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2021

SoDV ehrte Elisabeth Dekorsi

Einen besonderen Tag erlebte Elisabeth Dekorsi mit der Würdigung ihres 100-jährigen Geburtstages mit dem Besuch der Meller Ortsverbandsvorsitzenden Marianne Lindner und des SoVD Kreisvorsitzenden Gerd Groskurt.

Als besondere Ehre wurde an diesem Tag auch noch einmal ihre langjährige Tätigkeit mit über 70 -Jahren Mitgliedschaft im SoVD angesprochen. Viele gemeinsame Erinnerungen und Begebenheiten wurden in den Erzählungen von Frau Dekorsi noch einmal aufgeweckt. "Es ist schade, dass man die Erinnerungen so schwer mit Namen aufrechterhalten kann", so die Ortsvereinsvorsitzende zum Schluss des Besuchs.

Berufliche Teilhabe: Kfz-Hilfe wurde erhöht

Nach 30 Jahren wurde der Bemessungsbetrag der sogenannten Kfz-Hilfe erstmals wieder erhöht – auf maximal 22.000 Euro. Die Bezuschussung kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden, wenn Menschen aufgrund einer Behinderung oder einer Krankheit den Weg zu Arbeit oder Ausbildungsstätte nur mit dem Auto bewältigen können. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) weiß, worauf Betroffene hier achten müssen, so der Osnabrücker Ortsverband.

Die Kfz-Hilfe soll die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen sicherstellen, die durch eine Behinderung oder eine Krankheit dauerhaft und zwingend auf ein Auto angewiesen sind, um zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte zu gelangen. Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschussen der zuständige Träger der beruflichen Rehabilitation oder das Integrationsamt den Kauf eines Autos sowie den Erwerb eines Führerscheins. Mitte dieses Jahres wurde der Bemessungsbetrag hier auf maximal 22.000 Euro angehoben. „In welcher Höhe Betroffene einen Zuschuss bekommen, hängt unter anderem vom Nettoeinkommen der Antragstellenden ab. Wird eine Zusatzausstattung wie zum Beispiel eine Lenkhilfe benötigt, werden die Kosten allerdings komplett und unabhängig vom Nettoeinkommen übernommen“, erläutert der SoVD am Ort.

Beim Kauf eines Neuwagens müssen Größe und Ausstattung des Autos den besonderen Anforderungen entsprechen, die sich durch die Behinderung ergeben. Wird ein Gebrauchtwagen erworben, darf der Wert des Fahrzeugs nicht unter 50 Prozent des Neuwerts liegen. „Wichtig ist, dass Betroffene den Antrag auf Kfz-Hilfe im Vorfeld stellen und auch erst nach einer Genehmigung ein Auto kaufen. Ohne vorherige Zusage besteht kein Anspruch auf eine Kostenübernahme“, so der SoVD in einer Stellungnahme.

Die Berater des SoVD in den Ortschaften Bersenbrück, Melle, Bohmte und Osnabrück beantworten gerne weitere Fragen zum Thema und sind bei der Antragstellung behilflich. Der SoVD kann entweder telefonisch unter 0541/350450 erreicht werden oder mit einer E-Mail an info.osnabrueck(at)sovd-nds.de.

SoVD: „Menschen mit Behinderung endlich gegen Gewalt schützen“

Menschen mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung haben ein erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt und Missbrauch zu werden. Das haben unter anderem die dramatischen Ereignisse in Potsdam und Bad Oeynhausen gezeigt, wo Bewohner*innen in Behinderteneinrichtungen getötet wurden und Misshandlungen stattgefunden haben sollen. Anlässlich des internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen deshalb konkrete Maßnahmen, mit denen Betroffene in Einrichtungen besser geschützt werden können.

Menschen mit einer Behinderung erleben sehr viel häufiger Gewalt als der Bevölkerungsdurchschnitt. Das gilt vor allem für behinderte Frauen: Studien zeigen, dass sie fast doppelt so häufig schweren und bedrohlichen Übergriffen ausgesetzt sind. Besonders betroffen sind Menschen, die in Einrichtungen leben.

Eigentlich hat der Gesetzgeber mit der Verabschiedung des Teilhabestärkungsgesetzes alle Betreiber*innen von Einrichtungen zu einem entsprechenden Gewaltschutz verpflichtet. Niedersachsens größtem Sozialverband gehen die Regelungen jedoch nicht weit genug. „Im Gesetz steht, dass geeignete Maßnahmen getroffen werden müssen. Dabei ist allerdings nicht klar, wie diese genau aussehen sollen. Hier muss es ganz konkrete Vorgaben geben“, sagt SoVD Kreissprecher Marianne Stönner in einem Begleitbrief.

Außerdem fordert sie eine Instanz, die die Umsetzung kontrolliert und gegebenenfalls sanktioniert. Zudem sei eine unabhängige Überwachungs- und Beschwerdestelle notwendig. „Nur so lassen sich Betroffene besser schützen. Gewalt gegen Menschen mit Behinderung muss endlich aktiv bekämpft werden“, so betont Marianne Stönner in einem Beitrag.

Reha und Prävention bei Gesundheitsproblemen durch Homeoffice

Im Homeoffice lassen sich Berufs- und Privatleben nicht immer trennen. Dauerstress und fehlende Ergonomie am Arbeitsplatz führen schnell zu gesundheitlichen Problemen. Der SoVD rät Betroffenen, bei gesundheitlichen Problemen eine Reha-Maßnahme bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen oder Präventionsleistungen in Anspruch zu nehmen, schon bevor Beschwerden auftreten.

Berufstätige sind im Homeoffice oft länger erreichbar als im Büro, können nicht mehr richtig abschalten und legen zu wenig Ruhepausen ein – die Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben verschwimmen. Die Folgen davon sind Überlastung, Gereiztheit und Erschöpfung. Außerdem verursacht ein nicht-ergonomischer Arbeitsplatz schnell Rückenschmerzen und Verspannungen, die auf Dauer sogar zu chronischen Schmerzen führen können. Deshalb empfiehlt der SoVD Betroffenen, frühzeitig eine Reha bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen. „Bei körperlichen und psychischen Beschwerden kann eine Reha-Maßnahme helfen. Betroffene erhalten ein individuelles Angebot, das auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist“, so eine Verbandssprecherin aus dem Beratungszentrum in Osnabrück.

Was viele nicht wissen: Schon bevor gesundheitliche Probleme akut auftreten, können Präventionsleistungen in Anspruch genommen werden. „Erste Anzeichen einer Erkrankung sollten ernstgenommen werden. Mit Präventionsleitungen, die zum Beispiel Stressbewältigung oder gesunde Ernährung thematisieren, lässt sich frühzeitig gegensteuern“, so Lorenz. Die Deutsche Rentenversicherung bietet Präventionsprogramme meist berufsbegleitend an.

Bei Fragen helfen die Berater des SoVD in Niedersachsen gerne weiter und beraten auch zu weiteren Themen im Bereich Gesundheit. Außerdem unterstützen sie bei der Beantragung von Reha- und Präventionsleistungen. Der Verband kann unter 0541/350540 oder info.osnabueck@sovd-nds.de kontaktiert werden.

Erinnerung an die Behindertenmorde der Nazis in Osnabrück

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund Osnabrück haben zu einer Gedenkveranstaltung an die millionenfache Ermordung kranker und behinderter Menschen während der Nazizeit eingeladen.

Mit bei diesem Zusammensein war auch der SoVD und der Bund Spurensuche aus Osnabrück dabei. Viele Hintergründe und Informationen wurden durch kurze Gedenkreden neu in die Erinnerung gebracht.

Wir werden diesen Menschen unser Andenken bewahren.

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hat der Deutsche Bundestag das Teilhabegesetz verabschiedet. Es enthält eine Vielzahl von – teils seit Jahren geforderten - inklusionspolitischen Regelungen.

Assistenzhunde sind für viele Menschen ein notwendiger Begleiter. Die bekanntesten Assistenzhunde sind die Blindenführhunde. Assistenzhunde helfen Hindernisse zu überwinden, indem sie viele Hinweise geben, die Menschen sehr helfen können. Sie wirken teilweise als Stabilisatoren für Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen. Darüber hinaus geben sie Menschen mit Behinderungen wichtige Hilfeleistungen des täglichen Lebens.

So sichern sie Eigenständigkeit, Mobilität und Orientierung ihrer Menschen. In Deutschland kann es deshalb immer wieder zu Streitfällen zwischen Hundehaltern und beispielsweise Arztpraxen, Theatern und Geschäften kommen.

Im BGG (Behindertengleichstellungsgesetz)wird der Assistenzhund legal definiert als „ein unter Beachtung des Tierschutzes und des individuellen Bedarfes eines Menschen mit Behinderungen speziell ausgebildeter Hund, der aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt ist, diesem Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern.

Das BGG hat erstmals seinen Anwendungsbereich erweitert, indem es neben den Trägern der öffentlichen Gewalt auch private natürliche Personen erfasst. Die Beweislage liegt nicht beim Menschen mit Behinderungen, sondern beim Betreiber der Anlage.

Das Assistenzhundegesetz gibt dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, eine wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben, mit der die neu geschaffenen gesetzlichen Regelungen zu Assistenzhunden begleitend evaluiert werden.

Wir haben bei diesem Gesetz mitgewirkt und hoffen auf eine gute Weiterarbeit, so der SoVD in seiner Stellungnahme.

Wahlkampf: Lesen und Mitmachen!

In genau einer Woche bestimmen wir alle, wer im nächsten Bundestag vertreten sein und die Geschicke Deutschlands in den nächsten vier Jahre bestimmen wird. Die gewählten Abgeordneten und die neue Bundesregierung werden viele Entscheidungen für uns und in unserem Namen treffen.

Wir stehen vor großen Herausforderungen. Bekämpfung des Klimawandels, Eindämmung der Coronakrise, Stärkung des Sozialstaats und Gleichberechtigung von Frauen, es gibt viele Hinweise die ihnen offen stehen.

Millionen Menschen engagieren sich in unterschiedlichsten Kreisen und Gemeinden. Das ist eine riesige Kraft, um die Zukunft Deutschlands zum Positiven zu gestalten. Nutzen Sie diese! Gehen Sie unbedingt wählen und mobilisieren Sie andere Menschen, es ebenfalls zu tun. Jede Stimme zählt und nur wenige Stimmen Unterschied können schon entscheidend dafür sein, wer Deutschland die nächsten vier Jahre regiert!

Sie wissen noch nicht, wen Sie in Ihrem Wahlkreis mit Ihrer Erststimme (Wahlkreiskandidat) wählen sollen? Dann empfehle ich Ihnen, den Kandidierendencheck von „abgeordnetenwatch.de“ zu nutzen.

Mit Ihrer Zweitstimme wählen sie eine Partei. Diese Stimme entscheidet, wie viele Mandate jede Partei im Bundestag bekommt. Sie möchten wissen, ob und wie sich die Kanzler- und Spitzenkandidat zu Petitionen äußern, die sehr vielen Change-Nutzer unter den Nägeln brennen?

Nutzen Sie außerdem auch den Wahl-O-Maten der Bundeszentrale für politische Bildung für Ihre Entscheidungsfindung, welche Partei Ihren politischen Vorstellungen am nächsten kommt und bei welchen Themen die Parteien sich unterscheiden!

Wir bitte Sie, nutzen Sie Ihr demokratisches Recht, nehmen Sie an der Bundestagswahl teil und motivieren Sie andere Menschen ebenfalls zu wählen.

Gemeinsam mit anderen Menschen können Sie die Welt zum Positiven verändern.

Verschiebebahnhof bei Kostenübernahme beendet, aber: weitergehende Regelung gefordertAssistenz im Krankenhaus im Bundesrat beschlossen

Der Bundesrat hat beschlossen, dass - in bestimmten Fällen - die Kosten übernommen werden, wenn Menschen mit Behinderungen während eines stationären Krankenhausaufenthaltes auf Unterstützung durch vertraute Bezugspersonen angewiesen sind.

Wir sind sehr froh, so der SoVD Kreisfraktionsvorsitzende Gerd Groskurt, dass nun endlich eine Regelung gefunden wurde. Ein Krankenhausaufenthalt ist für alle Menschen eine belastende Situation. Für Menschen mit schwersten oder Mehrfachbehinderungen und ihre Angehörigen kann er zu einer traumatisierenden Erfahrung werden. Besonders dann, wenn aufgrund von kognitiven Einschränkungen nicht mit Worten kommuniziert werden kann, oder auf Ungewohntes mit Ängsten reagiert wird. Dann ist dringend eine vertraute Bezugsperson für die Dauer der Behandlung nötig. Die Krankenhäuser können dies nicht leisten und daher war dringend geboten, eine gesetzliche Anspruchsgrundlage zu schaffen. Das ist auch eine Frage der Humanität und unseres gesellschaftlichen Wertesystems.“

Die Regelung sieht nun vor, dass bei Mitaufnahme von Begleitpersonen aus dem privaten Umfeld die Gesetzliche Krankenversicherung die gegebenenfalls anfallenden Entgeltersatzleistungen übernimmt. Bei Begleitung durch vertraute Mitarbeiter der Eingliederungshilfe werden die Personalkosten von den für die Eingliederungshilfe zuständigen Trägern übernommen. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die zu begleitende Person grundsätzlich Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe hat. Die pflegerische Leistung bleibt weiterhin Aufgabe des Krankenhauspersonals. Die neuen Regelungen treten ein Jahr nach Verkündung des Gesetzes in Kraft.

Wir begrüßen sehr, dass der Bundesrat zudem eine weitergehende Entschließung gefasst hat. Hintergrund ist, dass es über die nun gefasste Regelung noch weitere Menschen mit Behinderungen geben kann, die der Begleitung bedürfen und von der neuen Regelung noch nicht erfasst sind. Daher bitten wir, zeitnah in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises auf alle Menschen mit Behinderungen, die einer Begleitung bedürfen, zu prüfen in wie weit über dieses Gesetzgebungsverfahren nicht nur den jetzt vorgesehen Personenkreis, sondern auch den Leistungsbereich zu erweitern.

SoVD fordert gemeinsam mit Verbänden und Organisationen höchste Priorität für Bekämpfung der KinderarmutBündnis macht sich stark für Kindergrundsicherung

Verzweifelte Eltern mit ihren Kindern in einer Wohnung. Immer mehr Kinder wachsen in Armut auf. Auch die Berufstätigkeit der Eltern schützt davor nicht. Etwa 2,8 Millionen Kinder in Deutschland wachsen in Armut auf – ein deutlicher Anstieg in den letzten zehn Jahren. Das darf so nicht bleiben, meint das Bündnis „Eine für alle – Kindergrundsicherung jetzt!“, zu dem auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) gehört. SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt: „Es wird Zeit, dass wir entschlossen gegen Kinderarmut vorgehen. Deshalb beteiligen wir uns als SoVD an einer breiten Allianz von 22 zivilgesellschaftlichen Organisationen, Verbänden und Gewerkschaften. Gemeinsam fordern wir, nach der Bundestagswahl endlich eine Kindergrundsicherung einzuführen.“

Das Bündnis setzt sich dafür ein, Kinderarmut zu bekämpfen und formuliert klare Anforderungen an eine Kindergrundsicherung.

Die Kindergrundsicherung ist eine eigenständige Leistung für jedes Kind.

Die Kindergrundsicherung soll bestehende kinderbezogene Leistungen bündeln.

Das Existenzminimum muss für alle Kinder neu und realistisch berechnet werden, um Kinderarmut wirksam zu vermeiden. Notwendig ist eine Leistungshöhe, die deutlich über den Hartz-IV-Sätzen für Kinder und Jugendliche liegt.

Die Leistung muss sozial gerecht ausgestaltet sein und Kinder in allen Familienformen gleichermaßen erreichen Schnittstellen zu anderen Leistungen, wie Unterhalt und Unterhaltsvorschuss müssen gut aufeinander abgestimmt sein.

Die Kindergrundsicherung muss einfach, unbürokratisch und möglichst automatisch ausgezahlt werden, damit sie auch tatsächlich bei allen Kindern ankommt.

Die Kindergrundsicherung als monetäre Leistung muss durch eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche und ihre Familien ergänzt werden.

Umfrage zeigt hohe Relevanz des Anliegens

Für ihr Anliegen finden die unterzeichnenden Organisationen – neben dem SoVD unter anderem der AWO Bundesverband, der Paritätische und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) – breite Unterstützung in der Bevölkerung. Die Unterzeichner haben dazu bei FORSA eine repräsentative Befragung in Auftrag gegeben. Danach halten nahezu alle Befragten (94 Prozent) die Bekämpfung der Kinderarmut für wichtig. Zwei Drittel der Befragten (66 %) geben sogar an, dass es sehr wichtig sei, dass die Politik etwas gegen Kinderarmut tut.

Kindergrundsicherung für mehr Chancengleichheit

Die konkrete Forderung, eine Kindergrundsicherung einzuführen, findet in der Bevölkerung sehr großen Anklang. Drei Viertel der Befragten sind für eine Kindergrundsicherung, nur eine kleine Minderheit von 17 Prozent spricht sich dagegen aus. Auch konkrete Punkte wie die Forderung nach einem höheren Existenzminimum für Kinder oder dem Ende der Privilegierung durch den Kinderfreibetrag erfahren großen Zuspruch. Eine Kindergrundsicherung kann Kindern helfen, ihr Potential voll zu entfalten. SoVD-Frauensprecherin stellt fest: „Wir beobachten, dass bereits vor der Einschulung bei Kindern aus sozial benachteiligten Familien vermehrt Entwicklungsverzögerungen und Gesundheitsstörungen festgestellt werden. Chancengleichheit sieht anders aus. Es ist Zeit zu handeln. Wir fordern gleiche Chancen für alle Kinder, so die SoVD Kreisfrauensprecherin Hanna Nauber in einer SoVD-Mitteilung.“

Fehlerhafte Hartz-IV-Bescheide: Der SoVD rät zum Widerspruch

2020 wurden über 500.000 Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide des Jobcenters eingelegt. Häufig treten in den Bescheiden immer wieder die gleichen Fehler auf. Welche das sind, verrät der Sozialverband Deutschland (SoVD) in unserer Gegend und rät Betroffenen, Widerspruch gegen einen fehlerhaften Bescheid einzulegen.

Nicht immer sind Hartz-IV-Bescheide des Jobcenters korrekt: 2020 haben über 500.000 Betroffene Widerspruch eingelegt. „Es lohnt sich, gegen einen fehlerhaften Bescheid vorzugehen, denn in vielen Fällen wird einem Widerspruch stattgegeben,“ erklärt ein Mitarbeiter aus dem Beratungszentrum. Denn: Es treten immer wieder dieselben Fehler auf.

Häufig werden beispielsweise die Bedarfe für Unterkunft und Heizung nicht richtig ermittelt, weil Änderungen der geltenden Richtlinien von Städten und Gemeinden nicht beachtet werden. Oftmals wird auch das Einkommen falsch berechnet, weil abzusetzende Beträge nicht berücksichtigt werden. Zudem werden Personen oft unrechtmäßig einer Bedarfsgemeinschaft zugeordnet – etwa, wenn Hartz-IV-Empfänger zusammen in einer WG leben. Diese falsche Annahme führt dann zu einer Minderung des Regelsatzes. Weitere Fehler passieren regelmäßig bei Betriebsausgaben und Mehrbedarfen. „Es werden Betriebsausgaben von Selbstständigen nicht berücksichtigt. Auch Mehrbedarfe, die Schwangeren, Alleinerziehenden oder Personen zustehen, bei denen ein unabweisbarer, besonderer Bedarf vorliegt, werden vergessen“, weiß ein Mitarbeiter. 

Die Beratern des SoVD in Ort stehen für weitere Fragen zur Verfügung und führen Widerspruchsverfahren für Betroffene. Zu erreichen ist der Verband unter 0541/ 350540 oder info.osnabrueck(at)sovd-nds.de.

Immer mehr Ältere müssen etwas dazuverdienenSoVD rät: Anspruch auf unterstützende Leistungen prüfen lassen

Immer mehr Rentner müssen sich etwas dazuverdienen, weil ihre Rente zu gering ist, um davon leben zu können. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bereich Osnabrück rät Betroffenen prüfen zu lassen, ob sie Anspruch auf unterstützende Leistungen wie Grundsicherung, Sozialhilfe oder Wohngeld haben und unterstützt zudem bei der Antragstellung.

Wegen einer zu kleinen Rente mussten sich im vergangenen Jahr über eine Million Rentner etwas dazuverdienen – davon waren fast 600.000 Betroffene 70 Jahre alt und älter. „Besonders Frauen bleibt im Alter oft nichts anderes übrig, als zu arbeiten, weil sie auf den Zuverdienst angewiesen sind. Deshalb muss das Rentenniveau unbedingt angehoben werden“, mahnt Kreisvorstandsmitglied Gerd Groskurt.

Häufig arbeiten Betroffene als Putzkraft, im Büro oder als Fahrer, und das nicht selten auf Minijobbasis. 2020 haben trotz des pandemiebedingten Wegfalls solcher Jobs immer noch 800.000 Rentner*innen einen Minijob ausgeübt. „Etwa 60 Prozent derjenigen, die einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter hätten, nehmen diesen gar nicht wahr“ erläutert Gerd Groskurt. Der SoVD rät Betroffenen daher, unbedingt ihren Anspruch auf unterstützende Leistungen wie Grundsicherung im Alter, Wohngeld oder Sozialhilfe prüfen zu lassen. „Auch, wenn ein Antrag auf Wohngeld in der Vergangenheit abgelehnt wurde, lohnt es sich, einen Anspruch erneut prüfen zu lassen. Denn durch die Wohngeldreform des vergangenen Jahres haben mehr Menschen Anspruch“, sagt der SoVD-Ortsvereinsvorsitzender, Heinrich Dwenger aus Bersenbrück.

Die Berater des SoVD in Bersenbrück, und der Geschäftsstelle in Osnabrück beantworten weitere Fragen zum Thema und unterstützen außerdem bei der Antragstellung. Der Verband ist unter info.osnabrück(at)sovd-nds.de oder der Telefonnummer 0541 / 350 540 erreichen. Auch in seiner Kampagne „Wie groß ist dein Armutsschatten?“ greift der SoVD das Thema der zu geringen Renten auf. Informationen gibt es auf www.armutsschatten.de. Die Petition zur Kampagne fordert: „Rente darf nicht arm machen“. Unterschrieben werden kann die  Kampagne  unter www.armutsschatten.de/petition/.auch direkt am Ort.

Wie groß ist Dein Armutsschatten?

Der SoVD startet die Kampagne „Armutsschatten eine wichtige Grundlage“ unter dem Titel „Armutsgefährdung abschaffen: Licht an - 4 Forderungen gegen Armutsschatten“. Unsere Ziele sind, entsprechende Unterschriften im Rahmen der Aktionen zur Kampagne zu sammeln, damit wir unsere Forderungen zur Abschlusskundgebung am 17. September 2021 und zur Bundestagswahl deutlich Nachdruck verleihen. Hierzu brauchen wir Ihre Unterstützung und freuen uns, wenn Sie vor Ort im Rahmen der Aktionen zur Kampagne zahlreiche Unterschriften sammeln.

In Deutschland waren im Jahr 2019 15 Prozent der Bürger*innen von Armut bedroht. Das sind rund 13 Millionen Menschen! Armut findet in der Mitte der Gesellschaft statt und das ist kein Gefühl, sondern Fakt. Fast jede*r kann betroffen sein, und zu wenigen gelingt es, ein Leben ohne Angst vor Verarmung zu leben. Dass dies so ist, ist Folge einer Politik, die Armutsrisiken seit Jahrzehnten ignoriert oder wissentlich in Kauf nimmt. Das nehmen wir nicht länger hin.

Um ein klares Zeichen zu setzen fordern wir von der Politik:

  1. Jeder sollte kriegen, was er verdient: Mindestlohn rauf auf mindestens 13 Euro!
  2. Alleinerziehende nicht alleine lassen: für alle drei Jahre Erziehungszeiten für die Rente berücksichtigen!
  3. Mehr Jobs für Menschen mit Behinderung: Ausgleichsabgabe nicht nur verdoppeln!
  4. Im Alter und bei Krankheit: Rente darf nicht arm machen!

Die Petition ist auf der Internetplattform OpenPetition veröffentlicht (www.openpetition.de/petition/online/armutsgefaehrdung-abschaffen-licht-an-4-forderungen-gegen-armutsschatten-3). Dort können Sie sowohl direkt online mitzeichnen, als auch Unterschriftenlisten zum Ausdrucken herunterladen. Diese Listen können Sie auch beliebig vervielfältigen, bei Ihrer Aktion zur Kampagne vor Ort nutzen und nach dem Ausfüllen dort direkt wieder hochladen. Zudem können Sie den Link zur Petition an alle Interessierte und Mitstreiter*innen per E-Mail weiterleiten. Die Frist zur Unterzeichnung endet am 22.9.2021.

Gemeinsam engagieren wir uns für mehr soziale Gerechtigkeit. Machen Sie auch mit! Im SoVD Kreisvorstand sind mehrere Netze aktiv. Grundsätzlich hat der Kreisvorstand beschlossen, jeweils in den Orten Quakenbrück, Osnabrück, Bramsche, Melle und Bad Essen mit einem Informationsstand auszustellen. Der Kreisvorstand ist in der Planung, diese Orte entsprechend einzuladen.

Die bisher vorliegenden Zeiten sind:

Freitag, 13. August 2012, Markt  (Quakenbrück, )
Samstag, 14. August 2021, Osnabrück, Große Straße 19                              
Freitag, 20. August 2021, Bramsche (Ort steht noch nicht fest)     
Samstag, 21.August2021, Markt (Ort steht noch nicht fest)       
Freitag 27. August 2021 (Ort steht noch nicht fest)

Der SoVD im Landesverband stellt uns für die Fahrt nach Hannover jeweils zwei Busse zur Verfügung. In der nächsten Kreisvorstandssitzung werden wir die Busse im Angebot haben.

Junge Menschen nicht ausschließenWählen ab 16: SoVD fordert mehr Mitbestimmung von Jugendlichen

Zahlreiche Studien zeigen, dass gerade Kinder und Jugendliche besonders verheerend von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind – und voraussichtlich auch auf lange Sicht sein werden. Egal ob Homeschooling oder mangelndes Impf-Angebot: Sie trifft die Krise besonders hart. Anlässlich des internationalen Tags der Jugend am 12. August fordert die Jugendorganisation des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Niedersachsen deshalb, dass junge Menschen ab 16 nicht nur bei Kommunal-, sondern auch bei Landtagswahlen abstimmen dürfen und somit mehr Mitspracherecht erhalten.

Schon seit Langem setzt sich die SoVD-Gemeindelinie für das Wahlrecht ab 16 auch auf Landesebene ein. Bislang sperrt sich die Landesregierung jedoch dagegen, diesen Vorschlag umzusetzen. Aus Sicht der SoVD Gliederungen hat aber insbesondere die Corona-Pandemie gezeigt, dass die Bedürfnisse von jungen Menschen nicht weiter vernachlässigt werden dürfen. „Gerade Jüngere mussten in den vergangenen anderthalb Jahren Entscheidungen von Politiker mittragen, obwohl immer wieder deutlich wurde, dass ihre Probleme und ihr Alltag dabei kaum eine Rolle gespielt haben“, kritisiert Gerd Groskurt von der SoVD die unpolitischen Entscheidungen.

Daher sei es jetzt an der Zeit, dass die Landesregierung ihre Blockadehaltung aufgebe und Jugendlichen ab 16 Jahren auch die Stimmabgabe bei der Landtagswahl im kommenden Jahr ermögliche. „Die Herabsetzung des Wahlalters wäre nur fair. Immerhin betreffen viele Gesetze die Zukunft und damit auch die Jugendlichen in ihrem späteren Leben. Deshalb sollten sie schon jetzt mitentscheiden dürfen“, sagte der Kreisvorsitzende. So könnten junge Menschen frühzeitig lernen, Verantwortung zu übernehmen und mit ihr umzugehen. Denn: Bewegungen wie „Fridays for Future“ zeigten, dass Jugendliche durchaus politisch sind und etwas zu sagen haben. „Eine Politik, die für alle gelten soll, darf junge Menschen nicht ausschließen“, betont der SoVD in einer Mitteilung.

Pflegegrad 1 auch für Menschen mit leichten Einschränkungen

Besonders mit zunehmendem Alter treten gesundheitliche Probleme auf. Doch die meisten Menschen wissen gar nicht, dass sie auch schon bei leichten Einschränkungen den Pflegegrad 1 beantragen können. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bersenbrück, Bohmte, Melle und Osnabrück  rät Betroffenen, sich einstufen zu lassen, auch wenn sie unsicher sind, ob ein Pflegegrad anerkannt wird.

Was viele nicht wissen: Auch schon mit leichten kognitiven, körperlichen oder psychischen Einschränkungen kann der Pflegegrad 1 bei der Pflegekasse beantragt werden. „Oft wird ein Antrag erst gestellt, wenn Betroffene nicht mehr alleine zurechtkommen, weil ihnen nicht bewusst ist, dass auch vorher schon ein Anspruch besteht“, wissen die Berater aus dem Beratungszentrum. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bewertet die Selbstständigkeit der Antragstellenden nach verschiedenen Kriterien eines Punktesystems und entscheidet so über eine mögliche Einstufung in einen Pflegegrad. Bewertungskriterien sind unter anderem Mobilität, Erinnerungsvermögen und die eigenständige Bewältigung des Alltags.

Obwohl Betroffenen bei Pflegegrad 1 Pflegegeld oder Pflegesachleistungen nicht zustehen, hat die Beantragung trotzdem Vorteile: Betreuungs- und Entlastungsleistungen können genutzt werden. So steht beispielsweise ein monatlicher Betrag von 125 Euro etwa für eine Alltagsbegleitung und weitere Betreuungsangebote zur Verfügung. Außerdem werden Pflegehilfsmittel und ein Hausnotruf bezuschusst.  Bei Bedarf können auch Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro für einen barrierefreien Umbau des Wohnraums gezahlt werden. „Deshalb empfehlen wir, auch bei leichten Einschränkungen einen Pflegegrad zu beantragen oder eine Höherstufung prüfen zu lassen“, sagten die Vorstandsmitglieder in einem Arbeitskreis. 

Weitere Fragen beantworten die Berater*innen des SoVD in Bersenbrück, Bohmte, Melle und Osnabrück. Zu erreichen ist der Verband unter info.osnabueck(at)sovd-nds.de oder der Telefonnummer 0541/350540.

Assistenz im Krankenhaus auf der Zielgeraden

Die lange überfällige Frage der Kostenübernahme für Assistenz im Krankenhaus soll nun geregelt werden. So hat es das Kabinett beschlossen, nachdem sich die zuständigen Bundesminister darauf geeinigt haben, wann die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung und wann sie von der Eingliederungshilfe zu übernehmen sind. Danach soll die Krankenkasse zahlen, wenn Angehörige begleiten. Bei Begleitung durch Mitarbeitende von Einrichtungen der Behindertenhilfe sollen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen.

Denn für die Menschen mit Assistenzbedarf ist es zweitrangig, wer bezahlt. Für sie ist entscheidend, dass sie die Assistenz bekommen, die sie benötigen so der SoVD in einer Reaktion. Es ist gut und wichtig, dass hier eine Kompromisslösung im Sinne der Patientinnen und Patienten gefunden wurde, die ohne großen bürokratischen Aufwand umsetzbar ist. Die gefundene Lösung ist nicht nur gut für eine selbstbestimmte Krankenhausversorgung, sondern auch die Pflegekräfte im Krankenhaus profitieren davon.

Bezüglich des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens zeigt sich der SoVD optimistisch: Hier waren dicke Bretter zu bohren. Nachdem die Bundesregierung ihren Job gemacht hat, ist nun der Gesetzgeber am Zug.

Hintergrund: Menschen mit Behinderungen, die im Alltag von Assistenzkräften unterstützt werden, benötigen diese Unterstützung in der Regel auch während eines Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung, damit die Behandlung erfolgen kann. Dies gilt vor allem für Menschen, die beispielsweise aufgrund kognitiver Einschränkungen nicht mit Worten kommunizieren können oder auf Ungewohntes mit Ängsten reagieren. Hier ist eine vertraute Begleitperson unerlässlich, beispielsweise um Ängste zu nehmen, mit dem Krankenhauspersonal zu kommunizieren oder Betroffenen Unterstützung und Sicherheit zu vermitteln. Diese Begleitung ist essenziell für den Erfolg des Krankenhausaufenthalts und die Sicherheit von Patientinnen und Patienten.

Bislang fehlt es an einer Kostenregelung. Nur Menschen, die ihre notwendige Begleitung im Arbeitgebermodell organisieren, bekommen durchgängig auch bei Krankenhausaufenthalten weiter Geld, um ihre Assistenzkräfte zu bezahlen. Auf die meisten Menschen mit Assistenzbedarf findet diese Regelung jedoch keine Anwendung, weil sie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben oder ihre Pflege und Assistenz in der eigenen Häuslichkeit über ambulante Dienste erhalten.

Umfrage zeigt: Menschen in Niedersachsen haben Angst vor Altersarmut und Pflegebedürftigkeit

Die Corona-Pandemie macht vielen Menschen Angst – auch in Niedersachsen. Eine vom Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen in Auftrag gegebene repräsentative forsa-Umfrage zeigt, dass sich gerade Menschen mit einem geringen Einkommen Sorgen um ihre spätere Rente machen oder befürchten, Angehörige pflegen zu müssen. Aus Sicht des SoVD wird damit eine soziale Schieflage deutlich, um die sich die Politik dringend kümmern muss.

20 Prozent der Bürger in Niedersachsen haben Angst davor, im Alter nicht ihren derzeitigen Lebensstandard halten zu können. Besonders häufig sind davon unter 30-Jährige und Menschen mit einem Nettoeinkommen von unter 1.500 Euro monatlich betroffen. Die Ergebnisse der repräsentativen Befragung bestätigen, was wir täglich in unserer Beratung sehen, sagt der Kreisvorsitzende Gerd Groskurt. Gerade Menschen mit einem geringen Einkommen seien später von Altersarmut betroffen und wüssten nicht, wie sie über die Runden kommen sollen. Hier müssen die Politiker endlich an wichtigen Stellschrauben drehen: Der Mindestlohn muss rauf, der Niedriglohnsektor muss eingedämmt werden.

Auch das Thema Pflege sehen Menschen in Niedersachsen problematisch: 36 Prozent von ihnen haben Angst, pflegebedürftig zu werden oder nahe Angehörige pflegen zu müssen (33 Prozent). Sich um jemanden zu kümmern, der pflegebedürftig ist, bringt eine hohe zeitliche und oft auch eine finanzielle und emotionale Belastung mit sich, erläutert der Kreisvorsitzende Gerd Groskurt. Es sei Aufgabe der Politik, die Betroffenen stärker zu unterstützen und ihnen diese Ängste zu nehmen. Ein erweitertes Pflegegeld, wie es Niedersachsens größter Sozialverband fordert, könne Abhilfe schaffen und zumindest in finanzieller Hinsicht Entlastung bringen.

Kritisch bewertet der SoVD die Tatsache, dass fast die Hälfte der Befragten nicht glaubt, sich in Krisensituationen auf die sozialen Sicherungssysteme verlassen zu können. Auch das Vertrauen in die Politik lässt laut Umfrage zu wünschen übrig: Nur eine Minderheit der niedersächsischen Bürger (35 Prozent) glaubt, die Politik unternehme genug, damit auch Menschen mit einem geringen Einkommen am sozialen Leben teilhaben können. Das zeigt deutlich, dass mehr für die Betroffenen getan werden muss. Es dürfen sich nicht so viele Menschen von der Politik im Stich gelassen fühlen“, betont der Kreisvorsitzende.

Auch bei der Frage nach der Finanzierung solcher Maßnahmen – etwa im Rahmen der Corona-Krise – liefert die Befragung ein eindeutiges Ergebnis. 53 Prozent befürworten die Einführung einer Vermögenssteuer – also eine Abgabe auf das Gesamtvermögen einer Person. Wir als SoVD fordern seit langem eine Vermögenssteuer für mehr soziale Gerechtigkeit. Es darf auf keinen Fall passieren, dass die Kosten der Pandemie jetzt den ohnehin finanziell Benachteiligten aufgebürdet werden, so der SoVD Kreisvorsitzende.

Gute Entwicklung beim Assistenzhundegesetz

Erinnern Sie sich noch an das Eckpunktepapier, das wir mit vielen anderen, auch mit dem SoVD entwickelt haben. Viele Vorschläge sind an die deutsche Bundesregierung für Standards und einheitliche Regelungen in der Assistenzhundeausbildung geschickt worden. Aus dem Eckpunktepapier ist jetzt eine Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) geworden. Vieles hat sich in den letzten Monaten getan.

Zutrittsrechte für Assistenzhunde

Assistenzhunde erhalten künftig gesetzlich verankert Zutritt zu Anlagen und Einrichtungen, selbst dort, wo andere Hunde verboten sind. Assistenzhunden muss fortan der Zutritt immer gestattet werden. Dies gilt jedoch nur für fertig ausgebildete Assistenzhunde mit einer anerkannten Prüfung und Ausbildung bei einem zertifizierten Assistenzhundetrainer. Welche Übergangsregelung für die bereits fertig ausgebildeten Teams und diejenigen, die sich derzeit in Ausbildung befinden gilt, wird in der Zukunft noch vom BMAS festgelegt.

Alle Assistenzhundearten und Behinderungen

Leider sind in einigen Ländern bestimmte Assistenzhundearten nicht anerkannt. Von Anfang an haben wir uns dafür eingesetzt, dass alle Assistenzhundearten einander gleichgestellt werden. Umso mehr freuen wir uns, dass im BGG alle Assistenzhundearten und Behinderungen enthalten sein werden. Es gibt keinen Unterschied  zwischen der Anerkennung einzelner Assistenzhundearten.

Selbst- und Fremdausbildung werden gleichermaßen anerkannt

Uns lag sehr am Herzen, dass nicht nur die Fremdausbildung von Assistenzhunden, sondern ebenso die Selbstausbildung erlaubt bleiben. Wir wissen, dass vielen von Ihnen nur durch die Selbstausbildung ein Assistenzhund möglich ist. Deshalb freuen wir uns besonders, dass explizit im Gesetz Fremd- und Selbstausbildungen anerkannt werden.

Mögliche Kostenübernahme der Krankenkassen in der Zukunft

Mit dem Gesetz plant die Regierung von 2021-2024 eine Studie durchzuführen, um zu prüfen, ob und wie Assistenzhunde in den Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen aufgenommen werden können. Wenn die Studie gut verläuft, ist es möglich, dass irgendwann gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Assistenzhunde übernehmen.

Danke an alle Assistenzhundehalter, die mit uns gemeinsam das Assistenzhundewesen vorangebracht haben und seit vielen Jahren die hohen Standards in der Ausbildung umsetzen, auch schon lange, bevor ein Gesetz in Aussicht war. Vielen Dank auch an alle Beteiligten an diesem Gesetz. Unser besonderer Dank gilt Kolleginnen und Kollegen, die in dieser Kruppe mitgearbeitet haben. Natürlich wird dieses Gesetz noch einiges an Feinarbeit und Entwicklungen mit sich bringen. Wir hoffen auf eine gute Entwicklung dieses Gesetzes weiterhin.

SoVD kritisiert: Keine Psychotherapie nach festem Raster

Wer psychische Probleme hat, benötigt schnell professionelle Hilfe. Doch die Suche nach einem freien Therapieplatz gestaltet sich für Betroffene in den meisten Fällen langwierig. Mit einer Neuregelung will das Bundesgesundheitsministerium diese Problematik jetzt angehen und je nach Diagnose eine bestimmte Stundenzahl für die Patient*innen festschreiben. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen kritisiert das Vorhaben, denn er befürchtet, dass damit die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen keine Berücksichtigung mehr finden.

Wer in Niedersachsen einen Therapieplatz sucht, bekommt zwar im Durchschnitt nach sechs Wochen ein erstes Gespräch, der Behandlungsbeginn kann sich aber durchaus mehr als 22 Wochen hinziehen. Mit einem Änderungsantrag will das Bundesgesundheitsministerium ein Rastersystem für Psychotherapien einführen, das unter anderem die Dauer und den Aufwand für das jeweilige Krankheitsbild festlegt. „Das bedeutet, dass Therapeut*innen die Betroffenen nicht mehr individuell behandeln könnten, sondern nach einem festgelegten Schema vorgehen müssten“, sagt Gerd Groskurt, Vorsitzender des SoVD in Osnabrück. Dieses Raster schaffe zusätzliche Hürden und Druck bei denjenigen, die sowieso bereits mit langen Wartezeiten und Stigmatisierung zu kämpfen hätten. „Psychische Erkrankungen lassen sich nicht in ein Schema pressen“, betont der Kreisvorsitzende im Landkreis.

Da die Wartezeiten in Niedersachsen über dem Bundesdurchschnitt liegen und der Bedarf aufgrund der Corona-Krise deutlich zugenommen hat, sieht Niedersachsens größter Sozialverband dringenden Handlungsbedarf. „Die Bedarfsplanung muss schnellstmöglich reformiert werden, indem mehr psychotherapeutische Praxen zugelassen werden. Der vorliegende Vorschlag ist jedenfalls der falsche Weg“, ist sich der SoVD-Regionalverband sicher.

SoVD-Tipp: Steuererleichterung durch absetzbare Ausgaben und FreibeträgeSteuerpflichtig im Rentenalter: Das müssen Sie beachten

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Rentner*innen Steuern zahlen – eine steuerliche Erleichterung ist aber möglich. Neben Ausgaben, die von der Steuer abgesetzt werden können, gibt es auch einen Rentenfreibetrag und einen Altersentlastungsbetrag. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Ort rät, sich beim zuständigen Finanzamt zu erkundigen.

Auch Rentner*innen sind grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet – und zwar, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente den sogenannten Grundfreibetrag übersteigt. Dieser Betrag deckt das Existenzminimum ab und liegt 2021 für Einzelpersonen bei 9.744 Euro im Jahr, für Ehepaare wird er verdoppelt. Wer keine Steuererklärung abgibt, wird vom Finanzamt dazu aufgefordert. „Betroffene sollten auf die Anfrage des Finanzamtes so schnell wie möglich reagieren, sonst wird die steuerliche Situation geschätzt. Das kann Steuernachzahlungen mit sich bringen“, erläutert Vorname Nachname aus dem Beratungszentrum in Ort.

Allerdings wird nicht die gesamte Rente versteuert, denn jedem steht ein Rentenfreibetrag zu. Wie hoch dieser ausfällt, richtet sich nach dem Renteneintrittsjahr und bleibt über die Jahre unverändert. Wer 2021 in Rente geht, hat einen Freibetrag von 19 Prozent. Für über 64-jährige Rentner*innen, die sich etwas dazuverdienen oder beispielsweise Einkünfte aus einer Vermietung beziehen, kann auch der Altersentlastungsbetrag die Steuern senken. Die Höhe des Betrags orientiert sich am Geburtsjahr. Außerdem können verschiedene Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden: beispielsweise Handwerkskosten, Ausgaben für ein Pflegeheim oder haushaltsnahe Dienstleistungen, wie etwa eine Reinigungskraft. Außerdem sind selbstgetragene Gesundheitskosten absetzbar. Diese beinhalten zum Beispiel medizinische Behandlungen, Kuren oder Medikamente. „Ab einem Grad der Behinderung von 20 kann auch der Behinderten-Pauschbetrag eine steuerliche Entlastung bringen. Daher raten wir bei körperlichen Einschränkungen, einen Grad der Behinderung zu beantragen“, sagt Nachname.

Der SoVD in Ort empfiehlt Betroffenen, sich beim zuständigen Finanzamt darüber zu informieren, welche Möglichkeiten sie haben. Bei Fragen zum Thema Behinderung berät der SoVD in Ort. Er ist unter 01234 56789 oder info.osnabrueck(at)sovd-nds.de zu erreichen.

SoVD in Niedersachsen startet „Armutsrechner“

Ab wann ist man eigentlich armutsgefährdet? Viele Menschen sind unsicher, ob sie betroffen sein könnten. Der „Armutsrechner“ des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Niedersachsen verschafft Interessierten Sicherheit und Klarheit. Mit wenigen Klicks kann man sein persönliches Armutsrisiko bestimmen. 13 Millionen Menschen in Deutschland sind armutsgefährdet. Vielen ist dieses Risiko allerdings nicht bewusst. Die Folge: Sie können nicht rechtzeitig gegensteuern. Spätestens wenn sie in Rente gehen, droht ihnen ein Leben in Armut.

Deshalb hat der SoVD jetzt ein interaktives Instrument entwickelt, mit dem das persönliche Armutsrisiko berechnet werden kann. Unter www.armutsschatten.de/armutsrechner können Interessierte die wichtigsten Fragen beantworten und erhalten dann eine persönliche Auswertung – natürlich anonym und kostenlos.

Der Armutsrechner ist ein Baustein der SoVD-Kampagne „Wie groß ist dein Armutsschatten?“. Mit der Kampagne möchte Niedersachsens größter Sozialverband Betroffene für das Thema Armutsgefährdung sensibilisieren und die Politik zum Handeln auffordern.

Dabei etabliert der SoVD den prägnanten Begriff „Armutsschatten“. Er ist ein Synonym für die individuelle Armutsgefährdung, die unter bestimmten Voraussetzungen jede*n treffen kann. „Jeder Mensch hat einen solchen Armutsschatten. Mit unserem Armutsrechner kann man herausfinden, wie groß der persönliche Schatten ist und was man tun kann, um ihn möglichst klein zu halten“, erläutert Gerd Groskurt, Vorsitzender des SoVD in Osnabrück-Landkreis. Der SoVD Kreisverband will in den nächsten Tagen diese Diskussion führen und in den nächsten Tagen, diese Diskussion branchenweit führen. Weitere Infos zur Kampagne gibt es unter www.armutsschatten.de

Familienversicherung: Ab wann besteht ein Anspruch?

Unter bestimmten Voraussetzungen können gesetzlich Krankenversicherte Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern werden. Ob ein Anspruch auf eine Familienversicherung besteht, hängt wesentlich vom monatlichen Einkommen der Person ab, die versichert werden soll. Welche Voraussetzungen für eine beitragsfreie Versicherung außerdem erfüllt werden müssen, wissen die Beraterinnen des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Bersenbrück, Bohmte, Melle und Osnabrück.

Wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt werden, können gesetzlich Krankenversicherte Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerinnen und Kinder mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland mitversichern. Diese sind dann familienversichert – und zwar beitragsfrei. „Das gilt auch für Stief- und Enkelkinder, wenn Versicherte für mehr als die Hälfte des Unterhalts aufkommen“, erläutert Manna Nauber (Stellvertretende Vorsitzende im Kreisverband) einer Mitteilung an die Mitglieder in dem SoVD-Beratungszentrum von Osnabrück.

Grundsätzlich können Kinder bis zum 18. Lebensjahr familienversichert werden, bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht selbst berufstätig sind. Im Falle einer Berufs- oder Schulausbildung, wie zum Beispiel einem Studium, oder wenn ein freiwilliges Jahr geleistet wird, ist eine Familienversicherung bis 25 möglich.

„Familienmitglieder können allerdings nur beitragsfrei mitversichert werden, wenn ihr monatliches Gesamteinkommen einen bestimmten Betrag nicht überschreitet. Dieser liegt 2021 bei 470 Euro beziehungsweise 450 Euro bei einem Minijob“. Zum Einkommen zählen regelmäßige Einkünfte – beispielsweise auch die Rente oder mindestens einmal jährlich gezahlte Beträge wie Weihnachtsgeld.

Weitere Fragen zum Thema beantworten die Berater des SoVD in den örtlichen Veraltungsgelle, in Bersenbrück, Bohmte, Melle und Osnabrück. Kontaktiert werden kann der Verband unter 0451 / 350 540 oder per E-Mail an info.Osnabrück(at)sovd-nds.de.

Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!

Fast 30 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland am 5. April 1992 ist es höchste Zeit für die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz. Denn bis heute werden bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung die Belange und Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtigt. Das hat die Covid-19-Pandemie uns allen zuletzt deutlich gezeigt.

Die Bundesregierung hat nach jahrelangem Ringen einen Entwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz vorgelegt. Allerdings ist die gefundene Formulierung unzureichend, da sie keine Stärkung der Kinderrechte bedeutet.

Wir fordern mit diesem Appell die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zu einigen, dass den Ansprüchen der UN-KRK gerecht wird. Eine Grundgesetzänderung muss zu einer Verbesserung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland beitragen. Sie darf in keinem Fall hinter die UN-KRK, Art. 24 der Europäischen Grundrechtecharta und die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen, die spezifische Kinderrechte gegenüber dem Staat anerkennt. Dabei kommt es auf die Aufnahme von ausdrücklichen Kinderrechten in das Grundgesetz in einem eigenen Absatz an, da diese dem Kind bei allem staatlichen Handeln unabhängig zustehen. Eine unmittelbare Verknüpfung mit den Elternrechten würde zu einem vermeidbaren Konflikt zwischen Eltern- und Kinderrechten führen.

  • Folgende Elemente sollte die Formulierung enthalten:
  • Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;
  • Die Berücksichtigung des Kindeswohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen;
  • Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad;
  • Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung;
  • Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard;
  • Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.

Zum einen Gesetzentwurf für die Aufnahme von Kinderrechten vorzulegen. Wir fordern nun eine zügige Einigung unter Einbezug der Zivilgesellschaft einschließlich von Kindern und Jugendlichen, die diesen Eckpunkten Rechnung trägt. Denn Kinderrechte gehören ins Grundgesetz - aber richtig!

Mit in diesem Grundgesetz-Zirkel sind über 100 freiwillige Adressaten zusammengefasst. Wir gehen davon aus, dass Deutsche Bundestag schnell eine bedeutende Formulierung zusammenbring, so der SoVD in einer Pressemitteilung.

Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit BehinderungSoVD Osnabrück testet Postagenturen auf Barrierefreiheit

Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung hat der Sozialverband Deutschland (SoVD) im Bereich Osnabrück die lizensierten Postagenturen auf Barrierefreiheit überprüft. Denn: In vielen Regionen gibt es keine offiziellen Postfilialen mehr. Stattdessen wird der Service an private Unternehmen vergeben. Die Barrierefreiheit wird dabei oftmals nicht berücksichtigt. Die Agenturen in Osnabrück und ihrem Umfeld im Bereich Landkreis Osnabrück sind zwar weitestgehend für Menschen mit Behinderung zugänglich, allerdings gibt es noch einige Punkte zu berücksichtigen.

Das Motto des diesjährigen Protesttags lautet „Teilhabe-Barrieren für Menschen mit Behinderung im Alltag“. Aus diesem Grund will der  SoVD überprüften, ob die Postagenturen in Osnabrück und dem Landkreis für Betroffene zugänglich sind. Das Ergebnis ist zwar im Großen und Ganzen positiv, an einigen Stellen besteht allerdings noch Nachholbedarf.

„Unsere Ergebnisse zeigen ganz deutlich, wo die Probleme liegen: Es fehlt an einer gesetzlichen Verpflichtung zur Barrierefreiheit. Das Barrierefreiheitsgesetz bezieht sich nur auf digitale Dienstleistungen und ist hier entsprechend nicht wirksam“, erläutert Marianne Stönner vom SoVD, als zuständige Regionalpartnerin. In vielen Orten sei zwar an vielen Stellen schon an die Barrierefreiheit gedacht worden, aber in ein einliegen  Stellen muss nachgebessert werden. Denn der derzeitige Zustand führe dazu, dass immer noch Menschen mit Behinderung von der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen werden.

Der SoVD fordert deshalb schon lange, dass auch die Privatwirtschaft gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet wird. Bis es soweit ist, appelliert Niedersachsens größter Sozialverband jedoch an die Eigenverantwortung der Unternehmen. „Die Deutsche Post sollte nicht nur in ihren eigenen Filialen für einen kompletten Zugang ohne Barrieren sorgen, sondern auch in denen ihrer Franchise-Agenturen“, betonte Marianne Stönner aus Melle.

SoVD will Nutzung von Bus und Bahn für Ehrenamtliche

Mehr als 3,3 Millionen Menschen in Niedersachsen engagieren sich ehrenamtlich und sind damit eine unverzichtbare Stütze der Gesellschaft. Anlässlich des Tages der Anerkennung von Freiwilligen fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen eine bessere Förderung des ehrenamtlichen Engagements – etwa indem man den Engagierten den kostenlosen Zugang zu Bussen und Bahnen ermöglicht.

Gerade die Corona-Krise zeigt, dass Menschen, die sich ehrenamtlich für andere einsetzen und freiwillig Gutes tun, aus der heutigen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken sind. Auch die Arbeit des SoVD ist geprägt durch den großen Einsatz von Freiwilligen. 10.000 Aktive kümmern sich um Menschen, denen es nicht gut geht, machen die politischen Anliegen des Verbandes greifbar und sorgen so für mehr soziale Gerechtigkeit.

„Die zahlreichen Ehrenamtlichen bilden das Fundament unseres Zusammenlebens. Darum möchten wir uns anlässlich des Aktionstages bei all denjenigen bedanken, die freiwillig Gutes tun“, sagt SoVD Osnabrück –Lands Vorstandschef Gerd Groskurt. Niedersachsen müsse seitens der Politik jedoch mehr getan werden, um bürgerliches Engagement zu fördern. Deshalb fordert er für all diejenigen, die mehr als fünf Stunden in der Woche ehrenamtlich tätig sind, die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.

„Es gibt für diesen Personenkreis die sogenannte Ehrenamtskarte. Diese sollte um den kostenlosen Zugang zu Bussen und Bahnen erweitert werden, so dass sie ähnlich wie ein Semesterticket für Studierende genutzt werden kann“, erläutert der SoVD Kreisvorsitzende. Damit würde nicht nur die wichtige Arbeit der Aktiven anerkannt. „Es wird auch mehr Menschen mit geringem Einkommen ermöglicht, sich ehrenamtlich zu engagieren“, betont er.

In Niedersachsen käme die Erweiterung der Ehrenamtskarte mehr als 600.000 Menschen zugute. „Wenn man bedenkt, dass die Engagierten jährlich Arbeit im Wert von rund 1,4 Milliarden Euro leisten, die Kosten für das neue Angebot allerdings lediglich bei etwa 160 Millionen Euro liegen, sollte der Politik diese Investition Wert sein“, so der SoVD-Vorsitzende.

Armutsbetroffene Menschen brauchen mehr, denn arm sein ist teuer

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V., der Sozialverband Deutschland (SoVD) in mindestens 600 Euro für alle Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen wie ALG II angewiesen sind. Außerdem setzen sich die Verbände für eine monatliche Zulage von 100 Euro für alle Menschen in unserem Land ein.

Bernhard Sackarendt, Vorsitzender des SoVD in Niedersachsen, ergänzt: „Gerade Menschen, die Hartz IV beziehen, haben momentan mit noch größeren finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen als ohnehin schon. Immer mehr Menschen kommen deshalb zu uns in die Beratung. Viele von ihnen wissen in der jetzigen Situation nicht mehr weiter.“ Diese Betroffenen seien besonders Leidtragende der Corona-Krise. „Höhere Regelsätze sind dringend notwendig, damit die Menschen nicht weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden.“

Die VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt: „Wenn 13 Millionen Menschen in Deutschland arm sind, sind das 13 Millionen zu viel. Wie kommt es, dass die Wirtschaft bis zur Corona-Krise boomte, aber in der gleichen Zeit die Zahl derer steigt, die mit Armut kämpfen müssen? Die Bundesregierung muss endlich etwas tun, damit diese Schieflage beseitigt wird. Die Corona-Pandemie wird die Situation weiter verschärfen. Armutsbekämpfung muss daher ganz oben auf die politische Agenda.“ Sozialverband Deutschland.

Johannes Schmidt, Vorsitzender des DKSB, schildert die Situation armutsbetroffener Kinder: „Was hinterlassen wir für ein gesellschaftliches Elend, wenn wir Kinder und ihre Familien nicht aus der Falle der Armut herausholen. Das Grundrecht unserer Kinder auf Schutz, Förderung und Bildung muss durch eine massive Investition in eine starke und nachhaltige soziale Infrastruktur, insbesondere direkt in den großen Wohnquartieren, zur Wirkung gebracht werden. Armut begünstigt leider oft auch die Entstehung von Gewalt. Darum muss die soziale Infrastruktur mit der entsprechenden Sozialarbeit gestärkt werden.“

Die Corona-Pandemie zeigt deutlich, wie groß die wirtschaftliche Spaltung Deutschlands ist. Armutsbetroffene Menschen haben es in einer solchen Krise deutlich schwerer. Das fängt bei den Kosten für Schutzmasken und Testkits an und reicht von der Herausforderung, das ausgefallene kostenlose Schulessen ersetzen zu müssen bis zu der Schwierigkeit, dass gerade schlecht bezahlte Jobs oft nicht im Homeoffice erledigt werden können – wodurch prekär Beschäftigte einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt sind.

Die vielfältigen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Ärmsten der Gesellschaft sind längst empirisch belegt. Sie sind aber nicht vom Himmel gefallen: Die Armut in Deutschland befindet sich seit Jahren auf eklatant hohem Niveau. In Niedersachsen gelten fast zwei Millionen Menschen als arm oder armutsgefährdet – ohne dass sich diese Zahl in den vergangenen Jahren wesentlich verändert hätte. „Die Politik muss endlich wirksame Konzepte zur Armutsbekämpfung entwickeln. Sonst drohen uns in den nächsten Jahrzehnten riesige Wellen von Altersarmut“, sagt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen. „Das ganze Sozialsystem gehört auf den Prüfstand. Die bedarfsgerechte Erhöhung der Regelsätze und die Zahlung monatlicher Corona-Soforthilfen wären erste Schritte, um auch Armutsbetroffenen ein menschenwürdiges Leben in unserem Land zu ermöglichen.

Pflegeversicherung: Corona-Regelungen werden verlängert

Coronabedingte Maßnahmen für pflegebedürftige Personen werden bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Das betrifft unter anderem eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), die Zahlung von Pflegeunterstützungsgeld oder verpflichtende Beratungsbesuche. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bersenbrück, Bohmte, Melle und Osnabrück berät Betroffene zu den Regelungen.

Das Bundeskabinett hat beschlossen, einige befristete Corona-Regelungen im Bereich der Pflegeversicherung bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. So werden persönliche Begutachtungen des MDK zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit weiterhin ausgesetzt. „Wir begrüßen den Versuch, das Infektionsrisiko für Betroffene zu verringern. Trotzdem ist es in vielen Fällen problematisch, wenn eine Einstufung in einen Pflegegrad nur nach Aktenlage oder aufgrund eines Telefongesprächs erfolgt“, mahnen die Mitarbeiter aus dem Beratungszentrum. Auch verpflichtende Beratungsgespräche für Pflegegeldempfangende können auf Wunsch telefonisch oder digital, wie zum Beispiel per Videokonferenz, durchgeführt werden. Eine weitere Maßnahme betrifft die Zahlungsdauer des Pflegeunterstützungsgeldes: Sie wird auf 20 Arbeitstage angehoben.  Außerdem können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 vorübergehend den Entlastungsbetrag, den sie in Höhe von 125 Euro erhalten, auch für haushaltsnahe Dienstleistungen verwenden. Aus 2019 und 2020 angesparte Beträge für Entlastungsleistungen können Betroffene noch bis zum 30. September 2021 nutzen – und das unabhängig vom Pflegegrad.

Die Berater des SoVD in den oben angegebenen Orten stehen für Fragen zur Verfügung und beraten zu weiteren Themen rund um die Pflege. Kontaktiert werden kann der SoVD telefonisch unter 0541/ 350540 in Osnabrück oder per E-Mail: info.osnabrück(at)sovd-nds.de.

Wir müssen raus aus dem Reaktions- und rein in den AktionsmodusSoVD fordert stärkeren Blick auf soziale und psychische Auswirkungen

Der Schutz besonderer Personengruppen hat nach wie vor oberste Priorität, ihn unserer Betrachtungsweise. Dennoch dürfen die Auswirkungen von zwölf Monaten sozialer Isolation und massiven Einschränkungen von den politisch Verantwortlichen nicht unterschätzt werden, mahnt SoVD-Kreisvorsitzender Gerd Groskurt. Der SoVD beobachtet mit Sorge, dass insbesondere ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen immer stärker vereinsamen. Aber auch Kinder leiden immer mehr unter dem anhaltenden Kontaktverbot.

Dass bereits vor der Corona-Krise junge wie ältere Menschen unter Einsamkeitsgefühlen litten, belegt eine Studie, die der SoVD schon im Frühling 2021 präsentiert hat. Die Folgen der Corona-Pandemie haben diese Situation insbesondere für sozial benachteiligte Menschen noch einmal deutlich verschärft. Unser Gutachten hat gezeigt, dass vor allem Armut zu Einsamkeit führt. Wenn das Geld aber an allen Ecken und Enden fehlt, ist gesellschaftliche Teilhabe nicht möglich. Um derartige Auswirkungen etwas abzufedern, brauchen wir eine Gesamtstrategie.

Der SoVD bekräftigt daher erneut seine Forderung nach einem Beratungsgremium, in welchem auch Vertreter der besonders betroffenen Personengruppen in die Bewertung der getroffenen Maßnahmen involviert werden. Wenn die Menschen immer mehr das Gefühl bekommen, dass ihre Sorgen und Ängste nicht ernst genommen werden, verlieren sie mehr und mehr das Vertrauen in die Politik. Die besten Maßnahmen nützen nichts, wenn die Menschen sie nicht mittragen, so Gerd Groskurt in einer Mitteilung an die Mitglieder.

Neben der Forderung nach mehr Fokussierung auf die besonders stark belasteten Personengruppen, hat der SoVD eine klare Erwartungshaltung gegenüber der Politik: Wir brauchen endlich einen Strategiewechsel. Wir müssen raus aus dem Reaktions- und rein in den Aktionsmodus. Der Blick muss nach vorne gehen. Bund und Länder müssen einen klaren Plan vorlegen, wie die durch die Pandemie entstandenen Defizite einheitlich korrigiert werden können. Insbesondere in der schulischen Bildung sind durch ungleiche Bedingungen im Distanzunterricht große Lücken entstanden, die es zu schließen gilt. Wir brauchen insgesamt eine brauchen insgesamt eine Debatte darüber, welche Schlüsse wir aus der Corona-Krise ziehen müssen.

Die Zeit ist für die Corona-Zeiten bleibt jetzt, wie schnell jetzt Beschlüsse herbeigeführt werden können und wie sich die Zeiten für die ausstehenden Menschen jetzt schnell verändern können, so der SoVD-Vorsitzende in seinem Leitartikel für die Mitglieder in seinem Verband.    

Pflegende Angehörige kommen zu kurz

Nicht nur die berufliche Pflege braucht aus SoVD-Sicht Unterstützung. Oft vergessen wird eine riesige Gruppe: pflegende Angehörige. Denn wohnen Pflegebedürftige zu Hause statt im Heim, sind ambulante Dienste nicht die einzige Hilfe. Viele Familienmitglieder übernehmen die Versorgung – ganz oder zum Teil, indem sie die Tätigkeiten des Pflegedienstes ergänzen. Doch drohen ihnen dadurch Nachteile.

Rund drei Viertel der 3,41 Millionen anerkannt Pflegebedürftigen werden laut Statistischem Bundesamt zu Hause versorgt: ungefähr 2,6 Millionen Menschen. Bei den meisten (1,76 Millionen, letzte Zahlen von 2017) tragen allein Angehörige die Pflege-Verantwortung. Zudem liegt die wahre Zahl vermutlich höher. Das gilt vor allem, wenn das mitzählt, was nur die Familie übernimmt und was als Pflegeleistung definierbar, aber nicht erfasst ist. Nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) betrüge die „Dunkelziffer“ bis zu 4,6 Millionen Hilfsbedürftige nur bei Sorgearbeit zu Hause. Viele Angehörige pflegen unvergütet.

Der SoVD nimmt die aktuellen Pflegedebatten zum Anlass, erneut hieraus hinzuweisen: Es drohen auch berufliche und damit Renten-Einbußen. In 70 Prozent treffen sie Frauen. Sie pflegen im durch schnitt 21 Stunden pro Woche unbezahlt. Diese Zahlen hatte ein Gutachten ergeben, mit dem der SoVD vor einem Jahr vor „Altersarmut von Frauen Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und Familie nicht genug gestärkt – hohe Dunkelziffer durch häusliche Pflege“ warnte.

Der Verband meint: Pflege muss für alle mit dem Beruf vereinbar sein – und mit dem Familienleben.

Ein Jahr später hat sich seitens der Politik wenig getan. Dabei war der Stellenwert häuslicher Sorgearbeit im Corona-Lockdown allzu deutlich. Forderungen nach ausgeweiteten Lohnersatzleistungen wurden nicht umgesetzt. Immerhin gab es vom Familienministerium Krisen-Akuthilfen wie einen einfacheren Zugang zur Familienpflegezeit und doppelt so lange Pflegeunterstützungsgeld (20 statt 10 Tage). Doch die Regelungen gelten nur coronabedingt und sind zeitlich begrenzt – das hilft den Der SoVD nimmt die aktuellen Pflegedebatten zum Anlass, erneut hierauf hinzuweisen: Es drohen auch berufliche und damit Renten-Einbußen. In 70 Prozent treffen sie Frauen. Sie pflegen im Durchschnitt 21 Stunden pro Woche unbezahlt. Diese Zahlen hatte ein Gutachten ergeben, mit dem der SoVD vor einem Jahr vor „Altersarmut von Frauen Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und Familie nicht genug gestärkt – hohe Dunkelziffer durch häusliche Pflege“ warnte

Der Verband meint: Pflege muss für alle mit dem Beruf vereinbar sein – und mit dem Familienleben. Denn auch das leidet oft. Ein Jahr später hat sich seitens der Politik wenig getan. Dabei war der Stellenwert häuslicher Sorgearbeit im Corona-Lockdown allzu deutlich. Forderungen nach ausgeweiteten Lohnersatzleistungen wurden nicht umgesetzt. Immerhin gab es vom Familienministerium Krisen-Akuthilfen wie einen einfacheren Zugang zur Familienpflegezeit und doppelt so lange Pflegeunterstützungsgeld.

Dr SoVD will an dieser Stelle noch einmal an alle Beteiligten appelieren.

Etablierte Standards müssen auch für andere Assistenzhunde aufgesetzt werden

Im Bundestag stand für die Abgeordneten das Teilhabestärkungsgesetz in erster Lesung auf der Agenda. Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Regelungen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Alltag, aber auch am Arbeitsleben erleichtern sollen. Aus Sicht des SoVD enthält der vorliegende Gesetzentwurf eine Vielzahl von im Grundsatz positiv zu würdigender Neuerungen im Recht der Rehabilitation und Teilhabe. Wir sehen jedoch auch noch einige Stellen, an denen noch dringend nachgeschärft werden muss.

Positiv ist, dass nun endlich private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen dazu verpflichtet werden, den Zugang für Assistenzhunde zu gewährleisten. Beim SoVD sind Menschen mit Assistenzhunden schon immer herzlich willkommen. An anderen Stellen wird Menschen mit Behinderungen in Begleitung ihres Assistenzhundes immer wieder der Zutritt verweigert. Die neu geplante Verpflichtung erstreckt sich auf Träger der öffentlichen Gewalt, aber auch Eigentümer, Besitzer und Betreiber von beweglichen und unbeweglichen Anlagen und Einrichtungen.

Kritisch sieht der SoVD jedoch, dass – anders als noch im Referentenentwurf – nunmehr zwischen Assistenzhunden einerseits und Blindenführhunden andererseits konsequent differenziert wird. Diese Regelung erweckt den Eindruck, Blindenführhunde seien keine Assistenzhunde und eine rechtliche Unterscheidung stets zwingend. Dem ist jedoch nicht so. Vielmehr stellen Blindenführhunde eine spezielle Gruppe von Assistenzhunden dar. Das neue Recht sollte aus Sicht des SoVD daher konsequent von diesem einheitlichen Verständnis ausgehen und dort, wo differenzierende Regelungen gelten, auf diese verweisen.

Die vorgesehene Regelung zur Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden beziehungsweise Mensch- und Tiergespannen durch Ausbildungsstätten erscheint sachgerecht und von  dem Ziel getragen, hohe Standards zu gewährleisten. Dieses liegt nicht nur im Sinne der Menschen mit Behinderungen sondern ermöglicht auch, Tierschutzbelangen Rechnung zu tragen. Auf die im Hinblick auf Blindenführhunde seit vielen Jahren etablierten Standards kann und sollte für andere Assistenzhunde aufgesetzt werden und es sollten einheitliche Maßstäbe für all diese Hunde etabliert werden. Wir gehen davon aus, dass alle Fragen der Kostenübernahme in Bezug auf die weitere Diskussion einfließt.

EM-Rente in Werkstatt für Menschen mit Behinderung

Der übliche Weg in die Erwerbsminderungsrente führt über ein mehr oder weniger langes Arbeitsleben. Irgendwann wird man ernsthaft krank, bekommt kein Gehalt mehr und fällt ins Krankengeld. Das ist oftmals der Moment, an dem Menschen das erste Mal über eine EM-Rente nachdenken. Doch für viele Menschen in Deutschland läuft es ganz anders - und zwar dann, wenn sie in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt sind.

Erwerbsminderungsrente in Werkstatt für Menschen mit Behinderung

Beim Sozialverband beraten wir täglich zur Erwerbsminderungsrente. In der Regel geht es um die gesundheitlichen Voraussetzungen, den Termin beim Gutachter oder auch um das mitunter nicht ganz eingängige Prozedere um die "rentenrechtlichen" Voraussetzungen: Fünf Jahre Versicherungszeit und dann noch einmal 36 Monate Pflichtbeiträge - für den Laien sind insbesondere die möglichen Ausnahmen und Besonderheiten schwer nachzuvollziehen. Wer jedoch in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeitet, sieht sich ganz klaren Vorgaben mit Blick auf die EM-Rente gegenüber.

Erwerbsminderungsrente für Menschen mit Behinderung

Wer an die Rente in Verbindung mit der Behinderung denkt, hat oftmals die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vor Augen. Doch in diesem Beitrag geht es zum einen ausschließlich um die EM-Rente, außerdem dürfen wir den Schwerbehindertenstatus nicht mit einem Platz in der Werkstatt gleichsetzen. Ein GdB von 50 oder auch 100 bedeutet noch lange nicht, dass jemand Werkstattbeschäftigter wird. Was viele nicht wissen: Menschen, die in einer "Behindertenwerkstatt" tätig sind, haben nach 20 Jahren Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Keine Frage nach Pflichtbeiträgen oder Mindestversicherungszeit. 20 Jahre Werkstatt = EM-Rente.

Das führt dazu, dass Sie mitunter schon in recht jungen Jahren eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen können. Ungewöhnlich - denn der Großteil aller neuen EM-Rentner sieht sich in den 50ern oder frühen 60ern dazu gezwungen, die Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Ab dem 50. Lebensjahr steigt das Risiko, dauerhaft nicht mehr arbeiten zu können, sprunghaft an.

Wie hoch ist die EM-Rente nach 20 Jahren in der Werkstatt?

Nun könnte man meinen, dass Mitarbeiter aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung sehr kleine EM-Renten beziehen. Einmal, weil sie beim erstmaligen Bezug noch relativ jung sind. Und zum anderen weil sie kaum etwas verdienen und somit nur geringe Rentenbeiträge abführen. Aber ganz so ist es nicht. Denn die Zurechnungszeiten bei der Berechnung von EM-Renten sind in den letzten Jahren nach und nach verlängert worden. Wer heute eine Erwerbsminderungsrente beantragt, kann sich - im Gegensatz zu Bestandsrentnern - über eine relativ hohe Zahlung freuen. Denn die Zurechnungszeit läuft bis zur Regelaltersgrenze. Ältere Kohorten von EM-Rentnern müssen mit Zurechnungszeiten bis 62 oder noch weniger auskommen. Eine große Ungerechtigkeit, gegen die sich der SoVD schon lange zur Wehr setzt.

Außerdem müssen die Betreiber von "Behindertenwerkstätten" 80 Prozent des deutschen Durchschnittseinkommens für die Abführung ihrer Rentenbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung überweisen. Auch das führt dazu, dass Beschäftigte von Werkstätten nach 20 Jahren in der der Regel keine Mini-Renten befürchten müssen. Insgesamt wurden im Jahr 2019 mehr als 138.000 Anträge zur EM-Rente abgelehnt. Zwei Drittel davon, weil keine verminderte Erwerbsfähigkeit festgestellt wurde.

Und noch eine gute Nachricht: Wer nach 20 Jahren in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung Erwerbsminderungsrente bekommt, muss seinen Job in der Werkstatt nicht komplett aufgeben. Bis zu 6300 Euro im Jahr dürfen Sie hinzuverdienen - ohne dass die EM-Rente gekürzt wird. In vielen Fällen läuft es also darauf hinaus, dass sich Ihre finanzielle Situation mit der Erwerbsminderungsrente verbessert. Gleichzeitig können Sie Ihre Tagesstruktur in der Werkstatt behalten und Ihren bisherigen Job weiter ausüben.

Wir brauchen jetzt das klare Signal, dass zügig auf Barrierefreiheit umzustellen ist

Der Weg zum Arzt, Geld abheben am Automaten oder ein Zugticket im Internet kaufen und losfahren: Was einfach klingt, kann für Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen oder ältere Menschen ein unüberwindbares Hindernis darstellen. Wir brauchen klar definierte Vorgaben für Barrierefreiheit, um das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe allen Menschen zu ermöglichen. Mit dem Barrierefreiheitsgesetz macht die Bundesregierung einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung“, sagt SoVD-Kreisvorsitzender Gerd Groskurt. Das Barrierefreiheitsgesetz (BFG) liegt derzeit als Referentenentwurf vor und geht auf eine EU-Richtlinie zurück.

Der SoVD begrüßt, dass durch das BFG private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit verpflichtet werden sollen. Kritisch sieht Gerd Groskurt jedoch, dass sich der Gesetzentwurf nur auf die Barrierefreiheit von digitalen Produkten und Dienstleistungen beschränkt.

In Zeiten, in denen immer mehr digitale Angebote auf den Markt kommen, ist digitale Barrierefreiheit unumgänglich. Das alleine reicht allerdings nicht aus. Niemandem ist damit geholfen, wenn beispielsweise der Bankautomat barrierefrei bedienbar, aber der Weg dorthin unüberwindbar ist. Das Gesetz kann insofern nur ein erster Schritt sein. Deshalb fordern wir eine umfassende Barrierefreiheit, die unter anderem Handel, Verkehr, Gesundheit und Tourismus umfasst.

Dringenden Nachbesserungsbedarf sieht der SoVD-Kreisvorsitzende zudem bei den im Referentenentwurf geplanten Fristen. Ob digitales Einkaufen, Online-Bankdienste, Videokonferenzen: Die Corona-Pandemie hat in Sachen Digitalisierung einiges in Gang gebracht. Wenn wir verhindern wollen, dass Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen von digitalen Angeboten ausgeschlossen werden, dann müssen die Fristen für das Barrierefreiheitsgesetz verkürzt werden. Es ist schlicht nicht vermittelbar, dass der Online-Handel erst 2030, Geldautomaten sogar erst 2035 barrierefrei werden sollen. Wir brauchen jetzt das klare Signal, dass zügig auf Barrierefreiheit umzustellen ist.

Deutschland steht vor einer nächsten Zerreißprobe

Deutschland steht vor - oder ist schon mitten in - der dritten Welle der Pandemie und befindet sich somit vor der Zerreißprobe. Nur wenn die vereinbarten Regelungen auch in allen Teilen der Gesellschaft überall verbindlich eingehalten werden, können die Ziele erreicht und der soziale Frieden gewahrt werden.

Die zahlreichen regionalen Ausnahmen, lokalen Sonderreglungen und verschiedenen Auslegungen der Regeln verwirren die Menschen, sorgen für Unmut und könnten im schlimmsten Falle dazu führen, dass die Bürgerinnen und Bürger die Maßnahmen nicht mehr mittragen. Wir dürfen nicht zulassen, dass wir die Menschen verlieren.

Am langen Osterwochenende und vor dem darauffolgenden bundesweiten Impfstart in den Hausarztpraxen sieht Gerd Groskurt (SoVD-Kreisvorsitzender) sogar die demokratische Grundordnung in Gefahr: "Ich bin davon überzeugt, dass nicht nur gleiche Lebensverhältnisse sondern auch gleiche Bedingungen und Regeln für alle zum sozialen Frieden beitragen. Deshalb ist es jetzt wichtig, dass alle ihren Teil zum Überwinden der Krise beitragen“.  Der SoVD-Kreisvorstandsvorsitzende appelliert, nur durch Solidarität und Zusammenhalt können wir uns effizient schützen und die Krise überwinden. Aufgabe der Politik und der Behörden ist es dabei jedoch, bundesweit einheitliche, den lokalen Bedingungen angepasste und für alle Menschen nachvollziehbare Regelungen zu finden.

Das denken wir zum Thema Gesundheit

Umfassende Gesundheitsversorgung ist eine der wichtigsten Aufgaben in unserer Gesellschaft. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt dabei den tragenden Eckpfeiler dar. Das deutsche Gesundheitssystem ist geprägt vom Gegensatz zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sowie häufigen Finanzierungsproblemen. Das hat trotz Beitragssteigerungen in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass Patientinnen und Patienten viele Leistungen selbst bezahlen oder hohe Eigenbeteiligungen übernehmen müssen. Außerdem gibt es zunehmende Probleme in der Versorgung – zum Beispiel durch einen Mangel an Ärztinnen und Ärzten in ländlichen Gebieten. Der SoVD fordert deshalb Änderungen sowohl auf der Finanzierungsseite als auch in der Struktur der Gesundheitsversorgung. Die Gesundheit der Menschen muss wieder im Mittelpunkt stehen.

Mehr Rechte für Patientinnen und Patienten

Patientinnen und Patienten müssen mit Behandelnden auf Augenhöhe gebracht und unterstützt werden. Die Regelungen des Patientenrechtegesetzes reichen für einen effektiven Schutz nicht aus. Eine weitergehende Beweiserleichterung in Verfahren zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach Behandlungsfehlern ist notwendig. Daneben müssen die kollektiven Patientenrechte durch Stärkung der Patientenbeteiligung bei der Ausgestaltung des Leistungskatalogs gestärkt werden.

Barrierefreiheit im Gesundheitswesen gewährleisten

Umfassende Gesundheitsversorgung ist eine der wichtigsten Aufgaben in unserer Gesellschaft. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt dabei den tragenden Eckpfeiler dar. Das deutsche Gesundheitssystem ist geprägt vom Gegensatz zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sowie häufigen Finanzierungsproblemen. Das hat trotz Beitragssteigerungen in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass Patientinnen und Patienten viele Leistungen selbst bezahlen oder hohe Eigenbeteiligungen übernehmen müssen. Außerdem gibt es zunehmende Probleme in der Versorgung – zum Beispiel durch einen Mangel an Ärztinnen und Ärzten in ländlichen Gebieten. Der SoVD fordert deshalb Änderungen sowohl auf der Finanzierungsseite als auch in der Struktur der Gesundheitsversorgung. Die Gesundheit der Menschen muss wieder im Mittelpunkt stehen.

Keine einseitigen Belastungen der Versicherten

Seit dem 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Einseitige Belastungen und privatwirtschaftliche Elemente wie Auf- und Zuzahlungen oder die Wahltarife bei Krankenkassen bestehen aber fort und verschärfen die soziale Spaltung. Daher müssen sie aus Sicht des SoVD abgeschafft werden.

Solidarische Bürgerversicherung einführen

Umfassende Gesundheitsversorgung ist eine der wichtigsten Aufgaben in unserer Gesellschaft. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt dabei den tragenden Eckpfeiler dar. Das deutsche Gesundheitssystem ist geprägt vom Gegensatz zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sowie häufigen Finanzierungsproblemen. Das hat trotz Beitragssteigerungen in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass Patientinnen und Patienten viele Leistungen selbst bezahlen oder hohe Eigenbeteiligungen übernehmen müssen. Außerdem gibt es zunehmende Probleme in der Versorgung – zum Beispiel durch einen Mangel an Ärztinnen und Ärzten in ländlichen Gebieten. Der SoVD fordert deshalb Änderungen sowohl auf der Finanzierungsseite als auch in der Struktur der Gesundheitsversorgung. Die Gesundheit der Menschen muss wieder im Mittelpunkt stehen. Das denken wir zum Thema Gesundheit

Barrierefreiheit muss ein richtiger Schritt in die richtige Richtung sein

Der Weg zum Arzt, Geld abheben am Automaten oder ein Zugticket im Internet kaufen und losfahren: Was einfach klingt, kann für Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen oder ältere Menschen ein unüberwindbares Hindernis darstellen. Wir brauchen klar definierte Vorgaben für Barrierefreiheit, um das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe allen Menschen zu ermöglichen. Mit dem Barrierefreiheitsgesetz macht die Bundesregierung einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung“, sagt SoVD-Kreisvorsitzender Gerd Groskurt.

Der SoVD begrüßt, dass durch das Bundesverwaltungsgericht private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit verpflichtet werden sollen. Kritisch sehe ich jedoch, dass sich der Gesetzentwurf nur auf die Barrierefreiheit von digitalen Produkten und Dienstleistungen beschränkt.

In Zeiten, in denen immer mehr digitale Angebote auf den Markt kommen, ist digitale Barrierefreiheit unumgänglich. Das alleine reicht allerdings nicht aus. Niemandem ist damit geholfen, wenn beispielsweise der Bankautomat barrierefrei bedienbar, aber der Weg dorthin unüberwindbar ist. Das Gesetz kann insofern nur ein erster Schritt sein. Deshalb fordern wir eine umfassende Barrierefreiheit, die unter anderem Handel, Verkehr, Gesundheit und Tourismus umfasst.

Dringenden Nachbesserungsbedarf sieht der SoVD Kreisvorsitzende  zudem bei den im Referentenentwurf geplanten Fristen. Ob digitales Einkaufen, Online-Bankdienste, Videokonferenzen: Die Corona-Pandemie hat in Sachen Digitalisierung einiges in Gang gebracht. Wenn wir verhindern wollen, dass Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen von digitalen Angeboten ausgeschlossen werden, dann müssen die Fristen für das Barrierefreiheitsgesetz verkürzt werden. Es ist schlicht nicht vermittelbar, dass der Online-Handel erst 2030, Geldautomaten sogar erst 2035 barrierefrei werden sollen. Wir brauchen jetzt das klare Signal, dass zügig auf Barrierefreiheit umzustellen ist.

SoVD zum WahljahrDas Bündnis setzt sich für Vielfalt, Toleranz und eine offene Gesellschaft ein

Mit der gemeinsamen Erklärung „Wir für Menschlichkeit und Vielfalt“ zum Auftakt des Superwahljahres zeigen Hunderte von Verbänden und Initiativen klare Haltung gegen Rassismus und Rechtsextremismus. Über 400 beteiligte Organisationen warnen vor Hetze und Stimmungsmache rechter Akteure wie der AfD und ähnlicher Bewegungen. Mit Sorge beobachten die Verbände, wie versucht wird, eine Stimmung zu erzeugen, die Hass und Gewalt nicht nur gegen Menschen mit Behinderung sowie mit psychischer oder physischer Krankheit schürt, sondern gegen alle, die sich für eine offene und vielfältige Gesellschaft engagieren.

Der Aufruf warnt vor einer Diskursverschiebung nach rechts, die zugleich Ausgrenzung, Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen mit Behinderung und psychischen Beeinträchtigungen bedeutet.

Wir stehen für Millionen Menschen in Deutschland, die das Auftreten und die Ziele von Parteien wie der Alternative für Deutschland (AfD) und anderer rechter Bewegungen entschieden ablehnen.  Abschließend heißt es: „Wir sagen NEIN zu jeglicher Ideologie der Ungleichwertigkeit von Menschen. Die Würde des Menschen ist unantastbar!

Neben vielen anderen lokalen und bundesweiten Verbänden und Initiativen beteiligt sich auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) an dem Aufruf. Der SoVD Osnabrücker Land, verwies dabei besonders auf die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie. Die vergangenen Monate haben uns erneut deutlich vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass wir uns für die Rechte sozial benachteiligter Menschen einsetzen. Menschen mit und ohne Behinderungen brauchen gleichermaßen gerechte Teilhabechancen! Wir sind davon überzeugt, dass dies auch zum sozialen Frieden und zur Bekämpfung von Extremismus beiträgt. Wir wollen eine gerechte und bunte Gesellschaft.

Dafür müssten Lehren aus der Pandemie gezogen werden, insbesondere für eine Politik hin zu Inklusion und sozialem Ausgleich.  „Die Corona-Krise hat an vielen Stellen schonungslos soziale Ungerechtigkeiten aufgedeckt. Alleine die Tatsache, dass viele behinderte Menschen sich abgehängt und vergessen fühlen zeigt, dass der Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft noch weit ist“, so der Kreisvorsitzende aus dem Osnabrücker-Land.

Sozial Benachteiligte besser vor Corona schützen

Wenn man weiß, wer sich besonders häufig mit Corona infiziert, ist es möglich, schneller zu reagieren und die Betroffenen besser zu schützen. Internationale Studien legen nahe, dass sozial benachteiligte Menschen öfter erkranken. Das Problem: Lediglich Bremen und Berlin haben dazu bislang Daten erhoben. Deshalb fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in der Region Osnabrück, dass es auch in unserem Land eine entsprechende Untersuchung geben muss.

So kann aus Sicht des Verbandes gezielter geimpft und getestet werden. Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, muss häufiger den öffentlichen Personennahverkehr nutzen und kann oft aufgrund seines Jobs seltener im Homeoffice arbeiten. In vielen Fällen wohnen Betroffene auch aufgrund hoher Mieten beengter. Internationale Studien aus Großbritannien und den USA legen nahe, dass gerade diese Personengruppe deshalb einem größeren Risiko ausgesetzt ist, sich mit Corona zu infizieren. In Deutschland gibt es dazu jedoch bislang kaum Daten – auch in Niedersachsen werden sie nicht erhoben.

„Wenn man wüsste, welche Menschen in Niedersachsen neben den bisher bekannten Personengruppen besonders gefährdet sind, könnte man sie besser vor einer Infektion schützen und  die Ausbreitung insgesamt eindämmen“, sagte die SoVD-Beratungsbeauftragte Marianne Stönner (Melle) zu dem Hintergrund für diese Meldungen. 

Deshalb müsse das Land dringend Daten zum sozialen Status erheben. Mit einer solchen Grundlage könnte man dann entsprechende Schritte einleiten, zum Beispiel gezielter testen und impfen. In Berlin und Bremen gebe es inzwischen solche Daten, Niedersachsen müsse schnellstmöglich nachziehen. Niedersachsen braucht bessere Datenlage für gezieltes Impfen und Testen, damit sozialbenachteiligte besser in den Corona-Schirm  kommen.

Assistenz im Krankenhaus endlich lösen

Mit einem gemeinsamen Schreiben haben sich der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Claudia Schmidtke MdB, und der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, an Abgeordnete der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gewandt. In dem Schreiben fordern sie, noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung vorzulegen und zu verabschieden, die endlich dafür sorgt, dass die Finanzierung für die Begleitung von Menschen mit Assistenzbedarf im Krankenhaus geregelt wird.

Menschen mit Behinderungen, die im Alltag von Assistenzkräften unterstützt werden, benötigen diese Unterstützung in der Regel auch während eines Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung, damit die Behandlung durchgeführt werden kann. Dies gilt vor allem für Menschen, die beispielsweise aufgrund kognitiver Einschränkungen nicht mit Worten kommunizieren können oder auf Ungewohntes mit Ängsten reagieren. Hier ist eine vertraute Begleitperson nötig, beispielsweise um Ängste zu nehmen, mit dem Krankenhauspersonal zu kommunizieren oder Betroffenen Unterstützung und Sicherheit zu vermitteln.

Doch wer die Kosten dafür trägt, ist nicht eindeutig geregelt. Nur Menschen, die ihre notwendige Begleitung im Arbeitgebermodell organisieren, bekommen durchgängig auch bei Krankenhausaufenthalten Geld, um ihre Assistenzkräfte zu bezahlen. Auf die meisten Menschen mit Assistenzbedarf findet diese Regelung jedoch keine Anwendung, weil sie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben oder ihre Pflege und Assistenz in der eigenen Häuslichkeit über ambulante Dienste erhalten. Bei ihnen ist derzeit unklar, ob die Kosten überhaupt übernommen werden. Krankenkassen und Eingliederungshilfe streiten seit Jahren über die Zuständigkeit.

Das Problem ist seit vielen Jahren bekannt. Schon im Mai 2020 hatte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich mit der Frage der Zuständigkeit für die Kostentragung, wenn Menschen mit Behinderungen eine professionelle Krankenhausbegleitung benötigen, zu befassen. Grund war eine einstimmige Beschlussempfehlung dieses Vorhaben an die Bundesregierung zu überweisen.

Der SoVD schließt sich dieser Stellungnahme von Jürgen Dusel,  Claudia Schmidtke und Andreas Westerfellhaus ohne eine weitere Stellungnahme an. 

Gewaltschutz für Frauen und Mädchen mit Behinderungen: Inklusionsbeirat fordert konkretere Maßnahmen

Das Teilhabestärkungsgesetz soll weitere Verbesserungen und mehr Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen bringen. Derzeit befindet es sich im parlamentarischen Verfahren. Insbesondere mit Blick auf den Frauentag, fordert der Inklusionsbeirat in einer aktuellen Stellungnahme die Konkretisierung von Gewaltschutzmaßnahmen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen.

Der Inklusionsbeirat begrüßt zwar, dass der Gewaltschutz erstmals im SGB IX verankert wird, kritisiert jedoch, dass die Vorgaben deutlich zu unkonkret seien. Derzeit sei im Gesetzentwurf die Rede von „geeignete Maßnahmen“ - darunter könne jedoch jeder Leistungserbringer etwas Anderes verstehen. „Durch eine derart unbestimmte Vorgabe ergibt sich voraussichtlich in der Praxis keine Notwendigkeit zu einer Veränderung bzw. Verbesserung bestehender und vor allem unzureichender Gewaltschutzmaßnahmen“, so der Beirat in seinem Papier. Gewaltschutzvorgaben müssten jedoch einen hohen Stellenwert haben und verbindlich geregelt werden.

Dies ergebe sich auch aus Artikel der 16 UN-Behindertenrechtskonvention. Dort sei die Verpflichtung, Menschen mit Behinderungen vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen, festgeschrieben.  Der Inklusionsbeirat im Landkreis Osnabrück-Land  fordert den Gesetzgeber daher auf, die gesetzlichen Aufgaben und die zu treffenden Maßnahmen zur Erfüllung des Schutzauftrags in § 37a SGB IX zu konkretisieren und zu erweitern.

Diese Maßnahme ist eine wirklich wichtige Seite, die der SoVD-Kreis Osnabrücker-Land mit seiner Mitarbeiterin, Marieanne Stönner (Melle), für den Tag der Gleichheit von Frauen am Tag des Internationalen Frauentags erhebt.     

Vereinfachter Zugang zu Hartz IV und Grundsicherung verlängert

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden im vergangenen Jahr Regelungen für einen vereinfachten Zugang zu Hartz IV und Leistungen der Grundsicherung eingeführt. Diese werden jetzt bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Osnabrück informiert über die Sonderregelungen.

Der im vergangenen Jahr eingeführte vereinfachte Zugang zu Hartz IV und Grundsicherung wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. „Die Beantragung beziehungsweise der Bezug ist durch die Regelungen schneller und unbürokratischer möglich“, sagt Gerd Groskurt (Kreisvorsitzender) zu den Informationen aus dem Beratungszentrum in Osnabrück, Bersenbrück, Bohnte und Melle. Sie gelten auch für die sogenannte ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, die unter anderem Menschen, deren Erwerbseinkommen oder Kurzarbeitergeld nicht ausreicht, sowie Selbstständige mit geringen Einkünften beziehen können.

Außerdem wird die Vermögensprüfung für sechs Monate ausgesetzt. Leistungsberechtigte müssen lediglich erklären, nicht über ein erhebliches Vermögen zu verfügen. „Die Grenze liegt bei 60.000 Euro und erhöht sich für jede weitere Person um 30.000 Euro“, erklärt der SoVD Vorsitzende. Ebenfalls für sechs Monate wird auch nicht geprüft, ob Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind. Diese vereinfachte Regelung greift auch bei Weiterbewilligungsanträgen.

Bei Fragen zu den Sonderregelungen und rund um die Themen Hartz IV und Grundsicherung stehen die Beraterinnen und Berater des SoVD in Osnabrück, Bohmte, Bersenbrück und Melle zur Verfügung. Zu erreichen ist der Verband unter info.osnabrueck(at)sovd-nds.de oder 0541/350 540.

Equal Pay Day 2021

Frauen bekommen für den gleichen Job durchschnittlich noch immer 19 Prozent weniger Gehalt als ihre männlichen Kollegen – in diesem Jahr erstmals unter 20 Prozent.  Somit arbeiten Frauen in diesem Jahr bis zum 10. März, also 70 Tage umsonst. Nach wie vor belegt Deutschland mit diesem Ergebnis eine der hinteren Positionen im EU-Vergleich.

Diese ungleiche Bezahlung hat gerade im Hinblick auf die Rente direkte Konsequenzen für die Betroffenen. Denn: Wer weniger verdient, ist im Alter auch eher von Armut bedroht. Das Gesicht der Armut ist immer noch weiblich.

Gegen diese Ungleichbehandlung wendet sich der Sozialverband Deutschland (SoVD) im Kreisverband Osnabrücker-Land auch mit seiner niedersachsenweiten SoVD-Kampagne „Wie groß ist dein Armutsschatten?“ Die Armutsgefährdung der 65-Jährigen und Älteren ist nach wie vor steigend. Armut im Alter ist vor allem weiblich: Etwa jede sechste Frau ist davon bedroht, aber nur jeder achte Mann. Deshalb müssen hier besonders dringend Maßnahmen eingeleitet werden.

Die Corona-Situation verschärft die Ungleichheit, neben ihrer Erwerbstätigkeit (im Home-Office) lastet die bereits vorherrschende ungleiche Verteilung von Betreuungs- und Sorgearbeit noch stärker auf den Schultern von Frauen; Frauen finden sich 2020 wieder verstärkt in traditionellen Rollen wider. Hausarbeit von Frauen 69 und Männer 11 Prozent. Kinderbetreuung und Homeschooling, 51 Prozent  der Frauen und Männer mit 15 Prozent ausgemacht.

In einer Karriereleiter der Bertelsmann Stiftung werden die Ursachen für die Carriereleiter noch einmal deutlich herausgehoben. Im Wesentlichen sind es drei Punkte, die sich als zentrale Ursachen für Lohnungleichheit herausgestellt haben:

Frauen fehlen in bestimmten Berufen, Branchen und auf den höheren Stufen der Karriereleiter.

Frauen unterbrechen oder reduzieren ihre Erwerbstätigkeit häufiger und länger familien- und pflegebedingt als Männer. 

Tätigkeiten und Berufe, die als Frauenberufe gelten oder die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, werden immer noch schlechter bewertet und entlohnt.

Die SoVD-Frauen fordern:

Gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit

Bessere Vereinbarkeit für Familie und Beruf

Finanzielle Aufwertung von (sogenannten) Frauenberufen

Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit für alle Beschäftigten

           

Aktuelle Zahlen für Niedersachsen

Laut dem 4. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Niedersachsen (Januar 2021):

Teilzeitbeschäftigungsquote sozialversicherungspflichtig Beschäftigter (2019): Frauen 52 Prozent; Männer 10,3 Prozent.

In hochqualifizierten Berufsgruppen fällt das Phänomen der Lohnlücke mit hoher Vergütung tendenziell stärker aus, hierbei insbesondere bei Vollzeitbeschäftigten.

Bei Teilzeitbeschäftigung sinkt der Verdienstabstand, zusätzlich bei abnehmenden beruflichen Anforderungsniveau (2018).

Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit (2019): Frauen 63,5 Prozent; Männer 77,2 Prozent.

Ende Juni 2019 waren unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (im Alter von 30 bis unter 55 Jahren) geringfügig beschäftigt:

13,0 Prozent Frauen (15,0 Prozentpunkte weniger als 2008)

3,2 Prozent Männer (1,1 Prozentpunkte weniger als 2008)

 Wahrnehmung von Kinderbetreuungs- und Pflegeaufgaben bei Erwerbstätigkeit:

Betreuung von Kindern ist der Hauptgrund für Teilzeit-Erwerbstätigkeit bei Müttern; bei Vätern sonstige Gründe oder die Angabe „Vollzeittätigkeit nicht zu finden“ vor Kinderbetreuung.

Betreuung von pflegebedürftigen Personen war bei rd. 16 000 Frauen ausschlaggebend für Teilzeit-Arbeit, bei Männern stellte diese Kategorie keinen nennenswerten Teilzeitgrund dar.

Erwerbstätigkeit von Eltern mit Kind(ern) unter 3 Jahren (2019): Mütter 35,7 Prozent; Väter 88,5 Prozent

Väterbeteiligung am Elterngeld (2019): 38,4 Prozent; Anteil von Vätern mit einer  Bezugsdauer von 2 Monaten: 73,8 Prozent

Berufsbildung: Männer sind nach wie vor im dualen Zweig in der Überzahl, Frauen bilden die Mehrheit im vollschulischen Zweig. So festigt die vollzeitschulische Berufsausbildung nach wie vor uneinheitliche Qualifikationsprofile und fehlende bundesweite Standards den geringeren Professionalisierungsgrad vieler vorwiegend von Frauen ausgeübter Berufe (vor allem in personenbezogenen Dienstleistungen, was im Durchschnitt zu einer geringeren Entlohnung in diesen Berufen führt).

Assistenz für Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus weiterhin unklar Niemand zuständig?

Fehlende rechtliche Regelung geht zu Lasten der Betroffenen - Inklusionsbeirat fordert gesetzliche Klarstellung noch in dieser Legislaturperiode Assistenzbedarf endet nicht an der Krankenhaustür: Bereits Mitte vergangenen Jahres hatte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich mit der Frage der Kostenübernahme für die Begleitung von Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus zu befassen. Grund war eine einstimmige Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, dieses Thema mit dem höchst möglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung zu überweisen.

Seither hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Beteiligungsprozess in Form von zwei Fachgesprächen durchgeführt, bei denen die bereits vielfach bekannten Fakten und Fragestellungen erneut zusammengetragen wurden. Dieser Beteiligungsprozess wurde nun am Ende des zweiten Fachgesprächs ohne Ergebnis für beendet erklärt.

Der Inklusionsbeirat befürchtet daher, dass damit erneut Stillstand eintritt und Menschen mit Behinderungen, die Begleitung benötigen, die erforderliche Unterstützung während eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung auch weiterhin nicht bekommen. Die Folge ist, dass dringend erforderliche Krankenhausaufenthalte nicht selten aufgeschoben werden - was schwerwiegende Folgen haben kann. Dies stellt aus Sicht des Inklusionsbeirats einen klaren Verstoß gegen Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention dar. Auch Deutschland hat sich als Vertragsstaat verpflichtet, Menschen mit Behinderungen nicht nur eine Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard wie anderen Menschen zur Verfügung zu stellen, sondern darüber hinaus die Gesundheitsleistungen, die Menschen mit Behinderungen speziell wegen ihrer Behinderung benötigen.

Der Inklusionsbeirat fordert die Verantwortlichen daher in einer Erklärung nachdrücklich auf, noch in dieser Wahlperiode eine gesetzliche Regelung zu verankern, die endlich für Klarheit in dieser wichtigen Frage sorgt. Der SoVD will diese Forderung mit seinen Verbänden  noch einmal dringendst an den SoVD weitergeben.

Wann trägt das Sozialamt die Kosten für eine Beerdigung?

Wenn Hinterbliebene eines verstorbenen Menschen die Beerdigung nicht bezahlen können, übernimmt in manchen Fällen das Sozialamt die Kosten. Das gilt aber nur, wenn Angehörige auch rechtlich dazu verpflichtet sind, für das Begräbnis zu zahlen. Was dabei beachtet werden muss, wissen die Beraterinnen und Berater des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Niedersachsen.

Was passiert, wenn Hinterbliebene das Geld für die Beerdigung eines Angehörigen nicht aufbringen können? Dann gibt es die Möglichkeit einer Sozialbestattung, das Sozialamt übernimmt die Kosten. Aber: Auf die rechtliche Verpflichtung kommt es an. Hinterbliebene haben nur einen Anspruch auf Kostenübernahme, wenn sie rechtlich dazu verpflichtet sind, die Kosten für eine Beisetzung zu tragen, erläutert der SoVD Kreisvorsitzende Gerd Groskurt.

Rechtlich verpflichtet zur Kostenübernahme sind grundsätzlich die Erben. Schlagen sie ihr Erbe aus, geht diese Verpflichtung an diejenigen über, die zu Lebzeiten der verstorbenen Person ihr oder ihm gegenüber unterhaltspflichtig waren. Das können zum Beispiel Ehe- oder eingetragene Lebenspartner/innen, Eltern und volljährige Kinder sein. Wir raten, sich an das Sozialamt zu wenden, bevor alle Schritte für eine Beerdigung eingeleitet werden. Wenn ein Antrag auf eine Sozialbestattung gestellt wird, prüft das Sozialamt zunächst, ob die Kosten zumutbar sind. Ob die Bestattungskosten tatsächlich übernommen werden, ist also vom Einzelfall abhängig. Damit die Übernahme nicht abgelehnt wird, sollte dem Bestattungsunternehmen das Budget des Sozialamtes vorgegeben werden.

Weitere Fragen zum Thema beantworten die Beraterinnen und Berater des SoVD in Niedersachsen. Sie helfen auch bei der Antragstellung. Telefonisch ist der SoVD unter 0511 65610721 zu erreichen. Die Kontaktdaten für die Terminvereinbarung in einem Beratungszentrum in Ihrer Nähe sind unter SoVD-Organisationsmummet  0541/ 350 540 zu finden.

Gesetz lässt Inklusion kleiner Kinder völlig außen vor

Mit dem Entwurf zum neuen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) will die Landesregierung einheitliche Mindestanforderungen an Struktur und Qualität von Kitas regeln. Damit soll sichergestellt werden, dass niedersachsenweit alle Einrichtungen ähnlich ausgestattet sind. Das Problem: Aus Sicht des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) in Niedersachsen werden dabei Kinder mit Behinderung vergessen – Inklusion und Teilhabe werden in dem Gesetzentwurf nicht erwähnt.

Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention, die auch Kindern ein Recht auf Inklusion und Teilhabe von Anfang an garantiert. Es kann nicht sein, dass die Landesregierung im Jahr 2020 ein Gesetz vorlegt, das Kinder mit Behinderung und ihre Rechte vollkommen außen vorlässt.  Es ist schließlich mittlerweile wissenschaftlich belegt, dass Kinder mit und ohne Behinderung so früh wie möglich gemeinsam betreut werden und zusammen lernen sollten. Der Rechtsanspruch auf Inklusion in Kitas muss gesetzlich verankert werden. Es bedarf einer dringenden Nachbesserung.

Als größter Sozialverband in Niedersachsen macht sich der SoVD seit langem für Inklusion stark. „Wir beobachten mit Sorge, dass das Thema während der Corona-Pandemie immer mehr in den Hintergrund rückt und Menschen mit Behinderung zu wenig berücksichtigt werden“, so der SoVD-Vorsitzender Gerd Groskurt aus Osnabrück. Betroffene und ihre Interessenvertretungen müssten als Experten in ihrer eigenen Sache von Anfang an eingebunden werden, meint der Sozialverband in einer Stellungnahme zu dieser Entwicklung.

Pflegebedürftige laufen nur ungern mit einem Alarmknopf durch die Gegend – doch im Markt bieten sich AlternativenTechnik, die Leben retten kann

Gestoßen, gestolpert, gefallen: Je älter ein Mensch wird, desto größer ist die Gefahr, dass er stürzt. Laut Zahlen der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie stirbt jeder dritte bis vierte Patient über 85 Jahre mit hüftgelenksnaher Fraktur an den Folgen eines Sturzes im Straßenverkehr oder im Haushalt innerhalb des ersten Jahres. Doch selbst wenn alles glimpflich verläuft, bleibt die Angst: Was, wenn es noch einmal passiert? Wie bekomme ich am schnellsten Hilfe?

Manche Menschen siedeln zur eigenen Sicherheit in ein Pflegeheim um, andere entscheiden sich für eine betreute Wohngruppe. Die meisten jedoch wollen in ihrer vertrauten Wohnumgebung bleiben – auch wenn sie auf Hilfe und Pflege angewiesen sind. Für diesen Fall gibt es ein System, das sich seit mehr als 30 Jahren bewährt hat: Der Hausnotruf besteht aus einem Funksender in Größe einer Armbanduhr und kann am Handgelenk, als Halskette oder Brosche getragen werden. Über eine Basisstation mit Freisprechanlage ist er am Telefonnetz angeschlossen und alarmiert per Knopfdruck die spezialisierte Notrufzentrale.

Doch nicht jeder möchte einen roten Knopf um den Hals tragen, viele Betroffenen empfinden ihn als stigmatisierend. Hinzu kommt, dass der Notfallknopf in wirklich sturzgefährlichen Situationen, etwa unter der Dusche, häufig gar nicht getragen wird – obwohl er wasserfest ist. Auch vorm Zubettgehen legen Betroffene den Knopf oft ab. Dann ist er jedoch außer Reichweite, wenn jemand nachts aufsteht und, noch verwirrt vom Schlaf, hinfällt. In den vergangenen Jahren wurde an zahlreichen Alternativen zum klassischen Hausnotruf geforscht.

Viele digital verbindliche Systeme erkennen den Körperschwerpunkt einer Person und bemerken, wenn jemand fällt und nicht wieder aufsteht. Dann senden sie ein Alarmsignal an einen Basiscomputer, der wiederum über das Telefonsystem verschiedene Rufnummern wählt und erst aufhört, wenn jemand den Notruf entgegennimmt.

Das System erkenne Mikrobewegungen im Schlaf und könne dadurch zwischen Bewusstlosigkeit und Mittagsschlaf unterscheiden.  Im Vergleich dazu kostet der klassische Hausnotruf einmalig bis zu 80 Euro und zusätzlich je nach Anbieter zwischen 140 und 300 Euro pro Jahr – wobei den Großteil die Pflegekasse übernehmen kann. Eine weitere Alternative, die Kunden begeistert ist das Erkennen von Kontaktsensoren, wenn es keine Bewegung mehr in der Wohnung gibt. Dann senden sie einen Alarm an die Basisstation, die den Notruf über die Internetverbindung weiterleitet – entweder an eine Notrufzentrale oder per App an die Angehörigen.

Im System lassen sich unterschiedliche Zeitrahmen hinterlegen, zum Beispiel, dass die betroffene Person jeden Morgen zwischen neun und zehn Uhr außer Haus sind  oder sich regelmäßig zwischen 14 und 16 Uhr für einen Mittagsschlaf hinlegt. Bei unseren Kunden stieß auf Akzeptanz, weil es nicht als klassischer Notruf, sondern eher als Sicherheitssystem wahrgenommen wird. Es beruhige Angehörige wie Betroffene gleichermaßen. Wer viel unterwegs ist, kann auf Seniorenhandys oder Notruftelefone zurückgreifen. Sie sind einfach und übersichtlich gestaltet, können teilweise mittels GPS geortet werden und verfügen in der Regel über einen gut sichtbaren Notfallknopf, der Angehörige oder eine Notrufzentrale benachrichtigt.

Zusätzlichen will  das Hilfs-Telefon mit seiner monatlichen Gebühr zugleich einen Stunden-Notruf einrichten. Je nach Modell sendet der Notfallknopf einen Alarm an das Mobiltelefon, das dann die eingespeicherten Kontakte anwählt, oder die betroffene Person kann direkt über die Uhr mit ihrem Notfallkontakt kommunizieren. Zu selbstgewählten Uhrzeiten oder ausgelöst durch den im Smartphone eingebauten Fallsensor erscheint auf dem Display ein „Ich bin OK“-Button. Wird dieser nicht innerhalb einer Minute gedrückt, löst die App einen Alarm aus und benachrichtigt nacheinander die eingespeicherten Personen. Das funktioniert laut Hersteller auch, wenn das Handy ausgeschaltet ist. Für welches System sich Betroffene und Angehörige entscheiden, hängt letztlich von der individuellen Lebensweise und dem Gesundheitszustand ab. Wichtig ist vor allem, sich frühzeitig um ein Notrufsystem zu kümmern, wenn Eltern häufiger über Schwindel klagen oder ihr Gang unsicher wird.

Für den Rentenantrag genug Zeit einplanen

Bundesweit berät der SoVD seine Mitglieder in sozialrechtlichen Angelegenheiten. Dabei dreht es sich besonders häufig um Fragen zur Rente und zum Schwerbehindertenausweis. Auf die gleichen Fragen geht SoVD-Präsident Adolf Bauer in diesem Interview ein. Wer aufgrund einer Behinderung früher in Rente gehen möchte, sollte den Schwerbehindertenausweis frühzeitig beantragen.

Was sind die Knackpunkte, wenn Menschen mit Behinderungen in Rente gehen?

Der Antrag auf Altersrente für Schwerbehinderte ist eher unproblematisch. Die Knackpunkte liegen vorher – beim Beantragen des Schwerbehindertenausweises. Die Voraussetzung, ohne Abschläge zwei Jahre früher in Rente gehen zu können, ist ja, dass Versicherte nachweisen, dass sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben. Das machen sie mit dem Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamts ihres Bundeslands oder ihrer Kommune.

Haben die meisten den Ausweis nicht ohnehin, lange bevor sie in Rente gehen?

Nicht unbedingt. Im Beratungsalltag sehen wir, dass viele beeinträchtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Schwerbehindertenausweis gezielt beantragen, wenn sie auf die Rente zugehen und die Möglichkeit nutzen möchten, ohne Abschläge früher in Rente zu gehen.

Und das kann problematisch sein?

Ja. Man sollte vor dem Rentenantrag auf jeden Fall genug Zeit einplanen. Günstig ist es, wenn Sie den Rentenantrag schon drei Monate vor dem gewünschten Rentenstart stellen und davor schon den Schwerbehindertenausweis haben. Bis der GdB (Grad der Behinderung) festgestellt ist, können zwischen zwei und fünf Monate vergehen. Die Versorgungsämter prüfen in den allermeisten Fällen nach Aktenlage. Hier ist es wichtig, dass die einschränken. Einreichen sollte man auch andere Unterlagen, die Beeinträchtigungen belegen, wie einen Reha-Entlassungsbericht oder Gutachten der Kranken- oder Pflegekasse.

Sie sprechen von Ärzten. Reicht es nicht, wenn mein Hausarzt den Befund schreibt?

Der Hausarzt ist wichtig, weil er den Antragsteller am besten kennt. Aber auch Befunde von Fachärzten sind hilfreich. Viele Menschen mit Behinderungen sind mehrfach beeinträchtigt. Sie leiden etwa unter Herz-Kreislauf und Rückenproblemen. Zielführend ist es, dann auch Befundberichte vom Kardiologen und vom Orthopäden einzureichen.

Vergibt das Versorgungsamt dann zwei unterschiedliche GdB?

Ja. Zum Beispiel GdB 30 für das Rückenleiden und GdB 20 für die Herz-Kreislauf-Erkrankung.

Und zusammen gibt das dann GdB 50?

Nein. Die GdB werden nicht einfach addiert. Das ist ein ziemlich kompliziertes und für die Nachweise alle da und stimmig sind.

Was genau sind das für Nachweise?

Die größte Bedeutung kommt den Befundberichten der Ärzte zu. Es ist wichtig, mit ihnen vorher zu sprechen, damit sie diese gut formulieren. Sie sollten sich nicht nur auf medizinische Aspekte beziehen, sondern auch auf soziale; etwa wie stark Schmerzen den Alltag konkret Betroffenen oft schwer durchschaubares Verfahren. Die Versorgungsämter gehen vom größten Einzel-GdB aus und schauen dann, ob und wie sich durch die zweite Beeinträchtigung das Ausmaß der Behinderung vergrößert, also der GdB steigt. Es gibt oft Fälle, in denen es beim größten Einzel-GdB bleibt und die zweite Beeinträchtigung unter den Tisch fällt.

„Unter den Tisch fällt“?

Ja. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer schweren Hüftarthrose große Schmerzen haben und kaum noch gehen können, dann fällt eine zusätzliche Funktionsstörung der Lendenwirbelsäule weniger ins Gewicht. Das Gehen ist so oder so kaum noch möglich. Das Wirbelsäulenleiden spielt für den GdB keine große Rolle mehr. Bitter, aber Realität.

Das sollten Sie wissen zum Thema Organspendeausweis

Es ist eine Frage einer vertrauenden Maßnahme für einen Organsprendeausweis. Viele Menschen können die Botschaft kaum, oder nur sehr schwer verstehen.  Viele Vorbehalte  und plagen die Personen, die einen Organspendeausweis ausfüllen. Viele fragen nach Umfang oder welchen Zweck dieser Ausweis wirklich mit sich bringt.

Wir raten ihnen, füllen sie den angefügten Organspendeausweis aus, stecken sie ihn in Ihre Geldbörse und sprechen Sie mit Ihren Vertrauenspersonen über dieses wichtige Thema. Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind 84 Prozent der Deutschen positiv gegenüber Organspenden eingestellt, jedoch tragen tatsächlich nur 36 Prozent einen Organspendeausweis bei sich.

Außer bei Lebendspenden können nur Menschen Organe und Gewebe spenden, die am Hirntod verstorben sind. Das heißt, ihr Herz-Kreislaufsystem wird nur noch künstlich aufrechterhalten, aber ihre Gehirnfunktionen sind bereits erloschen. Bei etwa einem Prozent der in Krankenhäusern Verstorbenen trifft das tatsächlich zu.

Transplantiert werden können folgende Organe: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm. Aber auch bestimmte Gewebe können übertragen werden.

Eine Voraussetzung für die Organspende ist die schriftliche Zustimmung des Verstorbenen. Liegt diese nicht vor, müssen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der Person entscheiden. Sie können sich sicher vorstellen, wie schmerzlich diese Methode ist.

Denken sie bitte nicht nur an sich selbst, sonders denken sie auch an eine Krankheit, die ihre persönliche Befindlichkeit beeinträchtigt.

Bildungsgerechtigkeit ohne Wenn und Aber

Der Lockdown geht in die Verlängerung und somit auch die Benachteiligung sozial benachteiligter Familien mit Kindern. „Die Corona bedingten Schulschließungen haben uns auf erschreckende Weise vor Augen geführt, wie schnell Kinder aus sozial benachteiligten Familien — und dies betrifft viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf — von gleichberechtigter Bildungsteilhabe ausgeschlossen sind beziehungsweise sein können. Und die SoVD Frauensprecherin ergänzt: „Seit Monaten weisen wir darauf hin, dass für die Beschulung von zu Hause aus Ressourcen wie ausreichend Rückzugsraum zum Lernen, digitale Endgeräte, Zugang zum Netz, Übung im Umgang mit den neuen Medien sowie fachliche Unterstützung durch Eltern erforderlich sind, die jedoch oft gar nicht zur Verfügung stehen.

Manche Kinder mit Behinderungen benötigen zudem Schulassistenz, die jedoch in vielen Fällen beim Zuhause Lernen verwehrt wurde, dass dort, wo die Voraussetzungen für Unterricht von zu Hause aus nicht gegeben sind, umgehend Alternativen geschaffen werden. Zudem müssen für Kinder aus sozial benachteiligten Familien und Kinder mit Behinderungen nun endlich deren Bedürfnissen entsprechende und individuelle Lösungen gefunden werden. „Benachteiligungen bei Zugang zu Bildungsangeboten darf es nicht geben. Gute Bildung ist das Fundament für den weiteren Lebensweg der jungen Menschen und diesen dürfen wir ihnen nicht verbauen“, so Hanna Nauber (stellv. Kreisvorsitzende)

Des Weiteren blickt der SoVD mit Sorge auf die Zeit nach dem Lockdown. Seit Beginn der Pandemie sind viele Monaten vergangen und trotzdem liegt noch immer kein einheitliches und gezieltes Konzept für einen Präsenzunterricht unter Corona Bedingungen vor, kritisiert Gerd Groskurt (Kreisvorsitzender SoVD). Aus Sicht des SoVD muss der verlängerte Lockdown genutzt werden, um die Rückkehr zum Präsenzunterricht bestmöglich vorzubereiten.

Rententipps für Minijobber

Wer als Minijobber arbeitet, zahlt eigentlich auch in die gesetzliche Rente ein. Allerdings kann man sich davon befreien lassen und viele nutzen diese Möglichkeit. Im Alter oder bei Krankheit kann das jedoch massive Nachteile bedeuten. Der SoVD in Niedersachsen rät deshalb allen Betroffenen, sich vorher gut und umfassend beraten zu lassen, ob sich eine Beitragszahlung nicht doch lohnen könnte.

In Deutschland ist die Zahl der Minijobber in den vergangenen Monaten wieder gestiegen. Viele von ihnen verzichten darauf, in die gesetzliche Rente einzuzahlen, und sparen so monatlich bis zu 16,20 Euro. Das Problem: Dadurch entgehen ihnen zahlreiche Leistungen der Rentenversicherung, die im Alter oder bei Krankheit wichtig werden könnten.

Den meisten ist gar nicht bewusst, dass das später massive Nachteile mit sich bringen kann. Wer trotz  450-Euro-Job in die Rentenkasse einzahlt, hat später einen höheren Rentenanspruch.  Das sei gerade für Minijobber besonders wichtig, da sie oft von Altersarmut betroffen seien.

Mindestens genauso wichtig ist aber, dass sie sich mit der Zahlung die Rente bei Erwerbsminderung oder auch den Anspruch auf Reha-Leistungen sichern. Das alles entfalle, wenn der Eigenbetrag nicht entrichtet wird.  Wer auf die 16,20 Euro im Monat verzichten kann, sollte unbedingt in die Rentenversicherung einzahlen. Die Vorteile überwiegen da ganz klar. Wer sich unsicher ist, sollte sich auf alle Fälle gut beraten lassen, bevor er auf die Zahlung des Eigenanteils freiwillig verzichtet – zum Beispiel in einem der rund 60 SoVD-Beratungszentren in Niedersachsen.

Die professionellen Beraterinnen und Berater dort haben stets kompetente Antworten auf alle sozialrechtlichen Fragen parat – egal ob es um Rente, Pflege, Behinderung, Hartz IV oder Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht geht.

Ratsuchende finden das nächstgelegene SoVD-Beratungszentrum unter Bersenbrück, Bohme, Melle oder in der Stadt Osnabrück, so der SoVD in einer Pressemitteilung.  

Schnelle Hilfe auch auf dem Land?

In ländlichen Regionen müssen Notfallpatienten oft weite Wege in Kauf nehmen. Auf dem Land fehlt es in großen Regionen zunehmend an Arztpraxen, die eine notwendige flächendeckende Versorgung sicherstellen. Die längeren Wege können zunehmend fatale Folgen haben, wenn es etwa um die Versorgung bei kritischen Erkrankungen wie Schlaganfällen oder Herzinfarkte geht. Dazu kommt noch die schwierige Erreichbarkeit von Krankenhäusern, ein weiteres Problem auf dem Land, formuliert der SoVD Kreisvorsitzende Gerd Groskurt in einem Brief an den Landesvorstand.

Es gibt viele ältere, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die in Ruhestand gehen und niemand die Praxis übernimmt, so der SoVD-Vorsitzende in einem Brief an den SoVD Bundesvorstand. Das Dilemma besteht darin, dass dem schwindenden Angebot eine nachwachsende Nachfrage gegenübersteht und notwendige Angebote, mehr oder weniger ausfallen. Eine wichtige Anlaufstelle für die Versorgung der Landbevölkerung sind in diesem Zusammenhang die Hauärztinnen und Hausärzte. Fälle nehmen demzufolge oftmals dann einen ungünstigen Verlauf, wenn ältere Menschen erst spät ins Krankenhaus eingeliefert werden. Genau, diese Szenenarien können angesichts der weit entfernten Kliniken jedoch häufiger auftreten.

Um gleiche Lebensverhältnisse zu bekommen, ist stärker auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten zu achten. Eine Unterversorgung ländlicher Räume muss ebenso beseitigt werden, wie eine Überversorgung in Ballungszentren. Das Ziel muss sein, eine qualitativ hochwertige Versorgung flächendeckend und wohnortnah vorzuhalten.

Erhöhung reicht nicht aus

Zum 1. Januar steigt das Landesblindengeld in Niedersachsen von 375 auf 410 Euro monatlich. Der SoVD begrüßt die Erhöhung zwar, fordert aber eine jährliche Anpassung. Die letzte Erhörung liegt vier Jahre zurück. Außerdem ist der Betrag im Vergleich zu anderen Ländern immer noch zu niedrig.

Während in Bayern oder Nordrein-Westfahlen blinde Menschen als Ausgleich für Mehraufwendungen 651 Euro erhalten, haben Betroffene in Niedersachsen in den vergangen Jahren lediglich die Hälfte dieses Betrags erhalten.

Dass dieser Betrag jetzt erhöht wird, freut uns natürlich, so der SoVD Vorsitzende der Region Osnabrück. Gleichzeitig könnte dieser Schritt in die richtige Richtung weisen. Es ist schwer zu erklären, warum Blinde in anderen Bundesländern wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen mehr Unterstützung erhalten, ergänzte der SoVD-Kreisvorsitzende in einer Stellungnahme. Ich wäre auch dafür -  dass es, wie in anderen Bundesländen eine dynamische Anpassung geben müsste -  da muss die Landesregierung dringend nachbessern.

Im Zuge der Erhöhung fordert der SoVD in Niedersachsen auch die Einführung  eines Taubblindengeldes. Diese Leistung die für Menschen bestimmt ist, die blind und gehörlos sind, existiert in anderen Bundesländern zum Teil seit Jahren. Wir erwarten, so der SoVD Vorsitzende im Kreisverband Osnabrücker-Land Gerd Groskurt in einer SoVD Stellungnahme, dass diese Entwicklung auch in Niedersachsen relativ schnell umgesetzt wird.