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2022

„Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen“SoVD fordert: Politik muss Koordinierungsstellen schnell auf den Weg bringen

Werden Mädchen und Frauen Opfer von Gewalt, benötigen sie schnell Unterstützung und Hilfe. Mit der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, dies mit ausreichend Frauenhäusern und Beratungsstellen umzusetzen. Trotzdem wurde kürzlich die Koordinierungsstelle der niedersächsischen Frauen- und Beratungsstellen gegen Gewalt geschlossen. Anlässlich des „Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen“ am 25. November forderte der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen, die Förderung dieser Einrichtung wieder aufzunehmen und auszubauen.

Die Untersuchung einer Expert*innen-Gruppe des Europarats zeigt: In Deutschland werden Mädchen und Frauen nur unzureichend vor Gewalt geschützt. Frauenhäuser und Beratungsstellen seien nur ungleich verteilt. Angesichts dieser Ergebnisse kritisiert der SoVD vor allem das finanzielle Aus der Koordinierungsstelle. „Wir brauchen nicht weniger Unterstützung für die Betroffenen, sondern ein geplantes Vorgehen, um Gewalt zu verhindern“, fordert Roswitha Reiß, Landesfrauensprecherin des SoVD in Niedersachsen. Neben der landesweiten Koordinierungsstelle gehöre hierzu auch die Einrichtung kommunaler Koordinierungsstellen.Entsprechende Stellen gebe es lediglich in drei niedersächsischen Landkreisen. Insbesondere auf kommunaler Ebene könnten die Koordinierungsstellen jedoch wichtige Aufgaben im Bereich
Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung übernehmen.

Aus Sicht des größten Sozialverbands muss die neue Landesregierung das Thema jetzt schnell angehen. „Die entsprechenden Verpflichtungen durch die Istanbul-Konvention gelten in Deutschland schließlich schon seit 2018. Das bisher so wenig passiert ist, ist ein Trauerspiel“, so Reiß weiter. Deshalb müssten wieder Koordinierungsstellen eingerichtet werden, die als Anlaufstelle für Betroffene, Fachkräfte und Politik zur Verfügung stehen. „Es braucht endlich einen konzertierten Plan, der auch eine langfristige Finanzierung und die Barrierefreiheit von Einrichtungen beinhaltet“, fordert die Landesfrauensprecherin.

Der Kreisvorstand des SoVD Osnabrücker Land unterstützte auf seiner letzten Sitzung die Forderungen des niedersächsischen SoVD.

Andreas Kunze neuer VorsitzenderStabwechsel beim Sozialverband Osnabrück(SoVD)

Die diesjährige Kreisverbandstagung des SoVD Osnabrück wählte im Landgasthaus Kortlüke in Belm-Vehrte einen neuen Vorstand und verabschiedete den langjährigen 1. Vorsitzenden Gerd Groskurt. Dieser hatte sein Amt zu Beginn des Jahres aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben. Seitdem führte Hanna Nauber den Verband mit seinen annähernd 9000 Mitgliedern in 45 Ortsverbänden in Stadt und Landkreis Osnabrück.

Neben den zahlreichen Delegierten und den Mitgliedern des Kreisvorstandes konnte Hanna Nauber den Landesvorsitzenden Bernhard Sackarendt, sowie den stellvertretenden Landrat Werner Lager und den stellvertretenden Bürgermeister aus Belm Hartmut Stagge.

Hanna Nauber berichtete über die Arbeit des Kreisverbandes in den letzten Jahren. Ein Schwerpunkt bildete der Kontakt zu den Ortsverbänden und Arbeitsgemeinschaften und deren Unterstützung bei unterschiedlichen Ideen und Aktivitäten. Der Kreisverband nahm mit zwei Bussen im Rahmen der Landesverbandstagung an der Sternfahrt nach Hannover zum Konzert mit Silbermond und der Verleihung des SoVD-Inklusionspreises teil. Es gab Veranstaltungen zu Tag der Europäischen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Großen Raum nahm die 100-Jahr-Feier unseres Kreisverbandes ein mit verschiedenen Ausstellungen und einer Festveranstaltung mit der Theaterdarbietung „Dinner für Drei“. Zum Gedenken an die verstorbenen Gründerväter auf dem Johannisfriedhof und zur Erinnerung an Zwangsarbeiterkinder auf dem Heger Friedhof wurden Erzählsteine niedergelegt. Daneben wurden Schulungen zu wichtigen Themen durchgeführt, bis im März 2020 die Corona-Pandemie allen öffentlichen Veranstaltungen ein Ende bereitete.

Der niedersächsische SoVD-Chef Sackarendt umriss in seiner Rede die Aufgabenstellung des SoVD für seine Mitglieder durch die hauptamtlichen Beratungsstellen, die zurzeit auch in Osnabrück und den Nebenstellen in Bersenbrück, Bohmte und Melle verstärkten Zulauf haben. Die Menschen kommen, um Unterstützung bei Problemen mit Behörden und Institutionen in allen sozialrechtlichen Fragen zu erhalten. Verstärkt auch aus Sorge um die Zukunft. Immer mehr Menschen fehlt das Geld zum Leben. Bei immer mehr Familien werden Kinder zum Armutsrisiko. Aus Sicht des Verbandes müssten daher betroffene Familien besser informiert werden. „Aus unserem Beratungsalltag wissen wir, dass Familien Anspruch auf verschiedene Leistungen haben. Häufig wissen sie aber gar nicht, was ihnen zusteht. Das gilt insbesondere für Familien mit behinderten oder pflegebedürftigen Kindern“, so der niedersächsische SoVD-Chef. Er forderte darüber hinaus die Kindergrundsicherung sofort einzuführen, um Kindern aus Familien mit geringem Einkommen die bestmögliche Teilhabe zu ermöglichen.

Der Landesvorsitzende übernahm auch die gebührende Ehrung des langjährigen Kreisvorsitzenden Gerd Groskurt, den die Delegierten stehend mit anhaltendem Applaus aus seiner Funktion verabschiedeten. Die derzeitige Kreisvorsitzende Hanna Nauber überreichte im Namen des Verbandes ein Geschenk. Sodann übergab sie an den Landesvorsitzenden, der die Wahlen für den neuen Kreisvorstand leitete.

Zum neuen 1. Vorsitzenden wählten die Delegierten Andreas Kunze vom Ortsverband Osnabrück Nord-Ost. Ihm stehen als 2. Vorsitzende Hanna Nauber aus Hankenberge/Borgloh und Heinrich Dwenger aus Bersenbrück/Gehrde zur Seite. Alte und neue Schatzmeisterin wurde Marianne Zahn vom Ortsverband Hitzhausen. Ihre Stellvertreter sind Marianne Lindner, Melle und Inge Niekamp, Bissendorf/Nemden. Schriftführer wurde der Nortruper Gerald Hofmann. Sein Stellvertreter ist Heinrich Thelker aus Venne.

Zur Frauensprecherin wählte die Versammlung Elisabeth Sack aus Dodesheide und zur Stellvertreterin Edith Ehlmann aus dem Artland. Zu Beisitzern wurden gewählt Peter Gromm, Ulf Henschke, Jörg Hertel, Norbert Kreiling, Stephan Laumann und Ismail Özpolat. Revisoren wurden Georg Kleine, Ines Kortlüke und Wilhelm Linnemeyer  sowie als Ersatzrevisoren Barbara Kortbein und Paul Kloske.

Die Antragsberatung befasste sich mit den Themen Organspenden, Verbandsrichtlinien für Mitglieder und der Beibehaltung der Beratungsstellen in Bersenbrück, Bohmte und Melle. 

Fotos: Hermann Pentermann

Vor der Landtagswahl: Spitzenkandidat*innen äußern sich zu sozialpolitischen Themen SoVD startet „Nachgehakt!“-Serie auf Social-Media-Kanälen

Am 9. Oktober wählt Niedersachsen einen neuen Landtag. Für den Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen ist entscheidend, dass sich die neue Landesregierung für soziale Gerechtigkeit und für alle Bürger*innen einsetzt. Deshalb startet der Verband heute seine Serie „Nachgehakt!“ auf Facebook, Instagram und Youtube. Darin erläutern die Spitzenkandidat*innen der demokratischen Parteien im Landtag in kurzen Video-Statements, was sie in den Bereichen Wohnen, Armut, Inklusion, Mobilität und Klima für die Menschen zukünftig verbessern wollen. Die einzelnen Themenblöcke werden einmal pro Woche, jeweils montags, veröffentlicht und donnerstags mit politischen Forderungen des SoVD ergänzt.

In maximal einminütigen Video-Statements kommen in der „Nachgehakt!“-Serie Stephan Weil (SPD), Bernd Althusmann (CDU), Julia Willie Hamburg (Grüne) und Dr. Stefan Birkner (FDP) zu Wort und machen ihre Haltung zu sozialpolitischen Fragen des SoVD deutlich. „Die neue Landesregierung muss entschlossen handeln, damit unser Bundesland sozial gerechter wird und alle Menschen am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilhaben können“, findet Bernhard Sackarendt, Vorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Denn beispielsweise beim Wohnen, aber auch im Bildungsbereich und bei der Mobilität, sei gleichberechtigte Teilhabe in Niedersachsen oftmals nicht möglich. Es fehle an barrierefreiem Wohnraum, das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung werde durch Personalmangel verhindert und auch der Ausbau des barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs gehe nur schleppend voran, so Sackarendt.

Mit seiner „Nachgehakt!“-Serie möchte der SoVD Menschen sowohl über vorhandene Probleme und politische Lösungsansätze informieren als auch dazu beitragen, dass sie am 9. Oktober eine für sich passende Wahlentscheidung treffen können. Die Video-Reihe konzentriert sich auf die Themenblöcke Wohnen, Armut, Inklusion, Mobilität und Klima. Sie startet am heutigen Montag, 5. September, auf Facebook (www.facebook.com/sovdnds), Instagram (www.instagram.com/sovd_niedersachsen) und dem Youtube-Kanal des SoVD (www.youtube.com/channel/UCAqqLWA8M8x50dPlDffit1A). Die Statements der Politiker*innen werden immer montags veröffentlicht. Jeden Donnerstag positioniert sich außerdem der SoVD zu den Themen und macht seine politischen Forderungen deutlich.

SoVD beantwortet Fragen per ZoomOnline-Vortrag: „Arbeitsunfähig, erwerbsgemindert – was nun?“

Die nächste Veranstaltung der digitalen Vortragsreihe des Sozialverbands Deutschland (SoVD) trägt den Titel „Arbeitsunfähig, erwerbsgemindert – was nun?“. Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig, referiert dazu am 22. September 2022 vom 16 bis 17.30 Uhr per Zoom. Das kostenfreie Online-Angebot des SoVD ist offen für alle Interessierten.

Kann man durch Krankheit arm werden? Diese Frage steht im Mittelpunkt des Vortrags „Arbeitsunfähig, erwerbsgemindert – was nun?“. Denn es kann jede*n treffen: Ein Bandscheibenvorfall oder eine Krebserkrankung führt plötzlich zu Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung. Wie die soziale Absicherung aussieht, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, beleuchtet Kai Bursie am 22. September 2022 von 16 bis 17.30 Uhr per Zoom. Teilnehmende werden über Fallstricke und Lücken informiert, die Krankengeld, Arbeitslosengeld und Co. mit sich bringen und erhalten nützliche Tipps, damit sie diese umgehen können.

Interessierte können sich bis zum 15. September unter der E-Mail-Adresse weiterbildung(at)sovd-nds.de für die Teilnahme anmelden. Informationen zur digitalen Vortragsreihe des SoVD und weiteren Terminen sind unter www.sovd-nds.de verfügbar.

Wahlhilfebroschüre in Leichter Sprache Für Menschen mit Behinderung: Infos rund um die Landtagswahl in Niedersachsen

Am 9. Oktober findet in Niedersachsen die Landtagswahl statt. Dann entscheiden die Bürger*innen für die nächsten fünf Jahre über die Politik im Bundesland mit. Damit alle Wahlberechtigten – auch Menschen mit Behinderung – ihre Stimme abgeben können, haben der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, die Lebenshilfe Niedersachsen, der niedersächsische Blinden- und Sehbehindertenverband sowie der Behindertensportverband Niedersachsen eine Wahlhilfebroschüre in Leichter Sprache herausgebracht.

Was macht der Landtag eigentlich? Wer ist wahlberechtigt? Was steht auf dem Stimmzettel und wie funktioniert die Stimmabgabe? Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Broschüre „Niedersachsen wählt. Wählen Sie mit.“. Sie richtet sich an Menschen mit Lernbehinderung, ist in Leichter Sprache verfasst und enthält zusätzlich zahlreiche Illustrationen, Wissens- und Infokästen. Mit ihrer Publikation möchten die fünf Verbände Betroffene über das Wahlprozedere informieren und sie zur Stimmabgabe ermutigen.

Der Abschnitt „11 Themen für eine gute Politik“ trägt darüber hinaus zur politischen Bewusstseinsbildung und zum kritischen Nachfragen bei entscheidenden politischen Themen bei. Hier wird unter anderem erläutert, wie wichtig Teilhabe und Mitbestimmung für Menschen mit Behinderung sind und welche Bedeutung barrierefreies Denken und Planen, inklusive Bildung, digitale Teilhabe sowie Arbeiten und Wohnen für gelebte Inklusion haben.

Die Broschüre kann im Internet unter www.sovd-nds.de im Bereich Service/Publikationen/Broschüren heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare können beim SoVD in Niedersachsen unter 0511 70148-93 oder sozialpolitik(at)sovd-nds.de bestellt werden. Das PDF-Dokument der Broschüre enthält zudem einen QR-Code, mit dem die gedruckte Variante schnell und unkompliziert unter Angabe der Stückzahl und der Adresse angefordert werden kann.

Rentenerhöhung wirkt sich auch auf Hinterbliebenenrente ausHinterbliebenenrente: Einkommensfreibeträge angehoben

Rentenplus für Witwen*Witwer: Mit der Anhebung der gesetzlichen Rente im Juli 2022 steigen auch die Hinterbliebenenrenten – sowie geltende Freibeträge. Was sich genau ändert und wie zusätzliche Einkommen angerechnet werden, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Osnabrück.

Die Erhöhung der gesetzlichen Rente wirkt sich auch positiv auf die Hinterbliebenenrente aus. Das gilt außerdem für Freibeträge, die bei der Anrechnung von zusätzlichem Einkommen berücksichtigt werden: In Ostdeutschland sind es nun 937,73 Euro im Westen 950,93 Euro. „Grundsätzlich wird die Hinterbliebenenrente gemindert, sobald ein Einkommen diesen Freibetrag überschreitet. Es gibt aber Ausnahmen, die nicht angerechnet werden. Dazu zählen bedarfsorientierte Leistungen wie die Grundrente, die Riester-Rente und Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen“, informiert SoVD-Berater*in Carsten Elmer.

Der Anteil des Nettoeinkommens, der über dem geltenden Freibetrag liegt, wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. „Für die Umrechnung vom Brutto in Netto gelten pauschale Prozentsätze. Diese sind unterschiedlich hoch und davon abhängig, welche Art des Einkommens bezogen wird. Bei verwitweten Rentner*innen beträgt diese Pauschale beispielsweise 14 Prozent“, so C. Elmer. 

Erzielen Betroffene mehrere Einkünfte, etwa durch die Rente und einen zusätzlichen Minijob, werden alle Einkommen zusammengerechnet. „In so einem Fall ist der Freibetrag schnell erreicht, was gegebenenfalls zu einer starken Kürzung der Hinterbliebenenrente führt“, weiß C. Elmer.

Für Fragen zur Hinterbliebenenrente und weiteren Rententhemen stehen die Berater*innen des SoVD in Osnabrück gerne zu Verfügung. Der Verband kann unter 0541 350540 oder info.osnabrueck(at)sovd-nds.de kontaktiert werden.

Politik muss für mehr Psychotherapieplätze und kürzere Wartezeiten sorgenSoVD fordert: Menschen mit psychischen Problemen brauchen bessere Versorgung

Die Versorgung von Patient*innen mit Depressionen ist in Niedersachsen unzureichend. Das zeigt eine aktuelle Studie der Krankenkasse AOK. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) Niedersachsen sieht damit seine Erfahrungen aus der täglichen Sozialberatung bestätigt und fordert ein schnelles Handeln von der Politik, um den Betroffenen die Hilfe zukommen zu lassen, die sie benötigen.

Für ihre Studie hat die AOK in Niedersachsen die Daten von mehr als 285.000 Personen ausgewertet. Das Ergebnis: Menschen mit Depressionen sind in Niedersachsen nur mangelhaft versorgt. Der SoVD betrachtet diese Entwicklung mit großer Sorge. „Unsere Beratung zeigt: Immer mehr Menschen haben mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen und können nicht arbeiten“, erläutert Bernhard Sackarendt, Landesvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Dass bedeute, dass auch die Zahl derjenigen, die eine Erwerbsminderungsrente aufgrund einer psychischen Erkrankung erhalten, steige.

Aus Sicht des größten Sozialverbands in Niedersachsen werde sich das Problem aufgrund der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden psychischen Folgen weiter verschärfen. Deshalb müsse die Politik dringend handeln. „Wir fordern schon seit Langem eine bessere Versorgung mit Psychotherapie-Plätzen. Es kann nicht sein, dass Betroffene mehrere Monate auf einen Therapieplatz warten müssen“, kritisiert Sackarendt. Bislang gebe es bei der Problematik aber noch viel zu wenig Bewegung. „Wenn weiterhin nichts passiert, werden immer mehr Menschen mit psychischen Problemen zu kämpfen haben und möglicherweise dauerhaft nicht mehr in ihrem Job arbeiten können“, warnt der niedersächsische SoVD-Chef.

Paritätischer und SoVD in Niedersachsen veröffentlichen Info-FlyerEnergiekosten: Tipps für Haushalte und Forderungen an die Politik

Viele Menschen in Niedersachsen wissen nicht, wie sie die deutlich steigenden Kosten für Strom und Gas in den kommenden Monaten bezahlen sollen. Besonders trifft das auf Menschen mit kleinen Einkommen zu, die der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen vertreten. Die Verbände haben nun in einem Informations-Flyer Tipps veröffentlicht, die Haushalte motivieren sollen, bewusst mit Energie umzugehen und so die eigenen Wohnnebenkosten zu reduzieren. Der Flyer umfasst zudem politische Forderungen: Auch wenn jede*r etwas tun könne, um den eigenen Energieverbrauch zu senken, müsse auch dringend politisch gehandelt werden, um die Menschen zu entlasten, so die beiden Verbände.

„Unsere Mitglieder, die Erwerbsminderungsrenten beziehen oder von der Grundsicherung im Alter leben, schränken sich ohnehin stark ein und haben keinen finanziellen Spielraum, um sich zunächst besonders energiesparende Haushaltsgeräte zu kaufen“, schildert Bernhard Sackarendt, Vorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Der Flyer mit sieben Energie-Spartipps, den der SoVD und der Paritätische jetzt gemeinsam veröffentlicht haben, möchte Menschen daher darüber informieren, wie sich der Energieverbrauch ohne großen Aufwand und ohne Anschaffungskosten wirksam senken lässt.

Zugleich sei den Verbänden bewusst, dass zahlreiche Haushalte dennoch in finanzielle Schwierigkeiten geraten werden. „Viele Menschen können ihren Verbrauch nicht noch weiter einschränken und werden hohe Nachzahlungen für Gas und Strom aufbringen müssen. Die Landesregierung muss vorausschauend handeln und Menschen in diesen Fällen konkret helfen“, sagt Kerstin Tack, Vorsitzende des Paritätischen Niedersachsen. Sie und Sackarendt sprechen sich daher für die Einrichtung eines Notfallfonds des Landes aus. Zudem fordern die beiden Verbände eine Deckelung der Energiepreise, damit sich alle Bürger*innen auch zukünftig einen Grundbedarf an Strom und Gas zu gesicherten Preisen leisten können.

Den Flyer mit Energie-Spartipps und politischen Forderungen zur Bewältigung der Energiekrise verteilen die beiden Verbände an Betroffene, Interessierte und Mitglieder. Er kann außerdem online unter www.sovd-nds.de/sieben-energiespartipps abgerufen und im DIN-A4-Format ausgedruckt werden.

Auch Zahlung von Verletztengeld und Verletztenrente möglichAls ehrenamtlich Aktive*r gesetzlich unfallversichert?

Abhängig von ihrem Tätigkeitsbereich sind ehrenamtlich Aktive gegebenenfalls gesetzlich und beitragsfrei unfallversichert. Darunter fallen zum Beispiel Rettungsunternehmen, das Bildungs- und Gesundheitswesen, die Wohlfahrtspflege sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen – inklusive dazugehöriger Arbeitsgemeinschaften und Verbänden. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Osnabrück informiert zu den geltenden Bestimmungen.

Ehrenamtlich Aktive sind in vielen Tätigkeitsbereichen gesetzlich und daher beitragsfrei unfallversichert – dazu zählt auch die Arbeit beim SoVD. „Vereine und Initiativen sind beispielsweise durch die Berufsgenossenschaften versichert. Welche genau zuständig ist, hängt ebenfalls vom Tätigkeitsbereich der Engagierten ab“, erklärt Carsten Elmer aus dem SoVD-Beratungszentrum in Osnabrück.

Gesetzlich versichert sind grundsätzlich Unfallschäden, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit passieren sowie Wegstrecken zwischen Wohn- und Einsatzort. Nicht als Wegeunfall abgedeckt sind Umwege oder Unterbrechungen. „Zu den Leistungen, deren Kosten durch den*die Träger*in übernommen werden, zählen ärztliche Behandlungs- und Krankenhauskosten, Hilfsmittel und ambulante oder stationäre Rehamaßnahmen“, weiß C. Elmer.

Darüber hinaus wird Verunfallten ein Verletztengeld gezahlt, wenn sie arbeitsunfähig sind. Das gilt aber nur, wenn sie neben dem Ehrenamt selbständig oder angestellt tätig sind und daraus ein Einkommen erzielen. Denn: Das Verletztengeld ist ein Ersatz für den Einkommensausfall. „Die Höhe beträgt 80 Prozent des letzten Bruttogehalts, das vor der Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt wurde“, so C. Elmer. Bleibt bei Betroffenen eine dauerhafte Minderung der Erwerbstätigkeit von mindestens 20 Prozent bestehen, erhalten sie eine Verletztenrente. Bei Personen, die kein Erwerbseinkommen haben, wird für die Berechnung der Rentenhöhe ein fiktives Einkommen in Höhe des Mindest-Jahresarbeitsverdienstes zugrunde gelegt.

Weitere Fragen beantworten die Berater*innen des SoVD in Osnabrück. Der Verband ist telefonisch und per E-Mail erreichbar (0541 350540, info.osnabrueck(at)sovd-nds.de).

Krankenversicherung: Eigenanteile belasten Versicherte mit geringen EinkommenSoVD fordert Abschaffung von Zuzahlungen

Für viele Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen Versicherte bestimmte Beträge hinzuzahlen. Das gilt auch für Kosten für Fahrten zu Krankenhäusern oder Praxen, wenn die Beförderung aus medizinischen Gründen notwendig ist. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen kritisiert, dass Betroffene für diese Fahrten überhaupt einen Eigenanteil tragen müssen. Außerdem spricht er sich dafür aus, dass die Zuzahlungsregelung insgesamt abgeschafft wird, da sie unsolidarisch ist.

In ländlichen Regionen Niedersachsens ist die ärztliche Versorgung häufig unzureichend. Deswegen sind kranke oder mobilitätseingeschränkte Menschen auf den eigenen PKW oder ein Taxi angewiesen, um ihre Arztpraxis oder das nächste Krankenhaus aufsuchen zu können. Erfolgen medizinisch zwingend notwendige Fahrten mit dem eigenen PKW, können in bestimmten Fällen 0,20 Euro pro gefahrenen Kilometer von der GKV übernommen werden – allerdings erst nach Abzug einer Eigenbeteiligung von zehn Prozent der Kosten oder von mindestens fünf Euro. Bei kürzeren Strecken bis 25 Kilometer zahlen Patient*innen die Fahrtkosten somit sogar vollständig selbst. Wer mit dem Taxi fährt, zahlt ebenfalls den Eigenanteil von mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Auch für verordnete Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte, Vorsorgemaßnahmen und viele weitere Leistungen der GKV müssen Versicherte einen Eigenanteil tragen.

„Die geltenden Regelungen bestrafen diejenigen, die krank sind und einer ärztlichen Verordnung folgen möchten“, sagt Bernhard Sackarendt, SoVD-Vorsitzender in Niedersachsen. Er sehe die Gefahr, dass viele Menschen notwendige Behandlungen nicht in Anspruch nehmen, da die Kostenbelastung für sie zu groß werde. Gerade chronisch erkrankte Menschen seien oft nicht erwerbstätig und bezögen Entgeltersatzleistungen oder kleine Renten. Erst wenn eine bestimmte Belastungsgrenze überschritten wird, können Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Diese Härtefallregelung entlaste Menschen mit kleinem Einkommen jedoch nicht ausreichend, so Sackarendt. Der SoVD fordert, dass die Eigenbeteiligung abgeschafft wird: „Die Zuzahlungen widersprechen dem Solidaritätsgedanken und der vereinbarten Parität bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitnehmende und Arbeitgeber*innen sollen den Krankenkassen-Beitrag zu gleichen Teilen übernehmen. Das ist durch die Zuzahlungen der Versicherten in der Realität aber nicht erfüllt“, kritisiert Sackarendt.

Risikogruppen besser informieren und unterstützenSoVD kritisiert: Kommunen tun zu wenig beim Hitzeschutz

Niedersachsen ächzt unter der aktuellen Hitze – Temperaturen von 39 Grad sind keine Seltenheit. Darunter leiden besonders Senior*innen, Schwangere sowie Menschen mit Behinderung oder chronischen Krankheiten. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen fordert deshalb verlässliche Schutzkonzepte für Betroffene. Denn: Durch den Klimawandel wird es immer häufiger extreme Hitzeperioden geben.

Große Hitze macht allen Menschen zu schaffen. Risikogruppen sind jedoch besonders betroffen. Sie leiden häufiger unter ernsten gesundheitlichen Folgen. Das Problem: Oftmals wissen sie nicht, wie sie sich ausreichend schützen können. Hinzu kommt, dass bestimmte Gebäude – etwa Pflegeheime, Krankenhäuser und auch Schulen – nur unzureichend gegen sehr hohe Temperaturen geschützt sind. „In Deutschland fehlt es bei den Verantwortlichen ganz klar an einem Bewusstsein für das Thema Hitzeschutz“, kritisiert Bernhard Sackarendt, Landesvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Der Bund verweist dabei auf die Länder und Kommunen, die regionale Konzepte entwickeln sollen. „Da ist in Niedersachsen leider kaum etwas passiert“, so Sackarendt weiter. Das müsse jetzt dringend nachgeholt werden.

Neben verlässlichen Plänen braucht es aus Sicht des SoVD aber auch eine Kampagne zur Aufklärung der betroffenen Zielgruppen und die Benennung von Hitzebeauftragten, damit Verantwortlichkeiten klar geregelt sind. „Dabei kann man auch von anderen Ländern lernen. In Frankreich werden gefährdete Personen zum Beispiel regelmäßig kontaktiert. Dafür bräuchte man in Niedersachsen allerdings ein entsprechendes Register. Das müssen die Kommunen schnell angehen. Die nächste Hitzewelle kommt bestimmt“, betont der Landesvorsitzende.

Einladung zu einem Treffen mit den Kandidatinnen und Kandidaten für den Kreisvorstand

Der SoVD Kreisverband Osnabrück lädt alle Delegierten der Ortsverbände zu einem Kennenlerntreffen der Kandidaten und Kandidatinnen ein, die sich für die Wahl zum Kreisvorstand beworben haben

am Samstag, den 20.08.2022 um 10:00 Uhr
in das Landgasthaus Kortlüke
Venner Str. 5, 49191 Belm

Vom Landesvorstand nimmt der 1.  Landesvorsitzende Bernhard Sackarendt an dem Treffen teil. So besteht die Möglichkeit, sich auch über Angelegenheiten aus dem Landesverband zu informieren.

Über eine zahlreiche Teilnahme würde sich der Kreisvorstand freuen. Zur Anreise sind möglichst Fahrgemeinschaften zu bilden.

Eine Anmeldung ist unbedingt zur Vorbereitung eines kleinen Imbisses bis zum 10.08.2022 bei Hanna Nauber erforderlich. E-Mail:  nauber-hanna(at)osnanet.de oder Telefon 05424 8601

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Hanna Nauber
1.Kreisvorsitzende

Kommunen müssen zusätzliche Gebühren ablehnenSoVD: Taxi-Zuschlag diskriminiert Rollstuhlfahrer*innen

Immer mehr Kommunen in Niedersachsen beschließen aufgrund der gestiegenen Preise eine neue Gebührenordnung für Taxifahrten. Oft beinhaltet diese auch einen zusätzlichen Aufschlag für Rollstuhlfahrer*innen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen ist empört über die Vorhaben und sieht damit Menschen mit Behinderung in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe massiv benachteiligt. Niedersachsens größter Sozialverband fordert deshalb von den Kommunen, den Zuschlag nicht zu genehmigen.

Aufgrund der Preissteigerungen möchten zahlreiche Taxiunternehmen in Niedersachsen höhere Beförderungsentgelte verlangen. Zusätzlich sollen Menschen, die im Rollstuhl sitzen, einen Zuschlag zahlen. Begründet wird dies häufig mit erhöhtem Zeitaufwand und höheren Anschaffungskosten bei den Fahrzeugen. Viele Kommunen stimmen derzeit über diese Planung ab – mit unterschiedlichen Ergebnissen. In Rotenburg müssen ab Mitte August Betroffene sieben Euro mehr zahlen. Auch in den Landkreisen Osterholz und Verden gibt es einen entsprechenden Beschluss. Im Heidekreis wurde die Problematik an den Sozialausschuss verwiesen.

„Wir sind wirklich fassungslos. Deutlicher kann man Menschen mit Behinderung nicht diskriminieren“, kritisiert Bernhard Sackarendt, Landesvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Mit dieser Regelung verwehre man Betroffenen eine flexible und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. „Dabei ist das gerade in ländlichen Regionen wichtig“, betont Sackarendt weiter.

Von den Kommunen fordert er, eine solche Gebührenordnung abzulehnen – auch, um Einheitlichkeit herzustellen. „Durch die unterschiedlichen Regelungen in den Landkreisen entsteht ein Flickenteppich. Es kann doch nicht sein, dass es vom Wohnort abhängt, ob ich als Mensch mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann oder nicht“, so der Landesvorsitzende. Der Zuschlag müsse unbedingt ausgeschlossen werden. Hinsichtlich der erhöhten Anschaffungskosten verweist er auf Förderungen durch die Kommunen: „Sie müssen die finanziellen Voraussetzungen zum Beispiel durch Zuschüsse schaffen, damit die Kosten der Unternehmen kompensiert werden können.“

Rentner*innen droht andernfalls Ausfall der RentenzahlungenUmzug unbedingt bei „Renten Service“ der Deutschen Post melden

Für die Rentenauszahlung ist der sogenannte „Renten Service“ der Deutschen Post zuständig. Daher sollten Rentner*innen nach einem Umzug auch dort unbedingt die Adressänderung mitteilen. Versäumen sie dies, wird die Zahlung der Rente eingestellt, bis eine aktuelle Anschrift vorliegt. Alle wichtigen Informationen dazu hat der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Osnabrück.

Der sogenannte „Renten Service“ ist ein Dienstleister der Deutschen Post, der im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung die Rente an berechtigte Empfänger*innen auszahlt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Rentner*innen nach einem Umzug auch dort ihre neue Adresse mitteilen. „Das gilt sowohl für Umzüge innerhalb Deutschlands als auch ins Ausland“, informiert SoVD-Berater*in Carsten Elmer.

Kann der „Renten Service“ die aktuelle Anschrift nach einem Rücklauf der Rentenanpassungsmitteilung nicht ermitteln, stoppt er die weitere Auszahlung. „Daher sollten Betroffene unbedingt daran denken, den ‚Renten Service‘ rechtzeitig zu informieren. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist das per E-Mail möglich. Wandern Betroffene aus, muss die Meldung postalisch erfolgen“, erklärt C. Elmer. Sobald dem „Renten Service“ die neue Adresse vorliegt, werden eingestellte Rentenzahlungen fortgeführt.

Bei weiteren Fragen zum Thema „Rente“ helfen die Berater*innen des SoVD in Osnabrück gerne weiter. Der Verband ist telefonisch unter 0541 350540 oder mit einer E-Mail an info.osnabrueck(at)sovd-nds.de zu erreichen.

Landesregierung muss handeln und schnelle Maßnahmen ergreifenEinkommensarmut: Familien jetzt stärker entlasten

Immer mehr Familien mit Kindern gelten als armutsgefährdet. Das zeigen Zahlen des Instituts Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. So hat das Armutsrisiko von Paaren mit drei oder mehr Kindern von 2011 bis 2021 um über neun Prozent zugenommen. Angesichts dieser alarmierenden Zahl fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen ein entschlossenes Eingreifen der Landesregierung und schnelle Änderungen in den Bereichen Wohnen und Bildung sowie die sofortige Umsetzung einer Kindergrundsicherung.

Immer mehr Familien mit drei oder mehr Kindern haben zu wenig Geld zum Leben. Seit 2011 steigt die Zahl der Betroffenen kontinuierlich an. „2021 galten fast ein Drittel dieser Familien als arm. Man kann sagen: Kinder sind in diesem Fall ein Armutsrisiko. Das darf in einem reichen Land wie Deutschland nicht sein“, kritisiert Bernhard Sackarendt, Landesvorsitzender des SoVD in Niedersachsen.

Von der niedersächsischen Landesregierung fordert er deshalb schnelles Handeln: „Steigende Mieten machen mittlerweile vielen Menschen zu schaffen – und ganz besonders Familien mit mehreren Kindern. Wohnkosten dürfen nicht zum Armutsrisiko werden“, so der niedersächsische SoVD-Chef. Die Politik müsse für genügend bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum sorgen – zum Beispiel durch die Stärkung von kommunalen Anbietern und Genossenschaften.

Aus Sicht des Verbandes müssten betroffene Familien zudem besser informiert werden. „Aus unserem Beratungsalltag wissen wir, dass Familien Anspruch auf verschiedene Leistungen haben. Häufig wissen sie aber gar nicht, was ihnen zusteht. Das gilt insbesondere für Familien mit behinderten oder pflegebedürftigen Kindern“, so der niedersächsische SoVD-Chef. Hier müsse es zentrale Anlaufstellen geben. Auch kostenfreie Kultur-, Sport- und Freizeitangebote seien wichtig. Darüber hinaus müsse die Kindergrundsicherung sofort eingeführt werden, um Kindern aus Familien mit geringem Einkommen die bestmögliche Teilhabe zu ermöglichen.

Ärztlich durchgeführte Funktionstests reichen als Nachweis ausAb 70: Geriatrische Reha ohne Prüfung durch Krankenkasse

Erfüllen sie die Voraussetzungen, können Patient*innen ab 70 eine geriatrische Reha ohne vorherige medizinische Überprüfung durch die Krankenkasse genehmigt bekommen. In diesen Fällen ist eine Abklärung mit entsprechender Dokumentation durch behandelnde Mediziner*innen ausreichend. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Osnabrück informiert über alles Wichtige.

Aufgrund einer Änderung im Verordnungsverfahren entfällt für Patient*innen ab 70 bei der Genehmigung einer geriatrischen Reha unter bestimmten Voraussetzungen die medizinische Prüfung durch die Krankenkasse. „Ziel einer geriatrischen Reha ist es, die Eigenständigkeit von Senior*innen wiederherzustellen und möglichst langfristig zu erhalten, um eine frühzeitige Pflegebedürftigkeit zum Beispiel nach einer Operation oder schweren Krankheit zu verhindern“, weiß Carsten Elmer aus dem SoVD-Beratungszentrum in Osnabrück. Eine solche Reha darf zwar weiterhin nur von Ärzt*innen verordnet werden, aber nun reicht es aus, wenn sie anhand vorgegebener Kriterien eine medizinische Notwendigkeit feststellen und dokumentieren.

Neben dem Mindestalter von 70 Jahren gilt: Eine Prüfung durch die Krankenkasse darf nicht durchgeführt werden, wenn mindestens eine Funktionsdiagnose, die die Reha begründet, sowie mindestens zwei geriatrietypische Diagnosen vorliegen. „Diese müssen ärztlich durch mindestens zwei geeignete Funktionstests nachgewiesen werden“, erklärt C. Elmer. 

Bei weiteren Fragen zur geriatrischen Reha oder anderen Reha-Themen helfen die Berater*innen des SoVD in Osnabrück gerne unter 0541 350540 oder info.osnabrueck(at)sovd-nds.de weiter.

Bei schwerer Krankheit oder nach Krankenhausaufenthalt Befristete Hilfe: Häusliche Pflege und Haushaltshilfe beantragen

Können sich gesetzlich Versicherte nach einem Krankenhausaufenthalt oder aufgrund einer schweren Erkrankung nicht selbst versorgen, haben sie die Möglichkeit, vorübergehend eine häusliche Krankenpflege oder eine Haushaltshilfe zu beantragen. Genehmigt werden bis zu vier Wochen – wenn im Haushalt keine Person lebt, die diese Aufgaben übernehmen kann. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Osnabrück informiert rund um die Unterstützungsleistungen.

Fällt es ihnen aufgrund einer schweren Erkrankung, nach einer OP oder einer anderweitigen Behandlung im Krankenhaus schwer, sich selbst zu versorgen, können gesetzlich Versicherte bei der Krankenkasse vorübergehend Hilfe durch eine häusliche Krankenpflege oder eine Haushaltshilfe beantragen. „Das ist vor allem besonders für ältere Menschen sinnvoll, die allein leben und keinen Pflegegrad haben“, so Carsten Elmer aus dem SoVD-Beratungszentrum in Osnabrück. Dass im Haushalt keine Person lebt, die Aufgaben übernehmen kann, ist grundsätzlich die Voraussetzung für eine Bewilligung der Unterstützung. Wird sie erfüllt, stehen Betroffenen die Leistungen bis zu einer Dauer von vier Wochen zu.

„Müssen Kinder betreut und versorgt werden, genehmigt die Krankenkasse die Hilfe sogar bis zu 26 Wochen“, weiß C. Elmer. Neben der Kinderbetreuung können auch beispielsweise Haushaltsaufgaben wie Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen und Putzen übernommen werden. „Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den individuellen Einschränkungen der Betroffenen“, erklärt C. Elmer. Bei der Beantragung müssen sie eine Notwendigkeitsbescheinigung des*der behandelnden Arztes*Ärztin vorgelegen, die die genaue Diagnose enthält.

Für Fragen und Unterstützung bei der Beantragung der Leistungen stehen die Berater*innen des SoVD in Osnabrück gerne zur Verfügung. Kontakt zum SoVD kann telefonisch oder per E-Mail aufgenommen werden (0541 350540, info.osnabrueck(at)sovd-nds.de).

SoVD informiert zu Krankengeld, Arbeitslosengeld und Co.Online-Vortrag: „Arbeitsunfähig, erwerbsgemindert – was nun?“

„Arbeitsunfähig, erwerbsgemindert – was nun?“ ist der Titel der nächsten Online-Veranstaltung aus der Vortragsreihe des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Osnabrück. Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig, referiert am 30. Juni von 16 bis 17.30 Uhr per Zoom. Eine Anmeldung ist bis zum 27. Juni möglich.

Jede*r kann plötzlich durch eine Krankheit von Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung betroffen sein. In diesem Zusammenhang beleuchtet Kai Bursie in seinem digitalen Vortrag „Arbeitsunfähig, erwerbsgemindert – was nun?“ am 30. Juni von 16 bis 17.30 Uhr die Frage „Kann man durch Krankheit arm werden?“.

Der Referent informiert in der Online-Veranstaltung unter anderem darüber, wie es um die soziale Absicherung steht, wenn man den Beruf nicht mehr ausüben kann. Dabei weist er auch auf Fallstricke und Lücken hin, die Krankengeld, Arbeitslosengeld und Co. mit sich bringen. Außerdem erhalten Teilnehmende wertvolle Tipps, wie sie diese umgehen können.

Mitglieder und Interessierte können sich bis zum 27. Juni anmelden, indem sie eine E-Mail an weiterbildung(at)sovd-nds.de senden. Einen Teilnahmelink erhalten sie spätestens am Tag der Veranstaltung ebenfalls in einer E-Mail. Informationen zu weiteren Vortragsthemen und Terminen sind unter www.sovd-nds.de abrufbar.

Internationaler Aktionstag zur FrauengesundheitArztpraxen & Co.: Diskriminierung von Frauen mit Behinderung endlich beenden

Eigentlich sollten alle Menschen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheitswesen haben. Doch gerade Mädchen und Frauen mit Behinderung werden nach wie vor benachteiligt, wenn es um den Zugang zu Arztpraxen und medizinischen Informationen geht. Anlässlich des internationalen Aktionstags zur Frauengesundheit am 28. Mai fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen deshalb, die Diskriminierung der Betroffenen endlich zu beenden.

Mädchen und Frauen mit einer Behinderung werden in Deutschland nach wie vor an zahlreichen Stellen benachteiligt – so unter anderem auch im Gesundheitswesen. „Das fängt damit an, dass Praxen nicht barrierefrei zugänglich sind und zum Beispiel Röntgengeräte oder auch Untersuchungsliegen aufgrund der Behinderung nicht genutzt werden können“, erläutert Roswitha Reiß, Landesfrauensprecherin in Niedersachsen. Zudem fehle es an entsprechenden Informationen in einfacher Sprache, damit Aufklärungsgespräche verständlich geführt werden können. „Nur, wenn auch die Kommunikation barrierefrei ist, können Betroffene ihr Recht auf Selbstbestimmung wahrnehmen“, so Reiß weiter.
Aus Sicht des SoVD hätte in dem Bereich schon viel mehr passieren müssen. „Die UN-Behindertenrechtskonvention, die unter anderem festlegt, dass Menschen aufgrund ihrer Behinderung auch im Gesundheitsbereich nicht diskriminiert werden dürfen, ist seit 2009 geltendes Recht in Deutschland. Dass wir an dieser Stelle noch nicht weiter sind, ist ein Armutszeugnis“, betont die Landesfrauensprecherin.

Niedersachsens größter Sozialverband fordert daher, die Umsetzung viel stärker voranzutreiben, die Barrierefreiheit für Arztpraxen, Therapieeinrichtungen und Krankenhäuser flächendeckend einzuführen sowie Beratungs- und Aufklärungsgespräche in verständlicher Weise anzubieten.

Menschen mit geringem Einkommen dauerhaft entlastenNach 9-Euro-Ticket: Sozialticket für ganz Niedersachsen

Seit heute gilt in ganz Deutschland das 9-Euro-Ticket. Damit soll die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) attraktiver gemacht werden. Doch schon jetzt werden Befürchtungen laut, dass die Fahrkarten nach dem Auslaufen des Angebots teurer werden könnten. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen fordert deshalb die Einführung eines flächendeckenden Sozialtickets für Menschen mit geringem Einkommen.

Wer in Niedersachsen Bus und Bahn nutzen möchte, muss zum Teil tief in die Tasche greifen. In Oldenburg kostet eine Monatskarte zum Beispiel rund 60 Euro, in Hannover – je nach Zone – sogar über 100 Euro. „Diese Preise sind für Menschen mit geringem Einkommen unerschwinglich. Wer zum Beispiel Hartz IV bezieht, hat für den ÖPNV monatlich nur 25 Euro zur Verfügung. Wie sollen die Betroffenen das bezahlen?“, so Bernhard Sackarendt, Landesvorsitzender des SoVD in Niedersachsen.

Das 9-Euro-Ticket sei zwar prinzipiell eine gute Idee, führe aber nicht zu einer dauerhaften Entlastung und einer verstärkten ÖPNV-Nutzung. „Für Senior*innen mit einer kleinen Rente, Familien mit geringem Einkommen oder auch Bezieher*innen von Arbeitslosengeld muss es deshalb ein Sozialticket geben“, fordert Sackarendt. In einigen niedersächsischen Kommunen wurde dies zwar bereits schon eingeführt, allerdings nicht einheitlich in ganz Niedersachsen. „Es kann nicht sein, dass es von meinem Wohnort abhängig ist, ob ich mir Fahrten mit Bus und Bahn leisten kann“, kritisiert der niedersächsische SoVD-Chef weiter. Die Kommunen müssten dringend an dieser Stellschraube drehen, damit die Einführung des 9-Euro-Tickets kein Strohfeuer bleibt, sondern die ÖPNV-Nutzung nachhaltig vorangetrieben wird: „Ansonsten ist finanzielle Armut auch immer Mobilitätsarmut.“

Bei Verletzungen stehen Betroffenen Leistungen der Unfallversicherung zu Pflegende Angehörige sind unfallversichert

Unfälle passieren schnell. Ob unglücklich gestürzt und den Arm gebrochen oder beim Umlagern den Rücken verletzt: Unter bestimmten Voraussetzungen sind pflegende Angehörige automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, wenn etwas im Zusammenhang mit ihrer Pflegetätigkeit passiert – das gilt auch für Wegstrecken vom beziehungsweise zum Pflegeort. Wichtige Voraussetzung: Der*die pflegende Angehörige ist bei der Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet. Was es darüber hinaus zu beachten gibt, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Osnabrück.

Verletzen sich pflegende Angehörige bei Tätigkeiten, die direkt etwas mit der pflegebedürftigen Person zu tun haben, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsunfall gelten. Dann stehen ihnen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu. „Abgedeckt sind sowohl klassische Pflegetätigkeiten als auch Haushaltsaufgaben, die für Pflegedürftige übernommen werden“, informiert SoVD-Berater*in Carsten Elmer aus dem Beratungszentrum in Osnabrück. Außerdem sind Wegstrecken von oder zum Wohnort versichert – zum Beispiel bei Besorgungen. Die Betroffenen müssen allerdings bei der Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet sein.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person den Pflegegrad zwei oder höher zuerkannt bekommen hat. Zudem muss die häusliche Pflege an mindestens zwei Tagen in der Woche und im Umfang von insgesamt zehn Stunden geleistet werden. Haben pflegende Angehörige einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, sollten sie sich nach einem Unfall direkt an eine*n Arzt*Ärztin wenden und melden, dass er im Rahmen der häuslichen Pflege passiert ist. „Geben Mediziner*innen den Vorfall nicht an die Unfallversicherung weiter, sollten Betroffene dies unbedingt selbst tun“, rät C. Elmer. Erst dann könnten die Kosten für beispielsweise Behandlungen, Rehamaßnahmen oder Fahrtkosten übernommen werden. „In besonders schweren Fällen kann sogar ein Anspruch auf Rente bestehen“, fügt C. Elmer hinzu.

Für Fragen hierzu oder zu weiteren Pflegethemen stehen die Berater*innen des SoVD in Osnabrück zur Verfügung. Kontakt aufgenommen werden kann unter 0541350540 oder info.osnabrueck(at)sovd-nds.de.

Antrag kann bei Rentenversicherungsträger oder Krankenkasse gestellt werdenKinder- und Jugendreha bei Pandemie-Folgen möglich

Besonders Kindern und Jugendlichen macht die Pandemie durch Homeschooling, Masketragen und Abstandhalten zu schaffen. Leiden sie deshalb unter psychischen Problemen oder haben nach einer Corona-Infektion mit Long Covid zu kämpfen, kann beim Rentenversicherungsträger oder der Krankenkasse bis zum 18. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen eine Reha beantragt werden. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Osnabrück informiert Eltern und Betroffene dazu.

Wenn die anhaltende Pandemie-Situation bei Kindern und Jugendlichen zu psychischen Problemen führt oder sie nach einer Infektion mit Long Covid zu kämpfen haben, kann unter bestimmten medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bis zum 18. Lebensjahr eine Reha beim Rentenversicherungsträger oder der Krankenkasse beantragt werden. „Wir empfehlen, auf jeden Fall eine Reha zu beantragen, wenn derartige Einschränkungen vorliegen. Durch eine frühzeitige Behandlung können die Lebensqualität gesteigert und Folgeschäden vermieden werden“ so Carsten Elmer, SoVD-Berater. 

Eine solche Reha wird oft stationär durchgeführt, ist aber auch ambulant möglich. Dabei wird die Behandlung ganz individuell auf die Bedürfnisse des Kindes oder des*der Jugendlichen zugeschnitten. Denn: Anders als bei einer Mutter*Vater-Kind-Reha stehen hier die Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. Elternteile, die Kinder bis zwölf begleiten können, bekommen keine eigene Behandlung. Bei älteren Kindern und Jugendlichen ist eine Begleitung nur bei medizinischer Notwendigkeit möglich, etwa wenn eine Behinderung vorliegt. „Kommt es beim begleitenden Elternteil zu einem Verdienstausfall, besteht die Möglichkeit, bei der Rentenversicherung ein Antrag auf Erstattung zu stellen“, weiß C. Elmer.

Fragen rund um die Kinder- und Jugendreha sowie zu weiteren Reha-Themen beantworten die Berater*innen des SoVD in Osnabrück und sind zudem gern bei der Antragstellung behilflich. Kontaktiert werden kann der Verband unter 0541 350540 oder info.osnabrueck(at)sovd-nds.de.

SoVD Ortsverbände Hellern, Westerberg und Wüste schließen sich zusammen

Die SoVD Ortsverbände Hellern, Westerberg und Wüste schließen sich zusammen, so die Ortsvereinsvorsitzenden in einem Bericht. Nach mehreren Beratungen sind die Ortsvereine zu dem Urteil gekommen sind, sich im neuen Bereich zusammenzuschließen.

Am Freitag, 29. April 2020, 17,30 Uhr in der Gaststätte Thies (Hasbergen / Gaste) wird die Mitgliederversammlung aller Ortsvereine einen Beschluss herbeiführen, der die Ortsvereine zusammenführt. Zur ersten Versammlung sind alle Mitglieder geladen.

Anmeldung können ab sofort beim Ortsverein Wüste unter der Osnabrücker-Ruf Nummer.  40 82 699 angenommen werden.

Tag der Anerkennung von Freiwilligen am 20. April SoVD: Politik muss Digitalisierung im Ehrenamt stärker fördern

Die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg haben einmal mehr gezeigt: Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, sind wichtiger denn je. Die momentanen Krisen machen aber auch deutlich, dass Ehrenamt mehr Unterstützung seitens der Politik benötigt – besonders im Bereich Digitalisierung. Anlässlich des Tags der Anerkennung von Freiwilligen am 20. April fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen deshalb mehr Ressourcen und finanzielle Unterstützung.

In Niedersachsen ist jede*r Zweite in ihrer*seiner Freizeit ehrenamtlich aktiv. Auch die Arbeit des SoVD ist geprägt durch den großen Einsatz von mehr als 8.000 Aktiven, die sich um Menschen kümmern, denen es nicht gut geht. „Dieses Engagement ist aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken, es ist die Basis unseres Zusammenlebens“, betont Bernhard Sackarendt, SoVD-Landesvorsitzender in Niedersachsen. Deshalb müssten die Strukturen, in denen Ehrenamtliche arbeiten, besser unterstützt werden.

Durch die Corona-Pandemie hat das Thema Digitalisierung – auch im ehrenamtlichen Bereich – weiter an Fahrt aufgenommen. Viele freiwillig Aktive mussten auf digitale Lösungen umsteigen, um ihre Arbeit fortsetzen zu können. „Digitales Ehrenamt wird immer wichtiger, bekommt von der Politik aber viel zu wenig Unterstützung“, weiß Sackarendt. Und ergänzt: „Da braucht es mehr finanzielle Förderung, damit Vereine und Verbände zum Beispiel Schulungen und Projekte durchführen oder Hard- und Software anschaffen können.“ Digitalisierung müsse vor Ort zur Infrastruktur und Daseinsvorsorge gehören.

Aus Sicht des SoVD ist das vor allem deshalb so wichtig, weil sich zuletzt bei der Versorgung der Menschen, die aus der Ukraine flüchten, gezeigt hat, dass der Einsatz der Ehrenamtlichen oft unersetzlich ist. „Freiwillige können an bestimmten Stellen viel schneller unterstützen und sind häufig handlungsfähiger als so manche Stadt oder Kommune. Damit das so bleibt oder noch ausgebaut werden kann, braucht es entsprechende Strukturen“, fordert der niedersächsische SoVD-Chef.

Anrecht bleibt auch bei erneuter Eheschließung bestehenEin Leben lang: Rentenansprüche aus Versorgungsausgleich

Im Falle einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche im sogenannten Versorgungsausgleich jeweils zur Hälfte dem*der Ex-Ehepartner*in übertragen. Dieser Anspruch besteht in der Regel ein Leben lang und auch noch nach einer erneuten Eheschließung. Was Betroffene dazu unbedingt wissen sollten, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Osnabrück.

Der sogenannte Versorgungsausgleich soll bei einer Scheidung dafür sorgen, dass Rentenansprüche, die während der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft erworben wurden, gerecht verteilt werden: Es werden die Ansprüche der Ex-Partner*innen addiert und anschließend durch zwei geteilt. So wird beispielsweise gewährleistet, dass auch Partner*innen, die wegen der Kindererziehung weniger gearbeitet haben, im Alter eine gewisse Altersversorgung beziehen können. „In einigen Ausnahmefällen wird allerdings kein Versorgungsausgleich durchgeführt. Etwa, wenn in einem Ehevertrag andere Regelungen getroffen wurden oder es für beide Partner*innen kaum Versorgungsanrechte gibt. Eine Ausnahmesituation besteht aber auch dann, wenn eine Ehe weniger als drei Jahre gehalten hat. Hier ist zu beachten, dass zusätzlich ein entsprechender Antrag beim Familiengericht gestellt werden muss“, so C. Elmer aus dem Beratungszentrum in Osnabrück. Haben Betroffene aber Anspruch auf einen Versorgungsausgleich, bleibt dieser in der Regel ein Leben lang bestehen – auch bei einer erneuten Eheschließung.

„Rückgängig gemacht werden können diese Rentenanpassungen zum Beispiel, wenn der*die Ex-Partner*in verstirbt und er*sie die Rente weniger als drei Jahre bezogen hat“, erklärt C. Elmer. Dazu müsse beim Rentenversicherungsträger eine sogenannte Anpassung wegen Todes beantragt werden. Ab dem Monat der Antragstellung bekommen Betroffene dann ihre Rente wieder ohne eventuelle Kürzungen ausgezahlt.

Die Berater*innen des SoVD in Osnabrück beantworten gern weitere Fragen und unterstützen außerdem bei der Antragstellung. Ratsuchende können unter 0541 350540 telefonisch Kontakt aufnehmen oder eine E-Mail an info.osnabrueck(at)sovd-nds.de senden.

Hilfe für Pflegebedürftige und Angehörige SoVD-Pflegetelefon unterstützt bei Sorgen zum Thema Pflege

Die eigene Pflegebedürftigkeit oder die eines Familienmitglieds stellt Menschen vor besondere Herausforderungen. Daher bietet der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen zusätzlich zu seiner sozialrechtlichen Beratung mit dem SoVD-Pflegetelefon eine konkrete Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, ihre Familienmitglieder und pflegende Angehörige an. Ratsuchende erhalten beim SoVD-Pflegetelefon nützliche Tipps und Hilfestellungen für ihre individuelle Situation. Das Pflegetelefon ist unter 0511 70148-148 erreichbar, die Anrufe sind kostenfrei.

Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird oder es nach Jahren der häuslichen Pflege zu Problemen kommt, können Angehörige mit der Situation überfordert sein. „In solchen Momenten hilft es sehr, wenn man sich mit jemandem über die emotionale Belastung austauschen kann und Informationen bekommt, welche Möglichkeiten es gibt, die individuelle Situation zu meistern“, findet Bernhard Sackarendt, Vorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Dafür gibt es das SoVD-Pflegetelefon, das schon seit 1999 eine neutrale und von Behörden unabhängige Anlaufstelle für Ratsuchende ist. Diese erhalten dort beispielsweise Hinweise auf weiterführende Dienste oder Auskunft, wo sie vor Ort Unterstützung finden können. Während der Corona-Pandemie hatten Angehörige aufgrund der Schutzmaßnahmen und Besuchsregelungen auch häufiger Meinungsverschiedenheiten mit Pflegeeinrichtungen. „Auch in diesen Fällen ist unser Pflegetelefon eine wertvolle Hilfe, denn hier können Menschen Tipps bekommen, wie sie bei Konflikten mit Pflegeheimen oder Pflegediensten handeln können“, schildert Sackarendt.

Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen können sich unter 0511 70148-148 oder pflegetelefon@sovd-nds.de an das SoVD-Pflegetelefon wenden. Aus organisatorischen Gründen ist ein Anrufbeantworter geschaltet, die Rückrufe der Ratsuchenden erfolgen zeitnah von Montag bis Freitag. Das Pflegetelefon wird ehrenamtlich von Gisela Freese betreut. Die pensionierte Gerontologin und Pastorin kennt sowohl die Pflegelandschaft als auch die Herausforderungen gut, die Betroffene bei pflegerischen Krisen zu bewältigen haben. Sie nimmt sich Zeit für ein Gespräch und berät Ratsuchende in ihrer individuellen Lage. Alle Gespräche werden vertraulich und auf Wunsch auch anonym behandelt. Weitere Informationen sind unter www.sovd-nds.de/pflegetelefon abrufbar.

Bei Verdacht auf Ansteckung in der Schule sollten Eltern Unfallversicherung informierenCorona bei Kindern kann als Schulunfall gemeldet werden

Haben sich Kinder in der Schule mit Corona infiziert, kann das der gesetzlichen Unfallversicherung als Schulunfall gemeldet werden, die dann jegliche Behandlungskosten übernimmt. Voraussetzung für eine Anerkennung ist allerdings die Beweisbarkeit, dass sich ein Kind tatsächlich dort angesteckt hat. Was es dabei zu beachten gibt, weiß der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Osnabrück.

Da schulpflichtige Kinder während der Schulzeit und auf dem Schulweg gesetzlich unfallversichert sind, kann eine Corona-Infektion von Schüler*innen bei der Unfallversicherung als Schulunfall gemeldet werden. „Schulen sind nur bei schweren Krankheitsverläufen verpflichtet, die Unfallversicherung zu informieren. Deshalb sollten Eltern das selbst tun, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich das Kind im Unterricht oder bei schulischen Veranstaltungen infiziert hat“, rät C. Elmer aus dem SoVD-Beratungszentrum in Osnabrück. Außerdem sei es ratsam, im konkreten Verdachtsfall auch die Schule in Kenntnis zu setzen.

Nach einer Meldung prüft die Unfallversicherung im Einzelfall, ob sich ein Kind tatsächlich in der Schule und nicht etwa bei Freizeitaktivitäten oder im familiären Umfeld angesteckt haben kann. Als Nachweis für die Infektion müssen Eltern zudem einen zeitnahen PCR-Test ihres Kindes vorlegen. „Wird ein Schulunfall anerkannt, zahlt die Unfallversicherung alle Maßnahmen, die zur Heilung unternommen werden“, so C. Elmer.

Bei Fragen helfen die Berater*innen des SoVD gerne weiter. Der Verband ist unter 0541 350540 oder info.osnabrueck(at)sovd-nds.de zu erreichen.

Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 Euro Ab Pflegegrad eins: Zuschuss für Wohnumfeldverbesserungen

Die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen ermöglichen oder erhalten und die häusliche Pflege erleichtern: Zu diesem Zweck bezuschusst die Pflegekasse Maßnahmen, die der Verbesserung des individuellen Wohnumfelds dienen, wenn nicht ein anderer Leistungsträger vorrangig zuständig ist. Schon ab Pflegegrad eins können Betroffene bei einer Antragstellung bis zu 4.000 Euro bekommen. Was Betroffene sonst noch dazu wissen müssen, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Osnabrück.

Vorausgesetzt kein anderer Leistungsträger ist vorrangig zuständig, bekommen Pflegebedürftige ab Pflegegrad eins Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds von der Pflegekasse bezuschusst– mit bis zu 4.000 Euro. Damit soll vor allem eine selbstständige Lebensführung gewährleistet oder erhalten, aber auch die häusliche Pflege erleichtert werden. „Wichtig ist dabei, dass es sich um die Wohnung des pflegebedürftigen Menschen oder den Haushalt handelt, in den er aufgenommen wurde“, weiß SoVD-Berater C. Elmer. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, zahlt die Pflegekasse für jede Person einen Zuschuss – bis zu einem Gesamtbetrag von 16.000 Euro.

Unterstützt werden Maßnahmen wie zum Bespiel ein Treppenlift oder Aufzug, Fenster mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe, Türverbreiterungen oder der Austausch einer Badewanne durch eine barrierefreie Dusche. „Auch der Umzug in eine bedürfnisgerechtere Wohnung kann in bestimmten Fällen als Wohnumfeldverbesserung geltend gemacht werden“, so C. Elmer. Zuschüsse sollten grundsätzlich vor Beginn der Maßnahmen unter Vorlage eines Kostenvoranschlags bei der Pflegekasse beantragt werden.

Die Berater*innen des SoVD in Osnabrück unterstützen bei Bedarf bei der Antragstellung und stehen auch für weitere Fragen zur Verfügung. Der Verband kann unter 0541 350540 oder info.osnabrueck(at)sovd-nds.de kontaktiert werden.

SoVD rät, sich frühzeitig zu informierenOnline-Vortrag zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Auch in diesem Jahr ist eine Veranstaltung zum Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ wieder Teil der digitalen Vortragsreihe des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Osnabrück. Heike Kretschmann informiert am 31. März 2022 von 16 bis 17.30 Uhr per Zoom.

Mitglieder und Interessierte, die im vergangenen Jahr nicht am Vortrag „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ teilnehmen konnten, bekommen am 31. März 2022 noch einmal die Chance dazu. Von 16 bis 17.30 Uhr informiert Heike Kretschmann Teilnehmende per Zoom rund um das Thema und beantwortet Fragen.

In einer Patientenverfügung werden Regelungen zur gewünschten medizinischen Versorgung für den Fall festgehalten, dass der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann. Ebenso ermöglicht eine Vorsorgevollmacht, dass Personen des Vertrauens im eigenen Sinne Angelegenheiten regeln und Entscheidungen treffen können, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig zu informieren.

Anmelden können sich Mitglieder und Interessierte bis zum 28. März 2022 mit einer E-Mail an  weiterbildung(at)sovd-nds.de und erhalten spätestens am Tag der Veranstaltung einen Teilnahmelink an die angegeben E-Mailadresse. Weitere Informationen zu den Vorträgen sind unter www.sovd-nds.de zu finden.

Angelegenheiten sicher und rechtsverbindlich regelnSoVD rät: Jetzt Patientenverfügung erstellen lassen

Angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie rät der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Osnabrück zur Überprüfung von bestehenden Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Wer noch keine entsprechenden Dokumente hat, sollte sich schnellstmöglich damit auseinandersetzen. „Nur so kann gewährleistet werden, dass im Ernstfall den Wünschen entsprochen wird und sich eine Vertrauensperson um alle wichtigen Angelegenheiten kümmern kann“, erläutert SoVD-Berater Carsten Elmer.

Die Beratungssituation bei Niedersachsens größtem Sozialverband macht deutlich: Immer mehr Menschen sind verunsichert, inwiefern ihre Wünsche in der derzeitigen Situation in Krankenhäusern berücksichtigt werden und wie man dies rechtsverbindlich regeln kann. Deshalb rät der SoVD dazu, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und ältere Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten eventuell an die momentanen Gegebenheiten anzupassen. Während eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen und pflegerischen Behandlungen vorgenommen werden sollen, macht eine Vorsorgevollmacht deutlich, wer sich im Fall der Fälle insbesondere um Behördenangelegenheiten oder Vermögensdinge kümmern kann.

„Dabei ist es wichtig, sich kompetente Unterstützung zu holen, damit die Dokumente auch wirklich rechtsverbindlich formuliert sind. Vorgefertigte Formulare aus dem Internet reichen da nicht aus“, so C. Elmer. Wichtig sei es in diesem Zusammenhang, den Betroffenen die notwendigen Inhalte zu erläutern, damit die entsprechenden Entscheidungen getroffen werden können. Deshalb steht der SoVD in Osnabrück und seinen Aussenstellen für Fragen zur Verfügung und formuliert die Dokumente während eines ausführlichen Beratungsgesprächs gemeinsam mit den Ratsuchenden.

Das geht auch problemlos per Telefon oder per Video-Chat-Beratung. Ein Termin kann einfach telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren (0541 350540, info.osnabrueck@sovd-nds.de).

Außerdem findet am 31. März 2022 von 16 bis 17.30 Uhr ein digitaler SoVD-Vortrag zum Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ statt. Mitglieder und Interessierte können sich bis zum 28. März unter weiterbildung(at)sovd-nds.de anmelden. Mehr Informationen gibt es unter www.sovd-nds.de

Bis 1.500 Euro wird kein Zuverdienst angerechnetCorona-Prämie: Müssen Rentner*innen mit Kürzungen rechnen?

Viele Arbeitgeber*innen zahlen ihren Angestellten freiwillig eine Corona-Prämie. Auch Rentner*innen, die sich etwas dazuverdienen, können profitieren – ohne Abzüge fürchten zu müssen. Denn auch wenn die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der vorgezogenen Altersrente sowie der Hinterbliebenen- und der Erwerbsminderungsrente begrenzt sind, wird die Prämie bis maximal 1.500 Euro nicht als Zuverdienst gewertet. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Osnabrück informiert Betroffene zu der Sonderregelung.

Auch Rentner*innen, die mit einem Minijob ihre Rente aufbessern, können eine Corona-Prämie erhalten. Diese wird freiwillig von Arbeitgeber*innen gezahlt. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob sie das Geld überhaupt annehmen können, ohne Rentenkürzungen fürchten zu müssen. Denn: Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente, der vorgezogenen Altersrente oder der Hinterbliebenenrente ist die abzugsfreie Hinzuverdienstgrenze klar festgelegt. „Betroffene können die Prämie annehmen, ohne Rentenabzüge erwarten zu müssen. Diese finanzielle Unterstützung der Arbeitgeber*innen ist bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei. Daher rechnet die Deutsche Rentenversicherung hier kein zusätzliches Einkommen an“, erläutert

C. Elmer aus dem Beratungszentrum in Osnabrück. Die Sonderregelung wurde bis zum 31. März 2022 verlängert.

Anders sieht es allerdings bei steuerpflichtigen Soforthilfen für selbstständige Rentner*innen aus. „Da sie regelmäßig steuerpflichtig sind, gilt diese Unterstützung als Hinzuverdienst“, gibt C. Elmer zu bedenken.

Fragen hierzu sowie zu weiteren Rententhemen beantworten die Berater*innen des SoVD in Osnabrück gerne unter 0541350540. Der Verband kann zudem per E-Mail unter info.osnabrueck(at)sovd-nds.de kontaktiert werden.

Welttag der sozialen Gerechtigkeit am 20. Februar SoVD: Auch Bezieher*innen von Hartz IV und Grundsicherung bei Heizkosten entlasten

Immer mehr Menschen haben derzeit mit finanziellen Problemen zu kämpfen – Gründe dafür sind unter anderem die Corona-Pandemie, steigende Lebensmittelpreise und explodierende Energiekosten. Diese Schwierigkeiten zeigen sich auch in der Beratungspraxis des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Niedersachsen. Anlässlich des Welttags der sozialen Gerechtigkeit am 20. Februar fordert der Verband deshalb weitergehende Maßnahmen zur Entlastung von Wohngeld-, Grundsicherungs- und Hartz-IV-Empfänger*innen.

Mit einer Quote von über 17 Prozent sind in Niedersachsen mehr Menschen von Armut bedroht als im Bundesdurchschnitt. Diese Zahlen des Statistischen Bundesamts spiegeln auch die Erfahrung wider, die der SoVD in seinem Beratungsalltag macht. „Wir haben 2021 über 13 Prozent mehr Anträge auf Wohngeld für unsere Mitglieder gestellt als im Vorjahr. Und schon damals waren die Verfahren um über 50 Prozent gestiegen. Das zeigt ganz deutlich: Immer mehr Menschen haben Schwierigkeiten, ihre Miete zu zahlen“, erläutert Bernhard Sackarendt, Vorsitzender des SoVD in Niedersachsen.

Verschärft wird die Lage aus Sicht des größten Sozialverbands in Niedersachsen vor allem durch die steigenden Preise für Heizen, Strom und Tanken. „Natürlich begrüßen wir es, dass es jetzt einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Empfänger*innen von Wohngeld geben wird“, betont Sackarendt. Das sei ein Schritt in die richtige Richtung. „Allerdings ist der Betrag von 135 Euro aus unserer Sicht zu niedrig. Außerdem muss es insgesamt eine jährliche Anpassung des Wohngeldes geben. Andere Sozialleistungen werden schließlich auch automatisch erhöht“, so der niedersächsische SoVD-Chef.

Dass der Heizkostenzuschuss nur für Wohngeld-Empfänger*innen, nicht aber für Bezieher*innen von Hartz-IV- und Grundsicherungsleistungen gilt, kritisiert Sackarendt stark: „Da muss der Gesetzgeber dringend nachbessern. Es muss geprüft werden, ob die Heizkosten, die von Jobcentern und Kommunen gezahlt werden, überhaupt noch angemessen sind und angesichts der enormen Preiserhöhungen der Realität entsprechen.“ Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie sei eine solche Entlastung für Menschen mit geringem Einkommen dringend notwendig.

Einmalige Zahlung soll finanzielle Belastung durch hohe Heizöl- und Gaspreise mindernHeizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende

Wohngeldbeziehende erhalten voraussichtlich ab Sommer unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Die Zahlung soll die finanzielle Belastung durch steigende Heizöl- und Gaspreise mindern. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in der Region Osnabrück erklärt Betroffenen, was sie dazu wissen sollten.

Mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss, der voraussichtlich im Sommer ausgezahlt wird, möchte die Bundesregierung Wohngeldbeziehende finanziell entlasten – Grund dafür sind die steigenden Preise für Heizöl und Gas. „Ein Anspruch auf Bezuschussung besteht unter der Voraussetzung, dass zwischen Oktober 2021 und März 2022 bezogen wurde beziehungsweise bezogen wird“, erklärt Carsten Elmer aus dem Beratungszentrum in Osnabrück. Einpersonenhaushalte bekommen 135 Euro, bei zwei Personen sind es 175 Euro. Für jede*n weitere*n Mitbewohner*in wird der Zuschuss um 35 Euro erhöht. Ein Antrag muss nicht gestellt werden.

Viele wissen aber häufig gar nicht, dass sie aufgrund ihres geringen Einkommens möglicherweise Wohngeld beantragen können. Für Alleinerziehende gilt das, wenn sie im Monat weniger als 1.500 Euro Brutto zur Verfügung haben, für Familien, wenn das monatliche Bruttoeinkommen unter 3.300 Euro liegt. „Wir raten Betroffenen, zeitnah ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen zu lassen. Denn wer bis März einen Wohngeldantrag stellt, profitiert auch vom Heizkostenzuschuss“, so C. Elmer.

Bei Fragen helfen die Berater*innen des SoVD in Osnabrück weiter und unterstützen außerdem beim Wohngeldantrag. Ratsuchende können unter 0541 350540 telefonisch Kontakt aufnehmen oder eine E-Mail an info.osnabrueck(at)sovd-nds.de senden.

Landesgesetz sieht keine Veröffentlichung vor Pflegequalität: SoVD fordert Transparenzgesetz

Die Entscheidung für ein Pflegeheim ist für Verbraucher*innen schwer zu treffen, wenn sie keine verlässlichen Informationen über dessen Qualität haben. Zwar wird in Niedersachsen die Pflegequalität von den Heimaufsichtsbehörden geprüft. Die ihnen vorliegenden Informationen und Beschwerden zu Pflegemängeln machen die Behörden aber nicht öffentlich zugänglich. Denn in Niedersachsen gibt es kein Gesetz, das eine Veröffentlichung vorschreibt. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen kritisiert die mangelnde Transparenz und fordert, dass die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen einen höheren Stellenwert bekommen.

„Es ist völlig unangemessen, dass entscheidende Informationen, auch zu schwerwiegenden pflegerischen Mängeln, unter Verschluss bleiben“, kritisiert Bernhard Sackarendt, Vorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Pflegebedürftige und deren Angehörige seien auf aussagekräftige Informationen angewiesen und sollten nach Auffassung des SoVD die tatsächliche Qualität einer Einrichtung kennen. „Dafür brauchen wir in Niedersachsen eine gesetzliche Regelung, damit Ergebnisse der Qualitätsprüfungen an zentraler Stelle veröffentlicht werden“, mahnt Sackarendt. In vier Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen und Hamburg, werde das bereits umgesetzt. Zwar sind im Internet Qualitätsergebnisse abrufbar, die der Medizinische Dienst erstellt. Dessen Berichte sieht der SoVD jedoch kritisch, da darin viele Aspekte nur unzureichend dargelegt werden und die Ergebnisse die tatsächliche Situation in den Pflegeheimen nicht verlässlich erfassen. Das zeige sich etwa daran, dass nahezu alle Bewertungen in sehr gutem Bereich liegen, da nur stichprobenartig begutachtet wird. „Von Beschwerden und Meldungen über massive Qualitätsmängel, die es durchaus gibt, erfährt man dort nichts“, merkt Sackarendt an und ergänzt: „Die Interessen, die Wahlfreiheit und der Schutz von Pflegebedürftigen müssen deutlich stärker gewichtet werden. Sie sollten einen gesetzlichen Anspruch auf transparente und gut verständliche Informationen haben.“ Dafür müsse bei Prüfungen und Veröffentlichungen stets dieselbe Systematik angewandt werden. Nur so sei ein Vergleich der Einrichtungen überhaupt möglich.

Eine zentrale Veröffentlichung der Ergebnisse könne auch dazu beitragen, dass die pflegerische Arbeit in Einrichtungen mit guter Bewertung stärker wertgeschätzt werde. Andere Pflegeheime bekämen mit der öffentlichen Sichtbarkeit ihrer Ergebnisse wiederum größere Anreize ihre Rahmenbedingungen zu verbessern, ist sich der SoVD-Chef sicher.

Digitale SoVD-Vortragsreihe startet wiederOnline-Vortrag informiert zu Altersrenten

Erneut bietet der Sozialverband Deutschland (SoVD) in der Region Osnabrück Stadt und Land im Rahmen der digitalen SoVD-Vortragsreihe wieder Online-Veranstaltungen zu verschiedenen Themen an. Die erste in diesem Jahr findet am 24. Februar 2022 von 16 bis 17.30 Uhr statt. Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig, informiert zu diesen Fragen: „Altersrenten: Welche steht mir zu? Und reicht sie später zum Leben?“.

Auch 2022 nutzt der SoVD wieder seine digitale-Vortragsreihe, um Interessierte online und ganz bequem von zu Hause aus zu informieren. Mit dabei sind aber nicht nur neue Themen – auch Veranstaltungen aus dem vergangenen Jahr bekommen wegen des großen Interesses weitere Termine.

Der erste Vortrag des neuen Jahres findet am 24. Februar 2022 von 16 bis 17.30 Uhr über Zoom statt. In „Altersrenten: Welche steht mir zu? Und reicht sie später zum Leben?“ verschafft Kai Bursie den Teilnehmenden einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Arten der Altersrente und erklärt alles Wichtige zum Anspruchsalter und den Anspruchsvoraussetzungen. Außerdem spricht der Referent über die Grundzüge der Rentenberechnung sowie mögliche Rentenlücken und thematisiert, wie sinnvoll eine weitere Altersvorsorge sein kann.  

Mitglieder und Interessierte können sich per E-Mail an weiterbildung(at)sovd-nds.de bis zum 17. Februar 2022 zum kostenlosen Vortrag anmelden. Teilnehmende bekommen anschließend zwei Tage vor Veranstaltung eine E-Mail mit einem Zoom-Link zugeschickt. Weitere Informationen und aktuelle Termine zur SoVD-Vortragsreihe sind unter www.sovd-nds.de zu finden.

Krankenkasse muss in bestimmtem Fällen Energiekosten für Hilfsmittel tragenSoVD-Tipp: Stromkosten für E-Rolli & Co. erstatten lassen

Wenn jemand ein elektrisches Hilfsmittel benötigt, wird dies meistens vom Arzt*von der Ärztin verordnet und – wenn alles gut läuft – auch von der Krankenkasse bezahlt. Was viele aber nicht wissen: Auch die Stromkosten für den E-Rolli, das Beatmungsgerät oder die Wechseldruckmatratze müssen von der Kasse bezahlt werden. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in der Region Osnabrück Stadt und Land hilft Betroffenen, die Übernahme der Kosten zu beantragen.

Wer häufig seinen E-Rollstuhl aufladen oder regelmäßig einen Inhalator benutzen muss, hat erhöhte Stromkosten. Doch die wenigsten Krankenkassen klären ihre Kund*innen darüber auf, dass sie diese Kosten erstatten müssen. „Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass das Hilfsmittel ärztlich verordnet und von der Krankenkasse vorab bewilligt wurde“, erklärt

C. Elmer aus dem Beratungszentrum in Osnabrück. Für selbstbeschaffte Hilfen erhielten Betroffene keine Stromkostenerstattung.

Leider sind die Regelungen der Krankenkassen nicht einheitlich. „Manche zahlen eine Pauschale, andere rechnen nach Verbrauch ab. Das muss aber beantragt werden. Bei manchen Kassen gibt es dafür einen Vordruck, anderen reicht ein formloses Schreiben“, so C. Elmer weiter. Es lohne sich aber, sich nach den Regelungen der eigenen Krankenkasse zu erkundigen, denn Stromkosten könnten bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.

Die Berater*innen des SoVD in Osnabrück beantworten Fragen, unterstützen bei der Antragstellung und legen – wenn nötig – Widerspruch ein. Der SoVD ist unter 0541 350 540 oder info.osnabrück(at)sovd-nds.de erreichbar.

Pflegekasse bezuschusst Eigenanteil an PflegekostenFinanzielle Entlastung von Pflegeheimbewohner*innen

Wer in einem Pflegeheim lebt, muss häufig hohe Kosten selbst tragen. Dazu gehört auch ein Eigenanteil an den Pflegekosten. Diesen bezuschusst die Pflegekasse seit dem 1. Januar 2022, um Pflegebedürftige finanziell zu entlasten – wenn sie in einer vollstationären Pflegeeinrichtung leben und mindestens Pflegegrad zwei haben. Der Leistungszuschlag richtet sich nach der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim und wird stufenweise erhöht: Es werden bis zu 70 Prozent des Eigenanteils übernommen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in der Region Osnabrück erklärt Betroffenen alles Wichtige zu der neuen Regelung.

Um Pflegebedürftige vor einer Überforderung durch steigende Ausgaben zu schützen, trägt die Pflegekasse seit dem 1. Januar 2022 einen Teil des Eigenanteils der Pflegekosten. Voraussetzung ist, dass Betroffene in einer vollstationären Pflegeeinrichtung leben und mindestens Pflegegrad zwei vorliegt. „Wer zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst betreut wird, hat keinen Anspruch auf den Leistungszuschlag. Das gilt auch für Pflegegrad 1“, erläutert Carsten Elmer aus dem Beratungszentrum in Osnabrück dazu.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich danach, wie lange die Bewohner*innen bereits in einer Einrichtung gepflegt werden. Der Betrag wird stufenweise angepasst. In den ersten zwölf Monaten übernimmt die Pflegekasse fünf Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten. Der Maximalzuschuss beträgt 70 Prozent und wird ab einer Aufenthaltsdauer von 36 Monaten gezahlt. „Allerdings müssen Betroffene die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen weiterhin selbst tragen“, weiß C. Elmer. 

Eine Beantragung ist nicht nötig, da als Berechtigungsnachweis eine Auskunft zur Wohndauer ausreicht, die die Pflegekasse ausstellt. „Grundsätzlich schickt die Pflegekasse diese Information direkt an die Pflegeheime, wir raten aber trotzdem, den Nachweis selbst weiterzugeben, damit nichts schiefgeht“, so C. Elmer.

Bei Fragen stehen die Berater*innen des SoVD in Osnabrück unter info.osnabrück(at)sovd-nds.de sowie der Telefonnummer 0541 350 540 zur Verfügung. Der Verband berät auch zu weiteren Pflegethemen.