korrekt ist, sollte den Bescheid von Fachleuten überprüfen lassen. Ratsuchende können sich dafür direkt telefonisch an den SoVD in Osnabrück  wenden (0541-350 540 , oder per E-Mail an: info.osnabrueck(at)sovd-nds.de . (Gegebenenfalls werden die Fragen an die Außenstellen zur Kontaktaufnahme weitergeleitet)  Wir stehen bei Fragen rund um das Thema Pflege zur Verfügung, helfen bei Anträgen,  legen entsprechende Widersprüche ein. Oft wird mit dem Widerspruch überhaupt erst die Beurteilungsgrundlage des Medizinischen Dienstes sichtbar, stellt der SoVD in der Region fest.

Arbeiten für und mit Menschen - mehr er als ein „Danke“Petitionsquorum an Deutschen Bundestag erreicht

Eine Initiative aus der Sozialwirtschaft, die auch der SoVD aus der Osnabrücker Region über seine Ortsverbände und Mitglieder unterstützt hat, hat mit über 50.000 Unterstützungsunterschriften  das notwendige Quorum für eine Petition zum Deutschen Bundestag erreicht.

"Bessere Arbeitsbedingungen, Gerechter Lohn, Mehr Wertschätzung im Sozial-/ Pflege-/ Gesundheitswesen" müssen Grundlage einer notwendigen Entwicklung werden. Neben den Initiatoren aus Unternehmen der Sozialwirtschaft steht der Sozialverband hier an der richtigen Stelle. Wir denken alle, so der Sozialverband in einer Mitteilung, dieses Thema muss mit angemessener Aufmerksamkeit auf die politische Tagesordnung gebracht werden. Insoweit war dieses der Anfang unseres Engagements. Dieses Thema wird in unserer Organisation noch erhebliche Kraftanstrengungen binden, ist sich der SoVD Kreisvorstand sicher.

„Normal ist bunt-Osnabrück zeigt Flagge“

Schon im letzten Jahr ist der SoVD beim „Christopher Street Day“ in Osnabrück dabei gewesen. Gesellschaftliche Toleranz und gelebte Vielfalt ist auch unsere Verpflichtung und nach unserer Überzeugung für einen offene Gesellschaft unabdingbar.

Nach der Absage des Demonstrationszuges im Jahr 2020 hängen in unserem Büro am Goethering Regenbogenflaggen als Symbol der Vielfalt. Der Begriff der „Normalität“ wird schnell mal benutzt, so der SoVD-Kreisvorsitzende Gerd Groskurt. Es ist gut, einmal über die Beschreibung des sogenannten vermeintlichen Durchschnitts nachzudenken. Bunt gehört in die Mitte unserer Gesellschaft.

Gedenkstätte für Kinder von Zwangsarbeiterinnen

Mitglieder der Initiative Spurensuche haben die Gedenkstätte auf dem Heger Friedhof, liebevoll mit Blumen bepflanzt. Die während der Nazi-Zeit umgekommenen Kinder von Zwangsarbeiterinnen haben einen würdigen Rahmen und sind eine Aufforderung für menschliche Werte standhaft einzutreten.

Der SoVD hatte aus Anlass seines 100-jährigen Jubiläums diesen Erzählstein gestiftet. Wir freuen uns über diese Initiative und danken den fleißigen Helfern.

SoVD-Pflegenotruf mit Anfragen wegen unterschiedlicher Praxis bei Heimbesuchen überlastetBesuchsmöglichkeiten in Seniorenheimen müssen einheitlich sein

Die weitreichenden Besuchseinschränkungen für Bewohnerinnen und Bewohner der niedersächsischen Pflegeheime haben die Betroffenen und ihre Angehörigen in der Corona-Krise vor eine schwere Belastungsprobe gestellt. Dann kamen die ersten Lockerungen – die aber leider von Heim zu Heim ganz unterschiedlich umgesetzt wurden.

Das vom SoVD eingerichtete Pflegenotruf-Telefon unter der Ruf Nr. 0180 2000 872 stand nicht mehr still, berichten Mitarbeiter des Service-Telefons, die sonst überwiegend mit Hilfeanrufen in besonderen Pflegenotlagen beschäftigt sind.

Viele Angehörige hatten Fragen zu den Besucherregeln in den niedersächsischen Pflegeheimen. Nachdem die Landesregierung im Mai erste Lockerungen der coronabedingten Einschränkungen erlassen hatte, wurden in eini9en Heimen Besuche von Angehörigen unter bestimmten Hygienevoraussetzungen ermöglicht, andere ließen diese auch weiterhin nicht zu.

Auf diesen unbefriedigenden Zustand hat Niedersächsische Gesundheits- und Sozialministerin jetzt mit einer neuen Verordnung reagiert, die für alle Heime einheitliche und verbindliche Regeln schafft. Damit Besuche überall ohne Ansteckungsgefahr möglich sind, müssen jetzt sämtliche Einrichtungen in Abstimmung mit den örtlichen Gesundheitsämtern unverzüglich entsprechende Hygienekonzepte entwickeln. Nach den neuen Regeln dürfen Heimbewohnerinnen und -bewohner durchaus Besuch von verschiedenen Menschen empfangen, allerdings immer nur von einer Person gleichzeitig.

Jeder Aufenthalt muss dokumentiert werden. Dabei ist eine Begrenzung der Besuchszeiten zulässig, solange ausreichend lange Besuche möglich bleiben. Das heißt, dass es nicht zu einer Limitierung der Zeitspanne im Minutentakt kommt. Ferner müssen die Heime unter Beachtung der Hygienebestimmungen Besucherzimmer vorhalten oder Besuche auf dem Außengelände der Einrichtung ermöglichen. Unter besonderen Voraussetzungen sollen auch Besuche in den Bewohnerzimmern stattfinden können.

Die Organisation der Besuche stellt sicher eine zusätzliche organisatorische Aufgabe dar, besonders wenn es kurze Vorlaufzeit gibt, oder die Termine sich auf das Wochenende oder Feiertage konzentrieren.

Wir hoffen, so der regionale SoVD, das es gütliche Vereinbarungen gibt und sich entsprechende Verfahrenstreitigkeiten  in beiderseitigem Interesse vermeiden lassen.

SoVD: Auch Intensivpflege muss zu Hause möglich seinSorge vor Fremdbestimmung in der Pflege

Behindertenfachverbände sehen die geplante Neuregelung der Intensivpflege  grundsätzlich positiv, sorgen sich aber um das Selbstbestimmungsrecht der Patienten. Die Verbände machten in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über den Gesetzentwurf der Bundesregierung deutlich, dass die Patienten selbst darüber befinden müssten, wo sie versorgt werden. Begrüßt wird die Entlastung durch die Reduzierung des Selbstkostenanteils.

Die Reform soll eine bessere Versorgung ermöglichen und zugleich Fehlanreize beseitigen und Missbrauch verhindern.

Der Gesetzentwurf sieht einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege vor. Die außerklinische Intensivpflege kann in Pflege- und Behinderteneinrichtungen, in Intensivpflege-Wohneinheiten oder auch  zu Hause  erbracht werden. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) soll prüfen, ob die Versorgung sichergestellt werden kann. Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung äußerten sich besorgt. Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege bleibe für Menschen mit Intensivpflegebedarf nicht uneingeschränkt erhalten. Dem Wunsch nach Betreuung im eigenen Haushalt werde nur entsprochen, wenn die häusliche Versorgung "tatsächlich und dauerhaft" sichergestellt werden könne.

Wenn dies aufgrund des Pflegekräftemangels nicht der Fall ist, so der SoVD in einer Beurteilung, sei der Anspruch von Versicherten mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege faktisch wertlos. Der jetzt vorgelegte Referentenentwurf der Regierung braucht hinsichtlich der Wahlmöglichkeiten klare Strukturen und entsprechende Formulierungen, kritisiert der SoVD.

Auch die Bundespflegekammer verwies auf die in dem Referentenentwurf vorgelegten Änderungen hinsichtlich des Wahlrechtes. Es solle nun nicht mehr geprüft werden, ob der Wunsch nach häuslicher Versorgung angemessen sei. Nur in in strittigen und unklaren Situationen könne aus medizinischer Sicht vom  Wunsch des Betroffenen abgewichen werden. Der MDK sieht den Zeitpunkt für die vorgesehene Überprüfung als problematisch an, er könne keine Feststellung über die medizinische und pflegerische Versorgung treffen, wenn diese noch gar nicht erbracht werde. Sinnvoll sei es, zunächst festzustellen, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine außerklinische Intensivpflege vorliegen und später die Versorgung am Leistungsort zu prüfen.

Wenn das Geld nicht für die Miete reichtSoVD hilft bei der Beantragung von Wohngeld

Hohe Mieten und niedrige Einkommen – viele wissen gerade in der derzeitigen Corona-Krise nicht, wie sie ihre Wohnung finanzieren sollen. Mit dem sogenannten Wohngeld gibt es einen staatlichen Zuschuss, der Betroffene in diesem Fall unterstützen soll. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Osnabrück hilft bei der Beantragung und beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie hoch kann das Wohngeld sein? Welche Voraussetzungen gibt es? Diese und viele weitere Fragen stellen sich Betroffene, die aufgrund finanzieller Schwierigkeiten gerade ihre Miete nicht zahlen können. Antworten darauf geben die Beraterinnen und Berater des SoVD in Osnabrück.

„Wem aufgrund der Corona-Krise ein Teil seines Gehaltes weggebrochen ist, denkt in erster Linie an Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld. Dass eventuell auch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte, wissen die meisten gar nicht“, erläutert SoVD-Berater Carsten Elmer. Ein Beratungsgespräch beim SoVD kann deshalb sinnvoll sein, um zu überprüfen, ob die Leistung möglicherweise infrage kommt. Der SoVD Kreisverband in der Region Osnabrück Stadt und Land weist noch auf die Anfang des Jahres vorgenommene  Wohngeldreform hin. Es kann also sein, dass jemand die Leistung bekommen kann, auch wenn früher schon einmal ein Antrag abgelehnt wurde. Da lohnt auf alle Fälle ein zweiter Blick, so der Kreisvorsitzende Gerd Groskurt.

Der SoVD ermittelt jedoch nicht nur einen möglichen Wohngeld-Anspruch, sondern hilft auch beim Antrag weiter. „Dabei gibt es einiges zu beachten – vor allem, weil die Voraussetzungen von Region zu Region unterschiedlich sind. Es ist also immer sinnvoll, sich den individuellen Fall anzugucken“, so der SoVD in einer Mitteilung.

Ratsuchende können sich dafür direkt an den SoVD in Osnabrück wenden (0541 350 540), info.osnabrueck(at)sovd-nds.de).

SoVD Region Osnabrück Stadt und Land unterstützt Petition www.mehr-wert-als-ein-danke.de

Viele Pflegekräfte, Sozialarbeiter-innen, Heilpädagogen-innen, Heilerziehungspfleger-innen und andere Berufsgruppen im Sozial-, Pflege und Gesundheitswesen sind für diejenigen da, die durch die Corona-Pandemie besonders betroffen und bedroht sind. So großartig die Leistungen sind, die erbracht werden, so schwierig sind leider oft die Rahmenbedingungen in den jeweiligen Arbeitsfeldern. Viele Bereiche sind unterfinanziert und personell unterbesetzt.

Dabei erachtet der SoVD in der Region Osnabrück Stadt und Land, die soziale Arbeit im Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen als einen Grundpfeiler unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens.  Es wird Zeit, jene mehr anzuerkennen, die nicht nur das Vermögen, sondern unser aller Wohlergehen mehren. Es wird Zeit, dass wir in und nach dieser Schockstarre einen gesellschaftlichen, menschlichen und respektvollen Weg miteinander finden und neu zu vereinbaren, so der Kreisvorsitzende Gerd Groskurt.

Teilhabe, Inklusion, Solidarität und Gesundheit sind nicht nur feste Werte im SoVD, sondern auch im Grundgesetzt festgeschriebene Verankerungen unserer Gesellschaft. Unter dem Leitsätzen: Bessere Arbeitsbedingungen, „Gerechter Lohn“ und „Wertschätzung im Sozial-/ Pflege-/ Gesundheitswesen “ hat eine Initiative in der Sozialwirtschaft eine Petition verfasst, die unter „www.mehr-wert-als-ein-danke.de“ zu einem Unterstützungseintrag an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu erreichen ist.

Die Petition hat zu Zeit über 43.000 Einträge und steht damit bei rund 87 Prozent der notwendigen Menge von 50.000 Unterstützern. Der SoVD will in der Region Osnabrück Stadt und Land in seiner Mitgliedschaft für diese Petition werben. 

SoVD diskutiert Probleme sehbehinderter Menschen

Laut Angaben der Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) gibt es in Deutschland mehr als eine Million sehbehinderte Menschen. Um auf die Bedürfnisse dieser Menschen aufmerksam zu machen gibt es seit 1998 einen eigenen Aktionstag: den Sehbehindertentag, der jeweils am 6. Juni stattfindet.

Viele sehbehinderte Menschen stehen seit Beginn der Corona-Krise vor ganz neuen Problemen in der Bewältigung ihres Alltags. In einer Umfrage des Deutschen Blinden und Sehbehindertenvereins ( DBSV ) haben Betroffene ihre Wünsche zusammengestellt. Viele Hinweise haben einen Zusammenhang mit dem „Corona-Zeiten“, so die Sprecherin des SoVD Arbeitskreises Inklusion Marianne Stönner, der Kreisvorsitzende Gerd Groskurt und Helga Stübbe (Hier in der genannten Reihenfolge im Bild während einer SoVD-Plakataktion) in einer Telefonkonferenz zu diesem Thema.

Viele Menschen mit Seheinschränkung leiden ganz enorm unter der neuen Situation - und oft wäre die Lösung verblüffend einfach. Seit die Busfahrer überwiegend mit einer durchsichtigen Schutzvorrichtung geschützt sind und das gewohnte einsteigen, vorne im Bus die Frage ermöglicht, auf welcher Linie der Bus fährt und die vorderen Behindertenplätze problemlos zu erreichen sind, ist ein Top-Thema der Umfrage weitestgehend ausgeräumt.

Ein weiteres oft genanntes Problem sind die neuartigen "Corona-Schlangen" mit Abstand zwischen den Wartenden - für viele sehbehinderte und blinde Menschen ein Buch mit sieben Siegeln. Sie würden sich freuen zu erfahren, dass es eine Warteschlange gibt, ob sie zur Post oder zum Bäcker führt, wo man das Ende der Schlange findet und wann man vorrücken soll.

Vielen Betroffenen macht es zu schaffen, dass im öffentlichen Raum seit Beginn der Kontaktbeschränkungen verbunden mit der „Maskenflicht“ mehr geschwiegen wird als vorher. Dabei sind sehbehinderte und blinde Menschen in Zeiten des Abstandhaltens noch mehr als sonst darauf angewiesen, dass man mit ihnen spricht. "Ich sag Ihnen gern Bescheid, wenn Sie dran sind." "Einen Meter rechts von Ihnen ist ein Spender für Desinfektionsmittel." "Wenn Sie einen Schritt zurückgehen, stehen Sie hinter der Markierung."

Bitte einfach Hilfe anbieten, bitte mehr Gelassenheit im Einkaufstrubel, bitte daran denken, dass für viele Menschen die neuen Rahmenbedingungen erst einmal fremd sind. Besonders Menschen mit Einschränkungen freuen sich aber über jeden Entwicklungsschritt in ihrer Lebensgestaltung, der eine persönliche direkte Teilhabe möglich macht, fasst der SoVD seine Mitteilung zusammen.

Jobverlust in der Corona-KriseSoVD berät zum Arbeitslosengeld

Der Arbeitsmarkt steht in der Corona-Krise stark unter Druck. Auch Kündigungen sind derzeit leider keine Seltenheit: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) registrierte 2, 813 Millionen Arbeitslose. Im April gab es in Deutschland 308.000 mehr Arbeitslose als noch im März. Aktuell hat sich dieser Trend zwar abgeschwächt, im Mai stehen aber neu 169.000 Arbeitslose in der aktuellen Statistik. Ermutigend ist - so der SoVD-Kreisvorsitzende Gerd Groskurt - die Feststellung, dass bei der BA erste Spuren bei der Beschäftigungsentwicklung wahrgenommen werden. Diese ermutigende Botschaft wird sicher auch allen Menschen gut tun, deren Firmen für rund ein Drittel der 33 Millionen Beschäftigten, Kurzarbeit angemeldet haben. Gerade, weil eine Anmeldung noch nicht bedeuten muss, dass es auch tatsächlich zu Kurzarbeit kommt.

Doch was tun, wenn plötzlich die Tätigkeit weg ist? Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Osnabrück berät Betroffene in seinem Beratungszentrum am Goethering 3 kompetent bei Fragen rund ums Arbeitslosengeld.

Wann und wo muss ich den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen? Welche Unterlagen muss ich einreichen? Wie viel Arbeitslosengeld steht mir überhaupt zu – und wie lange? Ist der erste Schock nach einer Kündigung überwunden, stehen Betroffene oft vor vielen Fragen. Antworten und Hilfe gibt es im SoVD-Beratungszentrum in Osnabrück.

„Arbeitslosengeld wird regulär für sechs bis 24 Monate gezahlt – abhängig vom Lebensalter und davon, wie lange in den letzten fünf Jahren eine Arbeitslosenversicherungspflicht bestand“, erläutert SoVD-Berater Carsten Elmer. „Wegen der Corona-Krise gilt derzeit aber eine Ausnahme: Arbeitslose, deren Anspruch eigentlich zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 ausläuft, erhalten die Bezüge drei Monate länger.“ Dabei liege die Höhe des Arbeitslosengelds grundsätzlich bei 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens, für Arbeitslose mit Kindern bei 67 Prozent.

„Das Wichtigste ist, dass sich die Betroffenen spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden“, so Nachname weiter. „Erfährt man erst später, dass man arbeitslos wird, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen erfolgen.“ Sonst riskiere man eine Sperrzeit, in der das Arbeitslosengeld nicht ausgezahlt werde. Problematisch dabei: Die Arbeitsagenturen sind derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen und auch sonst nur schwer erreichbar. „Auch hier helfen wir gerne weiter“, betont Nachname. „Wer zum SoVD kommt, kann sicher sein, dass seine Unterlagen rechtzeitig und rechtssicher bei der Agentur eintreffen.“

Ratsuchende können sich telefonisch unter 0541/ 350 540 oder per E-Mail (info.osnabrueck@sovd-nds.de) direkt an den SoVD in Ort wenden.

SoVD Arbeitskreis Soziales: Pflegebedürftige nicht vergessen: Entlastungsbetrag darf nicht verfallen Häusliche Pflege muss in der Corona-Krise unterstützt werden

Eigentlich soll der monatliche Entlastungsbetrag Pflegebedürftige in ihrem Alltag unterstützen. Mit ihm können sie entsprechende Hilfen – zum Beispiel im Haushalt oder beim Einkaufen – finanzieren. Durch die Corona-Krise können viele Betroffene den Betrag allerdings nicht zum Einsatz bringen, weil zahlreiche Angebote derzeit nicht in Anspruch genommen werden können. Damit verfällt der Betrag zum 30. Juni. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in der Region Osnabrück Stadt und Land Hans-Werner Jungholt fordert deshalb, dass die entsprechenden Verordnungen angepasst und das Verfallsdatum ausgeweitet werden.

Wer pflegebedürftig ist, soll möglichst lange selbstständig zu Hause leben können. Um das zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber den sogenannten Entlastungsbetrag eingeführt: Betroffene sollen sich kleine Hilfen zur Bewältigung ihres Alltages leisten können. Die Pflegekassen zahlen dafür seit Januar 2017 einen monatlichen Zuschuss von 125 Euro. Wenn dieser jedoch nicht rechtzeitig in Anspruch genommen wird, verfällt er. „Aufgrund der derzeitigen Situation haben viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gar keine Möglichkeit, den Entlastungsbetrag einzusetzen und müssen ihn Ende Juni verfallen lassen, obwohl sicher einige Wünsche offen sind. Da muss die Politik in Niedersachsen schnell nachsteuern. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Sachsen haben hier bereits nachjustiert. Auch Niedersachsen muss eine Lösung finden“, fordert der SoVD. Gerade für Pflegebedürftige seien  die Corona-Einschränkungen. eine enorme Herausforderung, deshalb müssten sie jede denkbare Form der Unterstützung erhalten.

Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) veröffentlicht 3. Jahresbericht

Heute veröffentlicht die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - kurz Schlichtungsstelle BGG - ihren dritten Jahresbericht (2019). Seit 2016 hilft sie dabei, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und Bundesbehörden zu lösen, wenn es um das Recht auf Barrierefreiheit und Gleichbehandlung geht.

„Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Barrierefreiheit und Zugänglichkeit. Dieses Recht jedoch im Alltag auch wirklich zu bekommen, ist oftmals nicht so leicht - auch wenn öffentliche Verwaltungen dazu verpflichtet sind. So ist der herkömmliche Rechtsweg meist mit hohem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden. „Das Schlichtungsverfahren stellt deshalb eine Alternative dar, um schnell gute Lösungen zu finden“, so die Arbeitskreisvorsitzende Inklusion, Marianne Stönner im SoVD der Region Osnabrück. So wurde zum Beispiel auch von uns eine barrierefreie Kommunikation in den Präsentationen zur Corona-Krise angemahnt. Teilweise konnte die Schlichtungsstelle hier vermitteln.

In Fällen, in denen keine Einigung erzielt werden konnte, hilft nach einer Novellierung im Jahr 2018 übrigens die aufschiebende Wirkung eines Schlichtungsverfahrens: Das heißt, wenn es bei einem Streitfall zum Beispiel um ein Verwaltungsverfahren geht, beginnt die Widerspruchs- oder Klagefrist erst mit der Beendigung des Schlichtungsverfahrens.

Der für den Berichtszeitraum 2019 veröffentlichte Tätigkeitsbericht zeigt, dass sich die Schlichtungsstelle fest etabliert hat. 177 Mal wurde die Schlichtungsstelle 2019 in Anspruch genommen. In der überwiegenden Zahl der Verfahren konnte eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten erzielt werden. Getreu dem Motto „Schlichter statt Richter“ besteht so die Möglichkeit, ohne Risiko für die Antragsteller/innen auf außergerichtlichem Wege zu einer Einigung in ihrem Sinne zu kommen. Seit ihrem Bestehen wurden bereits über 500 Anträge auf Schlichtung gestellt.

Der 3. Jahresbericht zum Herunterladen

Wichtige Nachteilsausgleiche entsprechend dem Grad der Behinderung (GdB)

Für schwerbehinderte Menschen in Deutschland ist der Ausgleich beziehungsweise die Abmilderung von behinderungsbedingten Nachteilen und Mehraufwendungen sehr wichtig. Ob es um besondere Kündigungsschutzregeln im Arbeitsleben, die sogenannte Freifahrt im Nahverkehr, um steuerrechtliche Vergünstigungen oder um den verbilligten Eintritt ins Theater geht – Nachteilsausgleiche sind vielfältig und unverzichtbar. Sie sichern und fördern die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Sie geben Schutz, ermöglichen finanziellen Ausgleich und besondere Leistungen und Hilfestellungen.

Das Recht der Nachteilsausgleiche ist über viele Jahre gewachsen und nicht immer leicht zu durchschauen. Die nachfolgende Tabelle soll helfen einen besseren Überblick über ihre Rechte zu erhalten. Sie zeigt kurz und prägnant, mit welchem Grad der Behinderung und gegebenenfalls Merkzeichen man welche konkreten Nachteilsausgleiche beanspruchen kann.

Für den SoVD sind Nachteilsausgleiche Teil einer modernen Behindertenpolitik. Auch in einer inklusiven Gesellschaft braucht es solche wichtigen Instrumente zur Sicherung von Selbstbestimmung und Teilhabe.

Detaillierte Auskünfte dazu können sie sich auch in den SoVD Beratungsstellen in Bohmte, Bersenbrück, Melle und Osnabrück einholen.

Die Nachteilsausgleiche zum Download

Existenzsicherung in der Corona-KriseSoVD fordert: Kurzarbeitergeld auch bei Minijobs

In der Corona-Krise bangen viele Menschen um ihre wirtschaftliche Existenz. Dabei sind Minijobberinnen und Minijobber besonders hart betroffen, weil sie im Gegensatz zu anderen Beschäftigten keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in der Region Osnabrück Stadt und Land kritisiert diese Benachteiligung und fordert dringend eine schnelle Lösung.

„Das eigentliche Problem ist die fehlende Sozialversicherungspflicht für Minijobs“, erklärt der SoVD-Kreisverbandsvorsitzende Gerd Groskurt. „Da Minijobberinnen und Minijobber nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, bleiben sie beim Kurzarbeitergeld außen vor.“ Der SoVD hält diese Regelung aus sozialpolitischer Sicht für äußerst bedenklich und fordert deshalb schon seit Langem auch für Minijobs die volle Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro.

„Gerade jetzt in der Krise braucht es allerdings eine schnelle Lösung“, betont der regionale SoVD. „Denn für viele Rentnerinnen und Rentner, Studierende oder Frauen, die damit das Familieneinkommen aufbessern, bricht derzeit mit ihren Minijobs eine existenzsichernde Einnahmequelle weg.“ Oftmals handele es sich hierbei um Jobs in der Gastronomie, im Einzelhandel oder im Tourismus – Branchen, die den Betrieb von heute auf morgen stark einschränken oder sogar ganz einstellen mussten. „Wir sprechen uns deshalb dringend dafür aus, dass auch Minijobberinnen und Minijobber während der Corona-Zeit durch eine Sonderregelung vom Kurzarbeitergeld profitieren oder ähnlich wie Selbstständige eine staatliche Hilfe erhalten“, so Gerd Groskurt.

„Schon jetzt können von der Krise betroffene Minijobberinnen und Minijobber übrigens einen Anspruch auf ergänzende staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung haben“, stellt der SoVD klar. Alternativ sei auch ein Anspruch auf Wohngeld denkbar. Im SoVD-Beratungszentrum in Osnabrück, Bohmte, Bersenbrück und Melle können Ratsuchende die jeweiligen Voraussetzungen prüfen und entsprechende Anträge stellen lassen –zum Schutz vor Corona ist das sogar per Telefon möglich. Termine gibt es unter den Rufnummern 0541-350540 Osnabrück, 05471-555 Bohmte, 05439-904310 Bersenbrück und 05422-5462 Melle.

Corona-Virus: Keine unnötigen Kontakte zwischen Ärzten und PatientenDer SoVD Hinweis: Praxisbesuche vermeiden!

Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu bremsen, sollten persönliche Kontakte zurzeit so weit wie möglich vermieden werden. Das gilt auch für Besuche in Arztpraxen und Apotheken – denn oft sind diese gar nicht nötig, wenn die Medizinvorräte zur Neige gehen: Folgerezepte lassen sich auch ohne Praxisbesuch telefonisch oder per E-Mail anfordern.

Der SoVD und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) haben gemeinsame Tipps zu Rezepten und Arzneimittelversorgung in der Krise erarbeitet.

Wer zum ersten Mal ein bestimmtes Rezept benötigt, kommt normalerweise nicht um einen Arztbesuch herum. Daran hat sich auch in Zeiten von Corona nichts geändert – denn die ärztliche Sorgfaltspflicht erfordert zunächst immer eine gründliche Untersuchung der Patientin oder des Patienten.

Anders sieht es jedoch bei sogenannten Folgerezepten aus. Diese ermöglichen die Weiterbehandlung mit bereits zuvor verschriebenen Arznei- oder Heilmitteln. Hier genügt es in der Regel, die Praxis telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren, um sich das entsprechende Rezept ausstellen zu lassen. Zur Vermeidung von unnötigen Kontakten zwischen Ärzten und Patienten während der aktuellen Krisensituation empfiehlt der SoVD in dringend, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Darüber hinaus gelten zunächst bis 30. Juni 2020 weitere Lockerungen, die dabei helfen sollen, die Infektionsrate einzudämmen. So dürfen Arztpraxen etwa Folgerezepte für Arznei- und Heilmittel, Verordnungen von Krankenbeförderungen, Verordnungen für häusliche Krankenpflege und Überweisungen vorläufig auch per Post versenden. Die Krankenkassen übernehmen die Portokosten. Damit entfällt die Notwendigkeit, diese Unterlagen persönlich in der Praxis abzuholen. Die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist nicht erforderlich. Voraussetzung dafür ist, dass die betreffende Patientin oder der Patient im laufenden oder vorigen Quartal einmal persönlich in der Arztpraxis vorstellig war.

Auch für Apothekenbesuche gilt zurzeit: besser vermeiden. Wenn möglich, sollten Arztpraxen die Rezepte direkt an die Apotheken weitergeben. In der Regel kann sich der/die Patient-in ihre Medikamente von dort aus per Lieferservice nach Hause schicken lassen – und so ganz bequem das Ansteckungsrisiko minimieren.

Auf jeden Fall zahlt sich ein telefonisches Vorgespräch mit dem behandelnden Arzt immer aus. Vor diesem Hintergrund weist der SoVD noch einmal darauf hin, dass in fast allen Städten oder Gemeinden ehrenamtliche Helfer für Abhol-und Lieferdienste einen entsprechenden Service anbieten.

SoVD-Telefonkonferenz bereitet Assistenzhunde Diskussion vor

Das jüngste Bundesverfassungsgerichtsurteil hat Möglichkeiten aber auch die Notwendigkeit von festzulegenden Rahmenbedingungen für Assistenzhunde neu eröffnet, findet der SoVD in der Region Osnabrück Stadt und Land. Wir tun gut daran uns in diese Entwicklung einzubringen. In einem ersten Gespräch will sich der Arbeitskreis Inklusion mit den Vertretern der drei Osnabrücker Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungen (EUTB) in einer Telefonkonferenz zusammenfinden. Besonders wichtig  finde ich, so der Kreisvorsitzende Gerd Groskurt, die Entwicklung eines Verordnungsrahmens, nicht allein den beteiligten Interessenvertretern zu überlassen.

Da zurzeit keine Versammlungen durchführbar sind, bereitet der SoVD eine Telefonkonferenz zu ersten Absprachen über den Rahmen einer Diskussionsveranstaltung vor. Interessierte die an diesem Thema mitarbeiten möchten, können sich zur Übermittlung der Einwahlmodalitäten bei Gerd Groskurt (0541 / 40 82 699) melden.

Verband beantwortet Fragen zu Kurzarbeitergeld, Vorsorgevollmacht & Co.SoVD baut WhatsApp-Beratung aus

Aufgrund der derzeitigen Corona-Krise baut der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen seine WhatsApp-Beratung aus. Bislang berät Niedersachsens größter Sozialverband einmal im Monat zu den Themen Rente, Pflege, Behinderung, Gesundheit, Hartz IV und Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht über den Messenger-Dienst. Ab sofort stehen SoVD-Beraterinnen und -Berater einmal die Woche für Fragen zur Verfügung. Das WhatsApp-Angebot ergänzt die Beratung des Verbandes per Telefon und E-Mail. Direkte Gespräche sind aufgrund der aktuellen Lage nicht möglich.

„Wir merken, dass Betroffene in der momentanen Situation zahlreiche Fragen haben – etwa wenn es um Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld aber auch die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht geht. Mit unserem zusätzlichen Beratungsangebot sind wir auch weiterhin zuverlässig für unsere Mitglieder da“, sagt Gerd Groskurt, Vorsitzende/r des SoVD-Kreisverbandes in der Region Osnabrück.

Die WhatsApp-Beratung funktioniert ganz einfach: Interessierte müssen die Nummer 0511 65610720 nur zu ihren Kontakten hinzufügen und können dann ihre Frage per WhatsApp stellen.

Die Beratung findet am, 1. April, 14. April und 21. April jeweils von 17 bis 18 Uhr statt. Weitere Termine sind in Planung und über die Internetseite www.sovd-nds.de abrufbar.

Telefonisch und per E-Mail ist das SoVD-Beratungszentrum in Osnabrück unter 0541 350 540 oder info.osnabrueck(at)sovd-nds.de erreichbar.

Mit rund 280.000 Mitgliedern insgesamt ist der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. der größte Sozialverband des Landes. Er ist gemeinnützig, überparteilich und konfessionell unabhängig. In rund 60 niedersächsischen Beratungszentren steht er seinen Mitgliedern bei Themen wie Rente, Pflege, Hartz IV, Behinderung, Gesundheit und Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht kompetent zur Seite, vertritt sie gegenüber Politik, Behörden und vor den Sozialgerichten.

Es wird Zeit neue gesellschaftliche Wege zu vereinbaren

All diese Gesetze und Schutzschirme wären bedeutungslos ohne die Menschen, die sie umsetzen und täglich unter teils schwierigsten Bedingungen arbeiten, damit wir alle weiter versorgt werden: Die Beschäftigten in den Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen, in Lebensmittelläden, bei Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen leisten derzeit einen besonders wichtigen Beitrag für unser Land.

Ich frage mich musste diese Krise kommen, damit sie anerkannt werden? Bisher haben sich diese Berufe nicht der größten Wertschätzung erfreut und damit auch nicht zu den Topverdienern gehört. Heute Morgen kam wie selbstverständlich die Müllabfuhr und ich hab mich gefragt wie „systemrelevant“ die denn wohl ist. Nun ist der Schock so groß, dass selbst überkluge Besserwisser noch nicht daran gedacht haben, einen Experten mit einem Gutachten in dieser Frage zu beauftragen. Ich rate zur Vorsicht. Angesichts der hoch eingestuften Systemrelevanz von Klopapier landen wir auf einem völlig verkehrten Schauplatz.

Meine Hoffnung ist, dass die Krise uns allen heilsam die Grenzen des Individualismus deutlich macht. Zumindest die gesellschaftlichen Fragen: ob Eigennutz wichtiger ist als Gemeinsinn, Selbstdarstellung und Konkurrenzgehabe weiter gefördert und Solidarität als ein Merkmal einer antiquierten Clique eingestuft wird, wartet auf eine verbindende Festlegung.

Wenn auch zaghaft: ich  nehme wahr, dass Berufe, die körperlich und nicht selten auch psychisch anstrengend sind, neu beurteilt und anerkannt werden. Und wer bisher dachte, etwas Besseres zu sein als diese Menschen, die uns zu Diensten sind, den holt nun die Realität ein.

Kann dieses zarte Pflänzchen jetzt tiefe und verzweigte Wurzeln schlagen? Können uns Wertschätzung, Anerkennung und Respekt (auf die finanzielle Bewertung will ich hier bewusst nicht eingehen)  zu einem besseren gesellschaftlichem Klima führen.

Es wird Zeit, jene mehr anzuerkennen, die nicht nur das Vermögen, sondern unser aller Wohlergehen mehren. Es wird Zeit, dass wir in und nach diese Schockstarre einen gesellschaftlichen und menschlichen Weg miteinander finden und neu zu vereinbaren.

Gerd Groskurt
SoVD Kreisvorsitzender

Soziale Dienste müssen unter den Corona-Schutzschirm

Nach aktuellen Informationen, die über den Paritätischen Wohlfahrtsverband breit in die Sozialverbände weiter geleitet wurden, sollen wider Erwarten soziale Dienste nicht unter den neuen Corona-Schutzschirm fallen, der am Montag im Kabinett beschlossen wird. Das Vorhaben gemeinnützigen sozialen Einrichtungen coronabedingt existenziell notwendige Hilfen zu gewähren, wird innerhalb der Bundesregierung offenbar blockiert. Der Paritätische Wohlfahrtsverband – dem auch der Sozialverband Deutschland als Mitglied angehört - warnt, dass ohne entsprechende staatliche Hilfe eine Insolvenzwelle sozialer Einrichtungen innerhalb kürzester Zeit zu befürchten ist.

Wir haben überhaupt kein Verständnis dafür, wenn wissentlich die Auflösung sozialer Infrastruktur in Kauf genommen wird und soziale Dienste bei dem Corona-Schutzschirm außen vorgelassen werden, so der SoVD in einer Mitteilung. Dass ausgerechnet in dem Bereich, wo es um Hilfe, Schutz und Beratung für die Schwächsten in dieser Gesellschaft, wo es um Wohlfahrt und Fürsorge geht, staatliche Hilfe in dieser Krisenzeit durch Teile der Bundesregierung blockiert werden, empfinden wir als Skandal. Es geht hier um soziale Dienste von der Altenhilfe bis zur Kita, um Bildungs-, Beratungs- und Hilfsangebote für Benachteiligte und Menschen die in existenziellen Notlagen sind. Und es geht letztlich auch um das Fortbestehen unseres Sozialstaats und einer solidarischen Bürgergesellschaft, die wir gerade jetzt dringend brauchen.

Abgesehen von dem jetzt notwendigen Schulterschluss mit Menschen, die sich weit über das normale Maß hinaus in sozialen Angelegenheiten engagieren, hätte eine Insolvenzwelle sozialer Einrichtungen, auch über die Krise hinaus, verheerende Folgen.

Freiwilligen-Agentur Osnabrück koordiniert Hilfsangebote

Viele Menschen sind bereit, andere in Zeiten der Corona-Krise zu unterstützen. Die Freiwilligen-Agentur wird die Hilfsangebote koordinieren und bringt Menschen aus Risiko-Gruppen mit engagierten Freiwilligen zusammen, die sich dazu bereit erklären, zum Beispiel Einkäufe für Betroffene zu übernehmen.

Sowohl Hilfesuchende als auch Freiwillige können sich gerne bei der Freiwilligen-Agentur telefonisch unter 0541 323 -4494 oder -323 -3105 melden.

Wer bereit ist, ehrenamtlich zu helfen, kann sich in ein Formular eintragen. Dabei ist es egal, welche Qualifikation vorhanden ist. Jede Hilfe ist willkommen.

Die Stadt Osnabrück weist darauf hin, dass auf den Eintrag nicht unmittelbar geantwortet werden kann.

Wer nach Weisung und Auftrag der Stadt Osnabrück tätig wird, ist unfall- und haftpflichtversichert.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Schutz der Menschen, vor allem aus den Corona-Risikogruppen, vor einer möglichen Infizierung mit dem Covid-19-Erreger rät die Bundesregierung dazu, soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken und sich hauptsächlich in den eigenen vier Wände aufzuhalten. Je mehr Menschen sich konsequent an diese Ratschläge halten, desto geringer ist das Risiko einer Infektion und desto schneller lässt diese Ausnahmesituation hinter sich bringen.

Die Freiwilligen-Agentur Osnabrück möchte dies unterstützen. Eine Vielzahl an engagierter Menschen, die nicht zu den Risikogruppen zählen, bieten ihre Hilfe an, um beispielsweise Einkäufe von Mitgliedern der Risikogruppen zu erledigen oder einfach nur als Gesprächspartner während eines Telefonats gegen die Einsamkeit tätig zu werden. Gehören Sie einer Risikogruppe an und würden gerne die Hilfe eines Freiwilligen in Anspruch nehmen wollen? Oder kennen Sie in ihrem sozialen Umfeld Menschen, die sich eventuell über Unterstützung freuen würden? Dann melden Sie sich gerne bei uns unter 0541 323 4494 oder freiwilligenagentur@osnabrueck.de . Zum Herunterladen finden Sie am Schluss den Flyer unseres Projektes – wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie diese in Ihrem Umkreis aufhängen oder verteilen würden.

Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Bekannten, Nachbarn und Menschen aus den Risikogruppen weiter.

Stadt Osnabrück
Fachbereich Integration, Soziales und Bürgerengagement
Fachdienst Bürgerengagement und Seniorenbüro
Bierstraße 32a | 49074 Osnabrück

Öffnungszeiten:
Mo - Do: 8 bis 17 Uhr
Fr: 8 bis 13 Uhr
Telefon: 0541 323-3057
                                 -2233
                                 -4494

Der Flyer zum Herunterladen

Antrag zum Schwerbehindertenausweis ist eine HerausforderungSoVD: Fünf wichtige Hinweise

Mit diesem Beitrag wollen wir einen kurzen Überblick verschaffen, was in dem Antragsverfahren wichtig und notwendig ist. Worauf sie achten sollten und was sie dazu beitragen können die Beantragung möglichst schnell hinter sich zu bringen.

1. Das Antragsformular

Menschen mit Behinderung, die ihren Antrag in Niedersachsen stellen möchten, benutzen bitte das standardisierte Antragsformular des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. Über die Adresse: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/ können sie auch das vier seitige Dokument herunterladen. Falls sie Schwierigkeiten haben, das Dokument runterzuladen oder auszudrucken, bekommen sie den Vordruck in der Regel auch in Ihrem Rathaus. Oder Sie besuchen eine Beratungsstelle in Osnabrück an der Iburger Str. 30. Die Öffnungszeiten sind von Montag - Freitag 9 – 12:00 Uhr. Zusätzlich zum Antragsformular wird ein vierseitiges Merkblatt angeboten.

Was ist das wichtigste Feld im Antragsformular? Sie sollten das komplette Dokument lückenlos ausfüllen. Besonders relevant für ein erfolgreiches Verfahren ist jedoch der Bereich über Angaben zu den Funktionsbeeinträchtigungen. Hier sind sie aufgefordert, Ihre Gesundheitsstörungen zu beschreiben. Bitte beschränken sie sich hier nicht darauf, das Wort „Rückenschmerzen“ oder „Herzschwäche“ anzuführen. Auf welcher Basis sollen die beurteilenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihre Leiden so nachvollziehen können.

Hier sollten sie möglichst konkret sein. In welchen Situationen schränkt ihre Behinderung sie besonders ein? Wann treten Schmerzen am häufigsten auf? Welche Auswirkungen haben ihre Erkrankungen auf Ihre Mobilität – können sie den ÖPNV nutzen? Mitunter führen rein körperliche Beschwerden im Laufe der Zeit auch zu psychischen Problemen – beschreiben sie das auf jeden Fall in Ihrem Antrag. Beziehungsweise legen sie eine Anlage zu diesen Fragen bei.

Wenn sie im Antragsformular sauber und adäquat arbeiten, sorgen sie für eine schnellere Bearbeitungszeit. Mindestens genauso wichtig sind Informationen von ihren behandelnden Ärzten. Bitte vergessen sie nicht, diese lückenlos aufzuführen und von der Schweigepflicht zu entbinden.

2. Ihre Ärzte

Welcher Faktor führt in der Praxis am häufigsten dazu, dass es mit dem Antrag im Schwerbehindertenrecht länger dauert? Vor der Lektüre dieses Beitrages wären sie wahrscheinlich nicht auf die Idee gekommen, dass es sich in der Regel um ihren Hausarzt handelt. Oft ist auch ein Facharzt derjenige, der ihr Verfahren ausbremst. Natürlich nicht mit böser Absicht, Ärzte verlangsamen ihren Antrag unbewusst – allerdings häufig mit sehr negativen Folgen.

Meistens liegt es daran, das Nachfragen der Behörde bei Ihrem Arzt nicht schnell genug beantwortet werden. Wenn sie Ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbunden haben, kann sich das Versorgungsamt direkt bei ihrem Arzt melden. Zum Beispiel um aktuelle Befundberichte anzufordern. Doch viele Ärzte reagieren auf ein solches Schreiben erst einmal gar nicht. Und schon sind wieder einige Wochen vergangen – ohne dass Ihr Antrag zum Schwerbehindertenausweis auch nur ein Stück weitergekommen wäre.

Wir empfehlen deshalb, dass sie bereits vor dem Antrag mit Ihrem Arzt sprechen. Teilen sie ihm mit, dass sie beim zuständigen Amt einen Antrag stellen möchten und dass hierfür ein aktueller Befundbericht notwendig ist. Im besten Fall liefern sie diesen gleich direkt mit dem Antragsformular ab. Dann muss die Behörde auch nicht beim Arzt nachbohren. Wenn sie Ihren Doc mit ins Boot holen, erhöhen sie das Verfahren enorm.

3. Die Behörde

Wie viele Anträge zum Schwerbehindertenrecht bearbeitet das Landesamt für soziale Dienste in einem Jahr, was meinen Sie? Zuletzt waren es in Niedersachsen rund 70.000 Erstanträge sowie 80.000 Neufeststellungs- oder Verschlimmerungsanträge. Die Sachbearbeiter haben demnach alle Hände voll zu tun. Macht es da Sinn, alle zwei Wochen telefonisch nachzuhaken, wie es um den eigenen Antrag bestellt ist? Ganz klare Empfehlung: Unterlassen sie das bitte. Mit Sicherheit sorgen sie auf diese Weise nicht für eine schnellere Bearbeitung. Wie wir jetzt wissen, hängen lange Bearbeitungszeiten in der Regel an schlecht ausgefüllten Antragsformularen und fehlenden oder wenig aussagekräftigen Befundberichten der eigenen Mediziner. Wenn sie irgendwo Druck machen können, dann beim eigenen Arzt. Wenn dieser die angeforderten Berichte möglichst konkret formuliert und diese in angemessenem Zeitrahmen weiterleitet, geht es mit ihrem Antrag am schnellsten voran.

4. Die Untätigkeitsklage

Wenn es mit dem Antrag sehr lange dauert, verspüren viele den Drang, schärfere Geschütze aufzufahren. Wir sprechen von der Untätigkeitsklage. Warten sie mehr als sechs Monate nach Ihrem Antrag immer noch auf eine Entscheidung der Behörde, können sie diese besondere Klage am Sozialgericht einreichen. Geht es um einen Widerspruch, verringert sich diese Frist auf nur drei Monate. Doch ist das auch sinnvoll?

Versetzen wir uns einmal in die Situation des zuständigen Mitarbeiters. Hintergrund der langen Wartezeit ist mit hoher Sicherheit eine nicht ausreichende Aktenlage. Denn persönlich begutachtet wird im Schwerbehindertenrecht so gut wie gar nicht mehr. Mehr als 90 Prozent aller Entscheidungen beruhen auf Befundberichten der Ärzte, bei denen die betroffenen Patienten sowieso schon in Behandlung sind.

Flattert dem Amt nun eine Untätigkeitsklage ins Haus, ist die Behörde in der Pflicht, eine Entscheidung herbeizuführen. Wie oben geschildert, liegt die Ursache des langen Verfahrens nur selten bei der Behörde selbst. Auch eine Untätigkeitsklage ändert nichts an der Tatsache, dass die behandelnden Ärzte mit ihren Befundberichten nicht aus dem Quark kommen. Wenn sie mit Ihrer Klage überhaupt etwas erreichen, dann vermutlich einen Bescheid auf Basis der vorhandenen Aktenlage. Mit der Folge, dass der beschiedene Grad der Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht Ihren Erwartungen entsprechen wird. In diesem Fall wird lediglich einen Grad der Behinderung festlegt, der aufgrund der vorliegenden Befundberichte realistisch ist. Wenn diese Berichte wenig aussagekräftig sind oder gar nicht übermittelt wurden, kann das nur zu Ihrem Nachteil führen.

5. Antrag zum Schwerbehindertenausweis: So machen Sie es richtig!

Wie also sieht die richtige Strategie aus, um das komplette Antragsverfahren von Anfang an positiv zu beeinflussen?

Sie füllen das Antragsformular komplett aus – mit bildhaften Beschreibungen ihrer Beschwerden und unter Angabe aller Ärzte. Optimaler Weise legen sie gleich die aktuellen Befundberichte ihrer Mediziner dazu. Sprechen sie mit Ihrem Arzt. Fragen sie nach einem zeitgemäßen und aussagekräftigen Befundbericht. Ist das nicht möglich, bereiten sie ihren Arzt darauf vor, dass sich die Behörde bei ihm melden wird. Sensibilisieren sie ihn auf die hohe Bedeutung seines angeforderten Berichtes.

Lassen sie die Beschäftigten im Versorgungsamt ihre Arbeit machen. Zu häufige Nachfragen bringen sie keinen Schritt weiter und sind einfach nervig. Vorsicht bei der Untätigkeitsklage! In den meisten Fällen erreichen sie mit diesem Instrument nichts. Lassen sie sich vorher lieber beraten, zum Beispiel in unserer Sozialberatung.

Selbstredend gibt es keine Garantie, dass es auf diese Weise schneller geht. Doch wenn sie diese vier Hinweise beherzigen, legen sie auf jeden Fall den Grundstein für ein reibungsloses Antragsverfahren zum Schwerbehindertenausweis.

SoVD Landesverband und SoVD Region Osnabrück Stadt und Land: Versammlungen und Treffen verschieben

Liebe Freundinnen und Freunde,

die durch den Corona-Virus entstandenen Umstände legen uns eine ganz besondere Verantwortung in die Hände. Die besonderen Anstrengungen, die Ansteckungsgefahr zu verlangsamen, damit das Gesundheitssystem die Kontrolle über die zu erwartenden schweren medizinischen Anforderungen behält ist von uns besonders vor dem Hintergrund der Personen in hohem Alter; mit Vorerkrankungen oder einem geschwächtem Immunsystem unbedingt zu berücksichtigen.

Wir teilen die vor diesem Hintergrund gegebenen Warnungen und sind gut beraten unser Verhalten auf diese Hinweise einzustellen.

Der Landesverband hat gerade die Anordnung gegeben bis zum 30 Juni keine Veranstaltungen mehr durchzuführen. Wir gehen davon aus, dass sich die SoVD Gliederungen daran halten.

Die Entwicklung scheint zurzeit ein rasantes Tempo und nicht zu erkennenden Ausmaße anzunehmen. Wir sind gut beraten uns darauf entsprechend einzustellen und  die weiteren Hinweise in unsere Überlegungen einzubeziehen.

Viele Grüße
Verbunden mit der Hoffnung, dass Ihr oder Personen in Eurem Umfeld diese Entwicklungen unbeschadet überstehen.

gez.
Gerd Groskurt
Kreisvorsitzender

Zum Herunterladen: Eine Information des SoVD-Landesverbandes

Absage Demo Equal Pay Day 16.03.2020

SoVD Frauen sagen Demonstration zum Equal Pay Day am Montag, 16. März 2020 ab. Treffpunkt war um 14:00 Uhr vor dem Osnabrücker Stadttheater.

Vorgenommen hatten sich die Frauen, an diesem „Tag der Entgeltgleichheit“  mit dem besonderen Schwerpunkt auf die Armut von Frauen hinzuweisen.

"Die gesundheitlichen Risiken wollen wir nicht eingehen", so die Begründung des SoVD.

Frauen im SoVD: Treffen am 16. März 2020, 14:00 Uhr am Osnabrücker Stadt-TheaterSozialverband nutzt „Equal Pay Day“ zum Kampf gegen Armut von Frauen

Frauen bekommen für den gleichen Job noch immer weniger Gehalt als ihre männlichen Kollegen - und–zwar 21 Prozent. Diese ungleiche Bezahlung hat gerade im Hinblick auf die Rente erhebliche Konsequenzen. Wer weniger Verdient, ist im Alter auch eher von Armut bedroht.

Gegen diese Ungleichbehandlung wollen sich die SoVD Frauen am Montag, dem 16. März 2020, 14:00 Uhr vor dem Osnabrücker Theater treffen. Einen Tag vor dem internationalen Equal-Pay Day (Tag der Entgeltgleichheit) soll eine Demonstration durch die Osnabrücker Fußgängerzone auf diese Situation aufmerksam machen.

Aufgreifen will die Kreisfrauensprecherin Hanna Nauber damit auch die Kampagne des SoVD mit dem Thema: „Wie groß ist dein Altersschatten“. Im Blickfeld steht dabei die Biographie einer alleinerziehenden Mutter, die Erziehungsarbeit und Pflegetätigkeiten nur mit einem eigeschränkten Berufsleben verbinden musste. „Fälle wie sie oft in unseren Beratungen auf den Tisch kommen und wir verstehen es nicht, dass die Politik bei Frauen, die eine immense Leistung für diese Gesellschaft erbringen, noch immer so zögerliche an notwendige Maßnahmen herangeht“, so Hanna Nauber wörtlich.

Wir werden auf dieses Umfeld mit Plakaten und Material besonders hinweisen. Dabei gefällt den SoVD Frauen besonders, das mit der Kampagne „Wie groß ist dein Armutsschatten“ ein besonderer Schwerpunkt auf die Armutsgefährdung von Frauen gelegt wird. Es ist bitter und in der Regel zu spät, so eine Beraterin des SoVD, kurz vor der Rente zu erfahren, dass man den Rest seines Lebens von Altersarmut bedroht ist.

SoVD Sprecherin Marianne Stönner: Einen Informationszugang für alle Menschen schaffen.Mangelhafte - weil nicht barrierefreie - Notfallinformationen

Das kaum Informationen zum Coronavirus für Seh-oder  Hörbehinderte und auch nicht in leichter Sprache vorhanden sind, bemängelt der Sozialverband Deutschland in einer Mitteilung. Gerade in solchen Fällen so die SoVD Sprecherin Marianne Stönner müssen wir einen für alle Menschen zugänglichen Informationszugang schaffen.

Im Falle von besonderen Situationen oder auch Notfallsituationen muss auch an die Barrierefreiheit der Informationen gedacht werden. Insbesondere taube Menschen, Menschen mit Hörbeeinträchtigungen (mit dieser Einschränkung leben in Deutschland rund 8o. 000 Menschen)  oder Menschen mit Lernschwierigkeiten haben wenig Chancen, selbstständig an Informationen zu kommen.

Barrierefreie Kommunikation sollte immer der Standard aber besonders in außergewöhnlichen Situationen muss sie oberstes Gebot sein. Denn fehlende Informationen bedeuten eine konkrete Gefahr für die Menschen. Weder die Bundesregierung noch nachgeordnete Behörden, wie das Robert Koch-Institut, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellen aktuelle barrierefreie Informationen bereit. Medien und institutionelle Dienststellen müssen ihre Informationen in einer für alle Menschen zugänglichen Form anbieten, fordert der SoVD.

Eröffnung des neuen Büros in Bohmte

Am  Donnerstag, 27. Februar 2020, 11 Uhr wird der SoVD in der Region Osnabrück Stadt und Land nach dem Umzug sein neues Beratungsbüro in Bohmte an der Bremer Straße 76 eröffnen.

Wir freuen uns, dass mit der neuen Eröffnung  damit im Altkreis Wittlage  eine  erreichbare Anlaufstelle für den SoVD im Angebot ist.

Die Beratung in allen sozialen Fragen ist damit weiter - neben der zentralen Stelle in Osnabrück, am Goethering 3 - wieder nah am Bürger in Bohmte, Bersenbrück und Melle vorhanden.

Häusliche Pflege muss einfacher werden

Eine Studie der Barmer Ersatzkasse zur Häuslichen Pflege mahnt dringenden Handlungsbedarf an. Festgestellt wird, dass pflegende Angehörige eine Betreuung leisten die täglich die leistbaren Grenzen überschreitet. Von den 2,5 Millionen Menschen, die zuhause etwa Ehemann, Vater oder Mutter pflegen, würden 185.000 ihren Dienst am Liebsten einstellen. Heute leide die häusliche Pflege unter einem "Leistungsdschungel", stellt auch der SoVD über Berichte aus den Beratungsstellen fest. Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst, Pflegegeld, Tagespflege, Nachtpflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege - durch den Wust vieler teils kombinierbarer, teils sich ausschließender Leistungen könnten viele nicht durchsteigen. "Viele geben auf dem Weg frustriert auf", sagt der SoVD Kreisvorsitzende Gerd Groskurt.

Wir müssen dringend einen Weg finden, der die Leistungen bündelt und eine und systematische Beratung einbezieht. Nach Vorstellungen des SoVD müssen alle Mittel, die die Pflegekassen zur Betreuung oder für Hilfsmittel zahlen, in ein für jeden individuelles Betreuungsbudget fließen. Aus einem zweiten Geldtopf, dem Entlastungsbudget, sollen alle zeitweisen Aufenthalte der Pflegebedürftigen in Einrichtungen gezahlt werden können, die die Angehörigen für diese Zeit entlasten. Alle Leistungen sollen flexibler als heute in Anspruch genommen werden können. Heute müssen bis zu 20 unterschiedliche Anträge gestellt werden, um an Leistungen zu kommen, damit muss Schluss sein.

Nun kommt es auf Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an. Bis Mitte des Jahres sollen Vorschläge vorliegen, die auch als Rahmen schon im Koalitionsvertrag vereinbart wurden.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) fordert eine Entlastung von Betroffenen und Angehörigen durch die Kostenübernahme für digitale Pflegehelfer. Kassen sollten demnach die Kosten für Produkte wie Ortungs-, Notruf- oder Sturzerkennungssysteme tragen. Gleiches gilt auch für Abschaltsysteme bei Haushaltsgeräten oder digitale Hilfen zur Erinnerung an die Nahrungs- und Getränkeaufnahme. Dafür wären Änderungen im Sozialgesetzbuch notwendig, so die Verbraucherberatung, denn die Pflegeversicherung dürfe bisher nur Hilfsmittel erstatten, die nicht als sogenannte Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens eingestuft würden.

Wenn Hilfen und Erleichterungen den Umzug in ein Pflegeheim hinauszögern oder gar verhindern, und pflegende Angehörige deutlich entlastet werden, ist das ein dringender Schritt in die richtige Richtung, stellt der SoVD in der Region Osnabrück Stadt und Land fest.

Dankesschreiben an den SoVDNiedersächsischer Ministerpräsident Stephan Weil schreibt Hanna Nauber

Der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil hat sich beim SoVD in der Region Osnabrück Stadt und Land mit einem Brief für die Mitwirkung am Ehrenamtlichen Wettbewerb unter dem Motto: „Unbezahlbar und Freiwillig  Der Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“ schriftlich bedankt.

Für mich stehen sie und die anderen Teilnehmer des Wettbewerbs stellvertretend für die 3,2 Millionen Ehrenamtlichen, die in Niedersachsen in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl aktiv sind, so der Ministerpräsident in dem Brief.

In der Vorstandssitzung wurde diese Würdigung mit großer Zustimmung aufgenommen. In den Projekten die der Kreisverband auch im Jahr 2020 wieder durchführen will, wird sicher auch etwas herausragendes sein, dass wir in diesem Jahr wieder für den Preis anmelden können, so die stellvertretende Kreisvorsitzende Hanna Nauber.

Der SoVD in der Region Osnabrück hat im Jahr2018 und 2019 eine Aktion in der Staatskanzlei angemeldet.

Das Schreiben zum Herunterladen

SoVD weiht „Erzählstein“ mit der Geschichte der Zwangsarbeiterkinder ein

In der Zeit des II. Weltkriegs wurden junge Frauen aus vielen verschiedenen Ländern zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppt. Einige Frauen wurden oder waren schwanger. Da man aber auf ihre Arbeitskraft nicht verzichten wollte, entriss man den Müttern die Kinder und schickte die Frauen zurück an die Arbeit. Mangelhafte Versorgung und Pflege führte dazu,  dass die meisten Kinder manchmal nur Stunden oder wenige Tage überlebten. Auf dem Heger Friedhof ist durch Initiativen des SoVD der AWO und der Initiative Spurensuche eine Erinnerungsstätte entstanden. Anika Groskurt als Vorsitzende des Vereins Spurensuche Osnabrück stellte in ihren Einführungen den Rahmen und die Entwicklungsschritte der Erinnerungsstätte dar.

Neben den drei, mit 105 Namen versehenen Säulen, die auf die dort vergrabenen Kinder hinweisen, ist jetzt ein Erzählstein niedergelegt worden. Der im Text von der Alexanderschule entwickelte Stein erzählt die Geschichte der Kinder und Frauen. Aileen Langkamp als Schülerin und mitwirkende der Schule und Clemens Lammerkitten (MdL) als ehemaliger Schüler stellten Hintergrund und Entstehung der Entwicklung vor. Dr. Volker Issmer erklärte in einem Betrag ein Schicksal eines aufgeführten Kindes und seiner Mutter heraus.

Der Kreisvorsitzende Gerd Groskurt ging neben der Beteiligung des SoVD an der Entwicklung der Erinnerungsstätte auf die gemeinsame Zusammenarbeit der Initiative ein. In seinem Schlusswort  formulierte er auch Hinweise auf neuzeitliche gesellschaftliche Entwicklungen. „Populistische Extremisten packen die alten Wahnideen wieder aus, sie suchen das Heil wieder dort, wo das Unheil begonnen hat. Sie preisen den Nationalismus als Heilslehre. Ich sehe im Abfall der Geschichte und dem Suchen in den politischen Schwarzmarktphantasien keine Zukunft. Wohin diese Geister uns führen, darüber gibt dieser Erzählstein mit seiner Geschichte Auskunft. Er sollte uns alle Mahnen“ so der SoVD Kreisvorsitzende in seiner Schlussbemerkung wörtlich.

Abschließend legten Besucher und Beteiligte Blumen an der Erinnerungsstätte nieder. Die Rede ist mit einem Klick hier nachzulesen.

SoVD stiftet einen Erzählstein für die Erinnerungsstätte von Zwangsarbeiterkindern105 Namen bekommen am 26. Januar eine Geschichte

Auf drei Stelen sind auf der Erinnerungsstätte auf dem Heger Friedhof 105 Namen mit Namen Geburts- und Sterbedatum eingetragen. Zum Abschluss der Gründungsaktionen des damaligen Reichsbundes vor 100 Jahren stiftet der 1998 in Sozialverband Deutschland (SoVD) umbenannte Verband für die Erinnerungsstätte einen „Erzählstein“, der Informationen über die Schicksale der Kinder zusammenfasst. Den Text dazu haben Schüler im Rahmen eines Projektes mit Austauschschülern anderer Länder in der Alexanderschule in Wallenhorst erarbeitet.

Am Sonntag, 26. Januar 2020 um 11:00 Uhr, will der SoVD mit den Unterstützern und Initiatoren der Aktion den Erzählstein auf dem Heger Friedhof mit einem kleinen Programm enthüllen. Interessierte sind zu dieser Eröffnungsstunde herzlich eingeladen.  

Text des Erzählsteins

Geplanter Ablauf der Veranstaltung

Bei einer längeren Krankheit sollten sie ihre Rechte kennen

Kann die Krankenkasse mich zur Reha zwingen

Maximal 78 Wochen lang gibt es in Deutschland Krankengeld. Für viele schwierig, weil mindestens zehn Prozent des gewohnten Netto-Gehalts wegfallen. Doch wer auf Krankengeld angewiesen ist, muss nicht nur finanziell einiges durchmachen. In unserer Sozialberatung wird von Telefongesprächen berichtet – anfangs noch in freundlichem Tonfall, später immer fordernder. Was steckt dahinter, dass gesetzliche Krankenversicherungen immer öfter mit derart harten Bandagen kämpfen? Und dürfen die das eigentlich?

Krankengeld: Was darf die Krankenkasse?

Wer schon einmal längere Zeit krank war, hat vielleicht schon selbst erlebt, wie fürsorglich die Krankenkasse plötzlich werden kann. Zu Beginn erkundigt sich die freundliche Mitarbeiterin vielleicht nur nach dem allgemeinen Befinden. Nicht viel später kommen dann oftmals gefährliche Ratschläge dazu: Ob es bei solch einer ernsten Erkrankung nicht sinnvoller wäre, den stressigen Job ganz hinter sich zu lassen und Arbeitslosengeld zu beantragen.

Die Kassen wirken hier in einer rechtlichen Grauzone. Es ist ihnen nicht verboten, ihre Versicherten zu kontaktieren. Auch Hinweise, wie es weitergehen könnte, dürfen sie geben. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Betroffener Ihre Rechte kennen. Und an dieser Stelle muss man ganz klar festhalten: Die Krankenkasse darf Ihnen in keinem Fall diktieren, Ihren Arbeitsvertrag zu kündigen.

Anders verhält es sich beim Thema Reha. Durch den politisch gewollten Wettbewerb unter den Krankenkassen, hat Ihre Versicherung kein Interesse daran, über einen längeren Zeitraum Krankengeld zu zahlen. Vor diesem Hintergrund steht Ihrer Krankenversicherung ein völlig legitimes Instrument zur Verfügung, um Sie mittelfristig loszuwerden: Sie können aufgefordert werden, eine Reha zu beantragen.

Über die Reha aus dem Krankengeld

Wenn man bei Ihrer Krankenversicherung die Ansicht vertritt, dass Sie nicht mehr arbeitsfähig sind und eigentlich in die Erwerbsminderungsrente gehören, darf man Sie auffordern selbst einen Antrag auf eine Reha-Maßnahme zu stellen. Wenn Sie einen Brief mit diesem Inhalt erhalten, bleibt Ihnen ein Zeitfenster von zehn Wochen. Stellen Sie nun keinen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – so der offizielle, etwas sperrige Name einer Reha – wird die Kasse das Krankengeld nach Ablauf der 10-Wochen-Frist einstellen.

Diese oft als „Gestaltungsrecht“ bezeichnete Maßnahme ist völlig rechtens. Ihre Krankenkasse darf Sie zur Reha zwingen. Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeit, den Bescheid einer Sozialbehörde mithilfe eines Widerspruchs anzufechten. Aber im Grundsatz ist es das Recht der Krankenversicherung, Ihre Erwerbsfähigkeit durch die Reha überprüfen zu lassen.

Wieso schickt die Kasse Sie überhaupt in die Reha? Im Rahmen dieser meist dreiwöchigen Maßnahme wird evaluiert, ob Sie dem Arbeitsmarkt gesundheitlich überhaupt noch gewachsen sind. Falls die Gutachter im Rahmen der Reha zu dem Ergebnis kommen, dass Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können – unabhängig von Ihrem aktuellen Job und voraussichtlich für länger als sechs Monate – dann wird Ihr Reha-Antrag in einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente umgewandelt. Mit dem Ergebnis, dass die Kasse kein Krankengeld mehr zahlen muss.

Wie soll ich mich verhalten, wenn die Krankenversicherung mich in die Reha schicken will?

Noch einmal: Wenn die Kasse der Meinung ist, Ihre Arbeitsfähigkeit müsse in der Reha überprüft werden, können Sie sich dem nicht grundsätzlich entziehen. Anders als beim vermeintlich gut gemeinten Ratschlag, den Job zu kündigen und Arbeitslosengeld zu beantragen – hierauf sollten Sie sich niemals einlassen. Bei der Reha müssen Sie mitspielen.

Gehen sie mit den Wunsch im Rahmen der entsprechenden Fristen um.

Nach Eingang des Briefes haben Sie zehn Wochen Zeit, einen Antrag zu stellen. Nichts hindert Sie daran, diese Frist bis zum Schluss auszureizen. Schon sind wieder mehr als zwei Monate ins Land gezogen, in denen Ihr Krankengeld weiterläuft. Wenn Sie dann immer noch nicht gesund sind, stellen Sie den Antrag bei der Rentenversicherung.

Ihre Reha wird im Normalfall nicht sofort starten. Im Gegenteil – mitunter dauert es drei bis sechs Monate bis zum eigentlichen Start der Maßnahme. Auch in dieser Zeit erhalten Sie weiterhin Krankengeld.

Und erst jetzt, rund ein halbes Jahr nachdem Ihre Kasse Sie zur Reha gedrängt hat, entscheidet sich, ob das Krankengeld einstweilen weiterläuft.

Als Fazit kann man formulieren:

Wenn Sie Krankengeld beziehen und Post von Ihrer Krankenkasse erhalten, ist erst einmal Vorsicht geboten. Falls Sie aufgefordert werden, eine Reha zu beantragen, müssen Sie sich jedoch keine Sorgen machen. Bleiben Sie ruhig, warten Sie gegebenenfalls die zehn Wochen ab und sehen Sie dem Antritt der Reha möglichst gelassen entgegen. Wenn sich die Krankenkasse jedoch aus anderen Gründen meldet, zum Beispiel weil der Medizinische Dienst (MdK) Sie trotz Krankschreibung für arbeitsfähig hält, sollten Sie so schnell wie möglich unsere Sozialberatung aufsuchen.

Vereinstalk im OS Radio mit dem SoVD

Besonders Fragen der Beratungsarbeit standen im Mittelpunkt der Fragen des Redakteurs Hannes Westermann mit dem Kreisvorsitzenden Gerd Groskurt. Eine zentrale Säule unserer Arbeit in den Büros Bohmte, Bersenbrück Melle und Osnabrück. Beratung ist ein vertrauliches Geschäft und braucht ein hohes Maß an Lebenserfahrung und mitmenschlicher Qualifikation, so der Kreisvorsitzende in seiner Beantwortung. Wenn persönliche Dinge, wie Krankheit, Behinderung, ein Trauerfall in der Familie, Pflegebedürftigkeit etc. auf den Tisch kommen, bedarf es nicht nur kompetenter Qualifikation sondern auch viel menschlichen Einfühlungsvermögens. Die Inanspruchnahme unsere Beratungszentren ist in der letzten Zeit merklich gestiegen, sie sind als kompetente Informationsstellen anerkannt.

Letztlich konnte der Vorsitzende berichten, dass der SoVD in seiner Beratung über 900.000 Euro als direkte Mittel für seine Mitglieder erstritten hat. In den 1.846 Beratungsanträgen kommen aber auch Hilfen für Sachmittel bei Pflege und Krankheit, Reha –Maßnahmen etc.  und Einstufungsfragen für Menschen mit Behinderungen vor.

Schnell ging diese Stunde im Radio vorbei und so konnte nur kurz auf die sozialgesellschaftliche Arbeit des SoVD als Interessenvertreter seiner Mitglieder und die Arbeit in den Ortsverbänden gestreift werden. Gerd Groskurt forderte Interessierte auf sich einzubringen. Da wird man nicht nur in eine Nachbarschaft aufgenommen, deren Themen und Initiativen man dann selber mitbestimmen kann, da ergibt sich dann auch die Möglichkeit seine Arbeit und seinen Zeitaufwand selber mit zu bestimmen.

Zum Schluss wies Gerd Groskurt noch auf einen Termin am 26. Januar 11 Uhr hin. Auf dem Heger Friedhof sind in der Kriegszeit Kinder von Zwangsarbeiterinnen begraben worden. Über 70 Jahre hatten die Kinder, die nur wenige Tage nach ihrer Geburt überlebten keinen Namen und kein Ort der Erinnerung. Im Rahmen seiner 100 Jahr-Feier legt der SoVD jetzt an der Erinnerungsstätte einen Erzählstein nieder, der die Geschichte dieser Kinder beschreibt. Interessierte sind zur Enthüllung dieses „Erzählsteins“ herzlich eingeladen schloss der SoVD seinen „Vereinstalk“ bei OS Radio in Osnabrück.

Leserbrief zum NOZ Artikel vom 11.01.2020Warum sich Verkäufer gerne Zeit für einen Plausch an der Kasse nehmen

Ist da wer?

Wir Menschen sind soziale Wesen, die ein soziales Umfeld brauchen, um zu überleben. Und in einer schon im Frühjahr 2019 vorgestellten Studie der Bundesregierung steht der Expertensatz von der „ fehlenden Gesellschaft im Nahumfeld“. Einsamkeit kann viele Gründe haben, trotz oder wegen neuer Kommunikationswege. Laut einer Studie fühlen sich 17 Prozent häufig oder ständig einsam, 30 Prozent fühlen sich manchmal Einsam und ausgegrenzt. Etwa die Hälfte der Deutschen macht dafür persönliche Lebensumstände (viel Arbeit / Krankheit) verantwortlich und 41 Prozent „spontane Stimmungen“ oder 33 Prozent sogar ihren Charakter. Ich denke an diesen Einschätzung ist viel dran und den Weg über persönliche Empfindungen zu diskutieren sollte man tunlichst nicht gehen. Wenn Einsamkeit eine Infektionskrankheit wäre, müsste man von einer Epidemie sprechen.

Als Vorsitzender eines großen Sozialverbandes  könnte ich bestimmt, wie andere Vertreter von Verbänden, Vereinen oder Kirchengruppen sofort sagen: „Kommt alle zu uns“. Weg mit der „Aufschieberitis“, die da lautet, da muss ich erst noch ein paar Dinge vorher erledigt haben. Dazu muss allerdings angemerkt werden, auch in den Vereinen stehen wir an der Belastungsgrenze und Schultern, die das Leben in solchen Gruppen tragen, sind schwer zu finden.

Allerdings sehe ich nicht „den Königsweg“, den werden wir alleine in den Organisationen nicht finden.  Auch die Regierung in Großbritannien mit der Stabsstelle „Gegen Einsamkeit“ sucht  verzweifelt nach Lösungen vor dem Hintergrund vielschichtiger Grundlagen.

Es muss kleine Inseln geben, Nachbarschaftstreffen oder Feste (Dazu hat der SoVD eine hilfreiche Handreichung entwickelt), Veranstaltungen und Besuche in Einrichtungen, Besuche mit Hunden in Heimen, sind drei von uns gegangene Wege. Plauderkassen können auch eine Chance sein, zu der ich sehr ermutige.

Das alles eingebettet in die Wahrnehmung von Nachbarschaften und den Menschen im Umfeld – ich gestehe freimütig ein, dass ich dabei auch ein schlechtes Gewissen kriege - werden nicht durch einen großen Wurf verändert, sondern mit Offenheit und sehr unterschiedliche Initiativen.

Geben sie ihrer kreativen Menschlichkeit eine Chance.

Gerd Groskurt
SoVD Kreisvorsitzender

SoVD-Gespräch im OS Radio 104,8

Zu Mittwoch, dem 15. Januar 2020, ist der SoVD in der Zeit von 13 bis 14 Uhr in das OS Radio eingeladen. Eingebunden in ein lockeres Musikprogramm wird der SoVD-Kreisvorsitzende Gerd Groskurt Fragen zum Sozialverband Deutschland mit dem besonderen Blick auf die örtlichen Gegebenheiten beantworten.

"Im Rahmen der Sendung „Vereinstalk“ lässt sich vieles unterbringen und ich bin auf die Fragen gespannt und freue mich über die Aufmerksamkeit, die unserem Verband auf diesem Wege eingeräumt wird", so der Kreisvorsitzende.

Der SoVD in der Region Osnabrück Stadt und Land schließt seine Jubiläumsaktionen am 26- Januar 2020 abDer Stein ist da, das Schild wird gefertigt

In diesen Tagen sind die Arbeiten für die Gedenkstätte der Kinder von Zwangsarbeiterinnen in den letzten Vorbereitungen. Der jetzt gelieferte Sandstein (Bild) soll ein Schild tragen, das die Hintergründe der 105 Namen von Kindern auf den Gedenkstättensteinen darstellt. Es ist eine gute Fügung, so der SoVD Kreisvorsitzende Gerd Groskurt, dass mit unserem 100-jährigen Verbandsjubiläum diese Aktion der „Spurensuche Osnabrück“ diese wichtige Initiative unterstützen konnte.

Am Sonntag, 26.Januar 2020, 11:00 Uhr soll der Stein mit seiner Inschrift auf dem Heger Friedhof enthüllt werden. Dabei werden neben dem Verein „Spurensuche Osnabrück“ auch die Verfasser der Inschrift von der Alexanderschule in Wallenhorst und der SoVD ein paar Bemerkungen und Erklärungen zu der Erinnerungsstätte sagen.

Wir würden uns sehr über viele Besucher und Interessierte freuen, so der SoVD, der mit dieser Aktion seine Aktivitäten zum Jubiläumsjahr 2019 abschließt.

Schreiben der Rentenversicherung wird ab Mitte Januar verschickt

Auch Rentner müssen Steuern zahlen. Deshalb stellen viele von ihnen schon jetzt wichtige Unterlagen für die Steuererklärung zusammen.

Gern genutzt wird dafür die „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“, mit der die Deutsche Rentenversicherung den Ruheständlern die Rentenhöhe für das abgelaufene Jahr bescheinigt. Diese Schreiben werden ab Mitte Januar verschickt, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.

Für ihre Steuererklärung füllen Rentner die Anlage R (Renten und andere Leistungen) und die Anlage Vorsorgeaufwand aus. Dort werden der Bruttorentenbetrag und die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das vergangene Jahr erfragt. Diese Zahlen können die Ruheständler im Schreiben ihres Rentenversicherers nachlesen. Besonderer Service: Für jeden Betrag wird angegeben, in welcher Anlage und Zeile der Steuererklärung er eingetragen werden muss.

Die Bescheinigung kann unter www.deutscherentenversicherung.de/steuerbescheinigung  angefordert werden. Wer den Beleg schon einmal angefragt hat, erhält ihn auch in diesem Jahr automatisch teilt der Büroleiter Carsten Elmer von der SoVD-Beratung mit Hinweis auf eine Pressemitteilung der Rentenversicherung mit.

So weisen Sie Arbeitslosigkeit für eine vorgezogene Rente nach

Wer mit der Rente nicht bis zur Regelaltersgrenze warten will, muss sich mit Versicherungszeiten auskennen. Jede Form der vorgezogenen Altersrente sieht eine bestimmte Anzahl von Jahren vor. Wollen Sie zum Beispiel bereits mit 63 aus dem Berufsleben ausscheiden, müssen Sie mindestens 35 Jahre an Wartezeit erfüllen. Doch was genau ist diese Wartezeit? Welche Hausaufgaben sollten Sie vor einem Rentenantrag unbedingt erledigen? Und wieso spielt das Thema Arbeitslosigkeit eine besonders knifflige Rolle?

Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, genügt in der Regel bereits ein Blick in die sogenannte Rentenauskunft. Hierbei handelt es sich nicht um die jährlich versandte Renteninformation – mit Infos über die zu erwartenden Rentenhöhen. Nein, die Rentenauskunft erhalten Sie erst ab Vollendung des 55. Lebensjahres. Ab diesem Zeitpunkt schickt die Deutsche Rentenversicherung Ihnen alle drei Jahre eine weit ausführlichere Aufstellung – darin enthalten sind auch Angaben über Ihre Versicherungszeiten.

Wartezeiten zur Rente nachweisen

Welche Versicherungszeiten sind für welche Altersrente erforderlich?

Was muss ich mitbringen, um früher in Rente zu gehen?

Wie Sie in der angefügten Grafik sehen können, gelten für eine vorgezogene Altersrente entweder 35 oder 45 Jahre Wartezeit. Bekommen Sie die nicht zusammen, ist ein Rentenantrag sinnlos. Dann heißt es  – weitermachen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Doch ist überhaupt sichergestellt, ob die offizielle Rentenauskunft komplett ist? Spätestens ein Jahr vor Ihrer geplanten Rente sollten Sie unbedingt einen Termin zur Kontenklärung bei der Rentenversicherung machen. Um eben genau diese Frage zu klären.

Welche Zeiten werden berücksichtigt?

Den größten Teil Ihres Lebens, der für die Rentenversicherung von Relevanz ist, nimmt Ihre berufliche Tätigkeit ein. Es ist anzunehmen, dass die meisten Leser das Gros ihrer Versicherungszeiten über eine Beschäftigung im Arbeitsverhältnis befüllen. Auch wenn Sie Kinder erzogen oder Angehörige offiziell gepflegt haben, werden diese Zeiten für die Rente berücksichtigt. Unproblematisch sind in der Regel auch Wochen oder Monate, in denen Sie längere Zeit krank waren.

Was bedeutet Arbeitslosigkeit für meine Rente?

Hier muss man unterscheiden. Geht es um Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld erhalten haben, können Sie sich entspannen. Diese Zeitspannen werden bei allen Arten der vorgezogenen Altersrente berücksichtigt. Wurden Sie jedoch ab 2011 durch das Jobcenter betreut und waren ausschließlich auf Leistungen des SGB II („Hartz IV“) angewiesen, bringen diese Monate oder Jahre Sie nicht näher an die vorgezogene Altersrente. Bei der Erfüllung von 45 Versicherungsjahren werden Zeiten von „Hartz IV“ und Arbeitslosenhilfe sogar komplett ausgeklammert. Anders bei der Altersrente für langjährig Versicherte, denn bis Ende 2010 zahlte das Jobcenter noch minimale Rentenbeiträge. Nur Arbeitslosengeld zählt in vollem Umfang als Versicherungszeit. Mit einer Ausnahme – falls Sie nach 45 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen möchten, darf die Arbeitslosigkeit nicht innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn erfolgen.

Woher weiß die Rentenversicherung, dass ich arbeitslos war?

Dieser Punkt stellt sich in unseren Beratungen mitunter als Problem heraus. Der Rententräger verfügt nicht immer über alle Informationen, wann Geld vom Arbeitsamt gezahlt wurde. Oft fehlen der Rentenversicherung Informationen über eine länger zurückliegende Arbeitslosigkeit. Bei der Bundesagentur für Arbeit bewahrt man die Daten lediglich für sechs Jahre auf. Eigene Unterlagen sind nicht immer zu finden. Dem Rat der SoVD Beratung folgend wendet man sich an die Krankenkasse, diese speichert solche Unterlagen bis zu 30 Jahre.

Fazit:

Wenn sie diesen Schritt gehen wollen, ist eine Beratung in einer SoVD-Beratungsstelle ein richtiger und wichtiger Grundstein zu ihrer Sicherheit.