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2023

Arbeitsgemeinschaft der Ortsverbände im Altkreis Wittlage

Nach vielen Jahren konnte erstmals wieder eine Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft der SoVD Ortsverbände des Altkreises Wittlage abgehalten werden, zu der neben den Mitgliedern auch alle Interessierten eingeladen waren. Ca. 100 Personen folgten der Einladung zur Veranstaltung zu dem Thema „Wer entscheidet für mich, wenn ich es nicht mehr kann“, so dass der Saal im Gasthaus Niemann in Leckermühle gut gefüllt war.

Nach Grußworten des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Heinrich Thelker und des Bürgermeisters der Gemeinde Bohmte Markus Kleinkauertz stärkten sich die Anwesenden zunächst mit Kaffee und Kuchen, bevor Dr. Claas-Thorge Weise von der Kanzlei Busse in Bad Essen seinen Vortrag begann. 

Dr. Weise wies eindringlich darauf hin, dass die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung zwar hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Älterwerden im Gespräch sind, dass es aber grundsätzlich jeden jederzeit treffen kann, dass er plötzlich nicht mehr selber entscheiden kann, etwa durch einen Unfall oder eine Krankheit. Daher sollte jeder darüber nachdenken, Vorsorge zu treffen und Verfügungen dazu zu treffen, wer bei Verlust der eigenen Handlungsfähigkeit im Sinne des Vollmachtgebers für diesen entscheiden soll.

Im Ernstfall können Ehegatte, Kinder und andere nahestehende Personen den Betroffenen im täglichen Leben unterstützen, haben aber keinerlei rechtliche Entscheidungsbefugnisse. In so einem Fall muss ein Betreuer bestellt werden, dies kann jemand aus der Familie sein, aber auch ein Berufsbetreuer, dessen Dienste bezahlt werden müssen. Seit Anfang 2023 gilt bei Eintritt einer akuten Krankheit eine sogenannte Notvertretung durch den Ehegatten, die sich aber auf medizinische Fragen beschränkt und höchstens für 6 Monate gilt. Nicht umfasst sind Entscheidungen über Vermögensangelegenheiten.

Als Beispiel nannte Weise eine topfitte 70jährige Witwe, die eine Tochter hat. Nach einem Sturz fällt sie ins Wachkoma. Die Tochter hat in dieser Situation keine Möglichkeit von den behandelnden Ärzten Auskünfte zu erhalten, Anträge bei der Pflegekasse zu stellen, vom Konto Geld abzuheben, um laufende Kosten zu decken, oder gar Verfügungen über Haus und Grundstück zu treffen. Dies können nur Bevollmächtige und gerichtlich bestellte Betreuer.

Mit einer Vorsorgevollmacht wird das Recht der Vertretung geregelt, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr selber entscheiden kann. Dies hat einige Vorteile, die Selbstbestimmung wird erhalten, eine Betreuung durch einen Fremden wird ausgeschlossen und die Angehörigen werden bei ihren Handlungen unterstützt. 

Bevor eine Vollmacht erteilt wird, gilt es mehrere Dinge zu bedenken.

Eine üblicherweise erteilte Generalvollmacht gibt ggf. sehr weitreichende Befugnisse und gilt ab Erteilung der Vollmacht. Der Bevollmächtigte kann mit der Vollmacht grundsätzlich sofort tätig werden, auch wenn er das rechtlich nicht darf. Die Vollmacht sollte daher nur Personen gegeben werden, zu denen man absolutes Vertrauen hat. Auch sollte die Entscheidung in regelmäßigen Abständen überprüft werden, da sich die persönlichen Verhältnisse ändern können. Grundsätzlich kann die Vollmacht jederzeit widerrufen werden. Wenn mehrere Personen bevollmächtigt werden, sollte auch festgelegt werden, wie bei Uneinigkeit der Bevollmächtigten eine Entscheidung herbeigeführt werden soll. So können auch durch Beschränkungen der Vollmacht Vorkehrungen gegen einen möglichen Mißbrauch getroffen werden. Auch ist zu überlegen, neben dem Bevollmächtigten auch einen Ersatzbevollmächtigten zu bestellen. Da eine solche Vollmacht über lange Jahre laufen kann, kann es zu Änderungen in den persönlichen Verhältnissen kommen, die eine Vollmacht wertlos machen können. So z.B. wenn der Bevollmächtigte verstirbt und der Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig ist, also keine neue Verfügung treffen kann.

Für die Errichtung der Vorsorgevollmacht gibt es keine Formvorschriften, sie wäre also theoretisch auch mündlich erteilbar. Schon aus Beweisgründen sollte sie jedoch zumindest schriftlich erteilt werden. Insofern geben u.a. Verbraucherzentralen, das Bundesjustizministerium und auch der SoVD Vorlagen heraus, die auf die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können. Wichtig ist es, dass eine solche Vollmacht eigenhändig unterschrieben wird und mit Ort und Datum versehen wird, damit im Ernstfall erkennbar ist, dass sie vor dem Verlust der eigenen Geschäftsfähigkeit erteilt worden ist. Bei eigenen Änderungen der Vorschläge, muss jedoch bedacht werden, dass diese unter Umständen die Vollmacht unbrauchbar machen können.

Als weitere Möglichkeit kommt eine Beglaubigung der Unterschrift des Vollmachtgebers in Betracht, die von der Betreuungsbehörde, dem Landkreis, oder einem Notar vorgenommen werden kann. Hierüber wird die Identität des Vollmachtgebers bestätigt. Eine solche Beglaubigung wird zum Beispiel immer benötigt, wenn z.B. Erklärungen gegenüber dem Handelsregister abzugeben ist, z.B. bei notwendigen Änderungen von Zuständigkeiten in Gesellschaften.

Schließlich gibt es noch die notarielle Beurkundung. Hierbei wird der Vollmachtgeber auch umfassend zum Inhalt der Vollmacht beraten und der gesamte Inhalt der Vollmacht wird beurkundet und auf rechtssichere Formulierungen wird geachtet. Im Streitfall kann der Notar sogar als Zeuge herangezogen werden.

Die Erteilung der Vollmacht kann sodann an das Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer gemeldet werden, auf die Behörden und auch Ärzte Zugriff haben und so auch ohne Vorlage der Originalurkunde mit den Bevollmächtigten sprechen können.

Neben der Vorsorgevollmacht gibt es noch die Patientenverfügung. Hierin legt der Betroffene fest, wie er im Krankheitsfall behandelt werden möchte. So kann in Abhängigkeit von den eigenen Wünschen zum Beispiel festgelegt werden, dass auf jeden Fall alle Maßnahmen zur Lebensverlängerung ergriffen werden oder aber festlegen, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen unternommen werden sollen und nur die Beschwerden gelindert werden sollen. An diese Vorgaben müssen sich die Ärzte halten, andernfalls können sie sich strafbar machen. Durch diese Vorgaben wird auch den Angehörigen ein Teil der Last der Entscheidung abgenommen. Die Wünsche sollten möglichst konkret beschrieben werden und ggf. auch speziell auf vorliegende Erkrankungen abgestimmt werden. Auch hierzu gibt es Muster, die Zusammenstellung ist allerdings deutlich schwieriger. Aufgrund der weitreichenden Folgen muss eine Patientenverfügung immer schriftlich verfasst werden. Auch diese können mit Beglaubigung oder notarieller Beurkundung erstellt werden. Häufig werden beide Vorsorgeurkunden gemeinsam erstellt.

Als dritte Variante der Verfügungen für den Ernstfall gibt es noch die Betreuungsverfügung. Hierüber kann festgelegt werden, wer ggf. als Betreuer bestellt werden soll oder wer auf keinen Fall. Auch kann zum Beispiel festgehalten werden, welche Art der Pflege gewünscht wird, z.B. ambulant oder stationär. Bei der Festlegung zur Pflege kann jedoch für den Fall, dass z.B. eine ambulante Pflege nicht möglich ist, von dieser Verfügung abgewichen werden. Auch die Betreuungsverfügung kann zusammen mit der Vorsorgevollmacht getroffen werden, bzw. alle drei Arten gemeinsam.ach dem äußerst interessanten Vortrag, bei dem auch auf Fragen der Anwesenden eingegangen wurde, stand Dr. Weise noch für Einzelfragen zur Verfügung.

Der Vorsitzende bedankte sich herzlich bei Dr. Weise und übergab das Wort an den Vorsitzendes des Kreisvorstandes des SoVD Andreas Kunze. Dieser betont nochmals, dass auch der SoVD zur Beratung in Fragen von Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung zur Verfügung steht. Er hatte auch Flyer mit Kurzinformationen zum Thema mitgebracht, weiteres Informationsmaterial ist gerade in der Überarbeitung und kann bei den Ortsverbandsvorsitzenden angefordert werden.

Viele Teilnehmer gingen mit der Erkenntnis nachhause, dass man sich mit dem Thema deutlich intensiver beschäftigen und auch überlegen sollte, wo man sich Informationen einholt und in welchen Fällen man insbesondere eine notarielle Beratung und Beurkundung in Anspruch nehmen sollte.

SoVD Ortsverbände Bad Essen, Bohmte-Herringhausen, Hitzhausen, Hunteburg, Lintorf-Rabber, Ostercappeln, Venne und Wimmer/HeithöfenGemeinsame Einladung zur Informationsveranstaltung „Wer entscheidet für mich, wenn ich es nicht mehr kann?“

Am Sonnabend, den 02.09.2023
um 14:30 Uhr im Gasthaus Niemann, Leckermühle
an alle Mitglieder und Interessierten


Als Referent ist Rechtsanwalt Dr. Claas-Thorge Weise geladen.
Themen werden insbesondere sein:
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei, während der Veranstaltung können Getränke, Kuchen und Schnittchen auf eigene Kosten erworben werden.

Um Anmeldung bis zum 21.08.2023 bei den Vorsitzenden der einzelnen Ortsverbände unter den bekannten Kontaktdaten oder zentral beim Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Heinrich Thelker unter der Nummer 05476-1402, ggf. AB, oder per Mail an hthelker@gmx.de wird gebeten.

SoVD Beratungszentrum Bersenbrück vorerst geschlossen

Das Beratungszentrum Bersenbrück an der Bramscher Straße 6 wird zum 24.07.2023 vorerst geschlossen und Ende Juli 2023 aufgegeben. Der Vorstand des Kreisverbandes Osnabrücker Land bedauert die Schließung. Noch auf der Landesverbandstagung hatte sich der Kreisverband mit einem Antrag für die Fortsetzung stark gemacht, hatte sich jedoch nicht durchsetzen können, erklärte der 1. Kreisvorsitzende Andreas Kunze.

Der Kreisvorstand sucht seit seinem Amtsantritt nach alternativen Lösungen um die Sozialberatung auch weiterhin vor Ort anzubieten. Er ist hierzu aktuell mit verschiedenen Verbänden und Institutionen, wie der Samtgemeinde im Gespräch. Zur Zeit werden verschiedene Angebote in Bersenbrück, Quakenbrück, Ankum und Menslage geprüft.

Bis zu diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit weiterhin Termine über das Mitgliederservicetelefon unter 0511 65610721 oder info.osnabrueck(at)sovd-nds.de zu vereinbaren.

Der SoVD Kreisverband Osnabrücker Land rückt in Osnabrück das Armutsrisiko für Frauen in den BlickAktion zum Equal Pay Day

Von Bettina Mundt

Informationsmaterial, eine rote Tulpe, kleine Präsente und vor allem Gesprächsbereitschaft bot der Kreisverband Osnabrücker Land am Internationalen Frauentag in der Osnabrücker Fußgängerzone an. Passanten freuten sich über die Blume, wünschten viel Erfolg und manche nutzten die Gelegenheit auch zum Gedankenaustausch mit den SoVD-Mitgliedern.

Den Equal Pay Day nahm der SoVD Kreisverband Osnabrücker Land zum Anlass, um in der Osnabrücker Großen Straße an einem Stand auf das höhere Armutsrisiko für Frauen hinzuweisen – allerdings am Internationalen Frauentag, der dieses Jahr direkt auf den Equal Pay Day folgte. Anders als beim Weltfrauentag, der jedes Jahr am 8. März stattfindet, orientiert sich das Datum des Equal Pay Day am Einkommensunterschied zwischen Mann und Frau. Es markiert so den Tag des Jahres, bis zu dem Frauen bei gleichem Lohn unentgeltlich arbeiten würden. 2023 wären dies 66 Tage und deshalb fiel der Tag auf den 7. März. „Das passte gerade ganz gut“, bemerkte die Frauensprecherin des Kreisverbandes Elisabeth Sack. „Frauentag oder Equal Pay Day – ist das nicht das Gleiche? Das gehört im Grunde genommen doch zusammen“, stellte sie fest.

Größerer Armutsschatten von Frauen

„Wodurch wird mein eigener Armutsschatten größer?“ und „Was ist Ihre Meinung?“ stand auf dem großen, vor dem Stand auf dem Boden ausgelegten Banner. Darunter befand sich eine Liste mit Punkten wie „Ich habe einige Zeit meine Eltern gepflegt“, „Ich bin langfristig chronisch erkrankt“ und „Ich habe ein Kind/Kinder bekommen“. Das Plakat sei schon vor Jahren zum Einsatz gekommen, erzählte Sack. Sie könnten es weiterhin verwenden, denn es habe sich ja nichts geändert. Frauen müssten sich weiterhin fragen, ob sie sich Kinder überhaupt leisten können. Ihre Stellvertreterin Edith Ehlmann fügte an, als Mutter habe sie nur arbeiten können, weil sie „eine Mamma“ zuhause gehabt hätte.

„Wir kämpfen um die Rechte der Frauen“, rief Herbert Ludzay, Vorsitzender des SoVD-Ortsverbands Bohmte Herringhausen, wiederholt und blies dazu in eine Trillerpfeife, um die Aufmerksamkeit der Menschen zu wecken. „Keine Zeit“, „Ich muss die Kinder abholen“ oder „Ich muss den Bus kriegen“ – mit solchen Worten eilten viele vorbei. Einige wünschten auch freundlich viel Erfolg. „Leider sagen die Leute eher wenig“, bemerkte Bärbel Kortbein aus dem Kreisvorstand. Sie freuten sich allerdings darüber, ein Blümchen zu bekommen.

Elternzeit für Väter bei großem Einkommensgefälle finanziell nicht lohnenswert

Einzelne sahen sich aber auch immer wieder am Stand um und nahmen Broschüren mit. So etwa eine Frau mit Kinderwagen, die meinte, das Thema betreffe sie als junge Mutter definitiv. Sie sei jetzt in Elternzeit und habe dadurch weniger Einkommen. Ihr Mann wolle zwar ein paar Monate zuhause bleiben, das lohne sich finanziell allerdings nicht, weil er sehr viel mehr verdiene als sie in ihrem Beruf als Logopädin und das, obwohl sie einen Universitätsabschluss habe. Dass ihr Mann einen Großteil der Elternzeit übernehme, sei deshalb nicht umsetzbar. Damit ist die junge Familie kein Einzelfall, spiegelt sich darin doch die allgemeine Tendenz, dass Männer in solchen Fällen weniger Vätermonate nehmen.

Entrüstete 84-Jährige zeigt sich aufgeschlossen

Es gebe mehr Armut als man denke und das betreffe speziell Frauen, stellte eine 84-jährige Osnabrückerin fest. „Wenn man alleine ist, ist das noch stärker ausgeprägt.“ Der Equal Pay Day sei schon wichtig. Im Radio habe sie am Vortag eine Geschichte gehört über einen Mann und eine Frau, die am Fließband die gleiche Tätigkeit ausübten. „Der Mann verdient mehr als die Frau – aus welchem Grund?“, fragte sie entrüstet. „Wenn ich etwas jünger wäre, dann würde ich mich auch mehr engagieren“, sagte sie noch und nahm eine Broschüre für eine Freundin mit.

„Man muss immer dranbleiben“

„Wir mischen uns auch in Familienpolitik ein und gehen oft auf Seminare zu dem Thema“, unterstrich Frauensprecherin Elisabeth Sack ihr Engagement im Kreisverband. Erst kürzlich sei sie in Hannover bei einem Vortrag über häusliche Gewalt gewesen, ergänzte ihre Stellvertreterin Edith Ehlmann und fügte hinzu: „Man muss immer dranbleiben.“ Da bleibt zu hoffen, dass sich in näherer Zukunft vielleicht doch zumindest so viel zum Positiven verändert, dass sie das bisherige Banner zum Armutsschatten von Frauen nicht noch einmal verwenden können.

Bettina Mundt

Zum Thema:
www.sovd.de/gleichstellungsmonat
www.equalpayday.de
www.sorgearbeit-fair-teilen.de
www.armutsschatten.de

SoVD Kreisvorstand dankt Walter Pakebusch

Nach 11 Jahren als 1. Vorsitzender hat Walter Pakebusch auf der Mitgliederversammlung des SoVD - Sozialverband Deutschland e.V. Ortsverband Wallenhorst - den Staffelstab an Regina Kühnl weitergegeben. Wir gratulieren Regina Kühnl. Andreas Kunze als Kreisvorsitzender dankt besonders Walter Pakebusch für seine langjährige ehrenamtliche Arbeit. Mit viel Engagement hat er auch nach der Fusion der Ortsverbände Hollage und Wallenhorst stets für eine familiäre Atmosphäre im Ortsverband gesorgt, sei es mit informativen Veranstaltungen zu allen Themen der Sozialpolitik oder auch zu den kleinen alltäglichen Problemen vor Ort, sowie den zahlreichen geselligen Veranstaltungen wie Spargel-oder Grünkohlessen, Weihnachtsfeiern oder Fahrten zu interessanten Zielen.

Mit den Mitgliedern seines Ortsverbandsvorstandes war und ist Walter Pakebusch eine wichtige Stütze des ehrenamtlichen Lebens im Sozialverband ohne die der SoVD als Mitgliedsverband seine Berechtigung verlieren würde.

Der Kreisverband Osnabrücker Land freut sich auf die Zusammenarbeit mit der neuen Vorsitzenden Regina Kühnl und ihres Ortsverbandes, sowie an der einen oder anderen Stelle auf ein Wiedersehen mit Walter Pakebusch.

SoVD „Dinner in Red“ in Osnabrück und Demonstration vor dem Sozialministerium in Hannover zum Equal Pay DayGleicher Lohn für gleiche Arbeit

Noch immer verdienen Frauen weniger als Männer – in Niedersachsen liegt der
Unterschied bei 18 Prozent. Das heißt: Frauen arbeiten ab dem 1. Januar an 66 Tage umsonst. Obwohl diese Ungleichheit bereits seit langem besteht, tut die Politik aus Sicht des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Niedersachsen viel zu wenig, um sie zu beseitigen. Deshalb wird Niedersachsens größter Sozialverband am Aktionstag „Equal Pay Day“ mit verschiedenen Veran-staltungen auf diese Ungerechtigkeit hinweisen.

In Osnabrück servieren die Frauen des SoVD Kreisverbandes am 08.03.2023 ab 10 Uhr ein „Dinner in Red“ auf  der Großen Straße und in Hannover wird der SoVD am 07.03.2023 vor dem Sozialministerium demonstrieren und seine Forderungen an Vertreter*innen des Ministeriums und weitere Politiker*innen übergeben. Auch Männer sind zur Teilnahme aufgrufen.

„Ein Stück Ungerechtigkeit“ – so lautet das Motto der SoVD-Vertanstaltungen. Der Sozialverband will damit auf die Problematik aufmerksam machen, dass die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern noch immer viel zu groß ist. „Frauen verdienen in Niedersachsen pro Stunde 18,98 Euro brutto, Männer dagegen über vier Euro mehr. Daran muss sich dringend etwas ändern, ansonsten werden immer mehr Frauen in die Altersarmut rutschen“, betont Roswitha Reiß,
Landesfrauensprecherin des SoVD in Niedersachsen, und ergänzt: „Die Politik muss jetzt endlich handeln, aber nicht nur was die Bezahlung angeht. Auch bei der gleichberechtigten Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit sowie der Unterstützung von Alleinerziehenden besteht dringende Nachbesserungs-bedarf.“

Deshalb wird der SoVD am 7. März von 11 bis 12 Uhr mit zahlreichen SoVD-Frauen vor dem Sozialministerium (Hannah-Arendt-Platz 2) demonstrieren, sich mit Vertreter*innen des Ministeriums und der Politik austauschen und ihnen einen Katalog mit konkreten Forderungen überreichen. Um zusätzlich auf das Thema aufmerksam zu machen, hat er das „rote Band der Ungerechtigkeit“ im Gepäck.

Bei finanzieller Unterstützung, im Wohnungsbau und bei der Inklusion passiert zu wenig100 Tage Landesregierung: SoVD zieht ernüchternde Bilanz

In der kommenden Woche ist die niedersächsische Landesregierung 100 Tage im Amt.Insbesondere im Hinblick auf die sozialen Aspekte zieht der Sozialverband Deutschland (SoVD) als größter Sozialverband in Niedersachsen eine ernüchternde Bilanz. Trotz ambitionierter Pläne sei gerade für die Menschen mit geringem Einkommen zu wenig passiert. Egal, ob finanzielle Unterstützung für Menschen mit kleinem Geldbeutel, sozialer Wohnungsbau oder Inklusion: Aus Sicht des SoVD in Niedersachsen bleibt die rot-grüne Landesregierung weit hinter den zum Amtsantritt gemachten Ankündigungen zurück. „Bis auf vage Äußerungen ist in den ersten 100 Tagen leider noch nicht viel passiert“, kritisiert Bernhard Sackarendt, Landesvorsitzender des niedersächsischen SoVD bei seinem Besuch des SoVD Kreisverbandes Osnabrücker Land.

Aus Sicht des größten Sozialverbands in Niedersachsen kommt auch der soziale Wohnungsbauangesichts der steigenden Mieten viel zu schleppend voran. „Die Gründung einer Landeswohnungsbaugesellschaft wird nicht reichen. Um die angekündigten 100.000 Sozialwohnungen umzusetzen, muss sofort mit dem Bau begonnen werden“, fordert der niedersächsische SoVD-Chef. Dem pflichtete der Osnabrücker Kreisvorsitzende Andreas Kunze bei. So sei auch die 2020 in Osnabrück gegründete kommunale Wohnungsgesellschaft WIO weit hinter ihren Zielen zurück. Trotz vieler euphorischer Ankündigung hat sich der Markt für Sozialwohnungen in Osnabrück nicht entschärft. Neben der Inflation und der damit verbunden Steigerung der Baukosten, ist laut Kunze, auch die gewinnorientierte Ausrichtung der WIO GmbH als Tochtergesellschaft unter dem Dach der Stadtwerke Osnabrück AG. Mit dem notwendigen sozialen Wohnungsbau mache man halt keinen Gewinn.

Die Einführung eines Härtefallfonds für Menschen, die aufgrund der gestiegenen Preise in finanzielle Not geraten sind, sei zwar positiv, komme allerdings viel zu spät. Außerdem könne jede Kommune selbst entscheiden, ob sie einen entsprechenden Fonds einrichte. „Das ist für die Betroffenen wenig hilfreich. Die Antragsverfahren sind unterschiedlich und nicht sehr transparent. Es kann nicht sein, dass es vom Wohnort abhängt, ob es eine Unterstützung gibt oder nicht“, bemängelt der Landesvorsitzende. Dieses Vorgehen sei von einem flächendeckenden und unkomplizierten Verfahren weit entfernt.

Auch die Einführung des Deutschlandtickets sieht Sackarendt kritisch: „Für Menschen mit geringem Einkommen sind 49 Euro im Monat unerschwinglich. Stattdessen muss ein günstigeres Sozialticket eingeführt werden.

Zu langsam geht Sackarendt auch die dringend notwendige Umsetzung der Inklusion voran. „In fünf Jahren werden die bisherigen Förderschulen auslaufen. Die Landesregierung muss also anfangen, die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen. Wenn der Politik das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung wirklich wichtig ist, muss endlich etwas passieren. Worte alleine reichen längst nicht mehr“, so Sackarendt.